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II. dem K. Gerichtshofe in Tübingen:
Braun,
Lutz;
III. dem K. Gerichtshofe in Ellwangen:
Graf v. Adelmann,
Berner,
Bleperz;
IV. dem K. Gerichtshofe in Ulm:
v. Neubronner,
Zeller.
Die vorbenannten Referendaͤre haben sich nunmehr bei den bezeichneten Gerichtshöfen
unverzüglich zur Dienstleistung anzumelden, und von den letzteren wird die
gewöhnliche Anzeige über die stattgehabte Beeidigung gewärtigt.
Stuttgart den 31. December 1835. Schwab.
B) Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
a) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung ciner katholischen Pfarrei in Egelsingen, Oberamts
Riedlingen.
In dem 151 Katholiken zählenden Orte Egelsingen, Oberamts Riedlingen, in
welchem schon seit längerer Zeit ein eigener Pfarrverweser angestellt war, ist mir
böchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät vom 25. d. M. eine selbstständige
katholische Pfarrei errichtet worden; was hiemit zur öffentlichen Kenn##ß gebracht
wird.
Stuttgart den 24. December 1835. Schlayer.
b) Bekanntmachung, die Belohnung und Belobung mehrerer Landjaͤger betreffend.
Unter Beziehung auf die 9§. 49 und 50 der K. Verordnung über die Organisation
des Landjäger-Corps vom 5. Juni 1823, werden die nachgenannten, wegen besonderer
Auszeichnung im Dienste, mehreren Landjäger-Unteroffizieren und Landjägern
zuerkannten Belohnungen hiemit öffentlich bekannt gemacht, und zwar: