Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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Hauptamtsbezirrt. —□□□ Muster 12. 
(A. B. § 22.) 
Steuerhebestelle- – ('. 2. O. 19,) 
  
Leuchtmittelsteuer-Anmeldungsbuch. 
Enthält.. Blätter, die mit einer an— 
gesiegelten Schnur ditrchæogen sind. Geführt von: 
................................... ,den,......«"19....... 
(Siegel.) 
Anleitung zum Gebrauch. 
1. Für jede Leuchtmittelfabrik und jedes Steuerlager ist eine besondere Abteilung anzulegen. 
2. In das Leuchtmittelsteuer-Anmeldungsbuch sind sämtliche Steueranmeldungen sofort nach ihrer Abgabe bei 
der Hebestelle in die Spalten 1 bis 3 einzutratcn. f gen sof ch ih 9 
3. Die Steueranmeldungen für die letzten Tage eines jeden Vierteljahrs sind, auch wenn sie erst im nächsten 
Vierteljahre bei der Hebestelle eingehen, noch im alten Anmeldungsbuche nachzuweisen. 
4 4. Die Spalten 5 und 6 sind in jeder Abteilung bis zum Schlusse des Vierteljahrs aufzurechnen. Die Schluß- 
summen für das 1., 2. und 3. Vierteljahr sind in das nächste Vierteljahr zu übertragen und dort mit aufzurechnen. 
5. Der Kassenpfleger hat die Angaben der Spalten 2 bis 7 und 9, die Aufrechnung der Spalten 5 und 6 
sowie die richtige Ubertragung der Schlußsummen nachzuprüfen und dies in dem Buche ersichtlich zu machen. 
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