Eingangszoll belegt sind.
Als nothwendige
Voraussetzung für solche Aenderungen bezeich-
nete die Kommission jedoch die Anstellung ein- Kaiserlichen Gonverneur von Deutsch-Ostafrita
gehender und von ihr
näher angegebener
statistischer Ermittelungen.
Der Kolonialrath
erklärte sein Einverständniß mit diesen Be
schlüssen.
Herr Weber berichtete sodann über die
Abänderungen, welche seitens der 2. Kommission
an dem Fragebogen,
betr. die Enqucte über
das Sklavenwesen,
vorgenommen seien. Sie
so wie eine Resolution, betr. die Auffassung
des Kolonialraths über verschiedene Straf-
bestimmungen, betreffend den Sklavenhandel.
Postverbindung mit dem Diktoria-##za.
Der am 22. Dezember v. J. zwischen dem
und der Firma Schülke & Mayr abgeschlossene
Vertrag über die Herstellung einer Postver
bindung zwischen Daressalam und dem Viktoria“
Nyanza enthält solgende Bestimmungen von
allgemeinem Interesse.
Die Firma Schülke & Mayr verpflichtei
sich, vom Januar 1892 ab vorläufig auf ein
In dieser Resolution ist es insbesondere auch
als dringend geboten bezeichnet,
bielung größerer Mittel gegen die Sklaven
räuber und -Händler vorzugehen. Im Laufe
der Verhandlung beantragte Geheimer
Kommerzienrath Langen, durch die Behörden
in den Schutzzebieten seststellen zu lassen, ob
und eventnell welche gesetzlichen Bestimmungen
zu erlassen zweckmäßig sei, um die eingeborene
Bevölkerung zur Arbeiksleistung für öffentliche
und private Zwecke heranzuziehen.
trag fand ebenfalls die Zustimmung des
Plenums, soll jedoch unabhängig von der
die Sllaverei betreffenden Frage zur Aus-
führung gelangen. Auf Antrag des Fürsten
zu Hohenlohe-Langenburg wurde seitens
des Kolonialraths der Wunsch ausgesprochen,
daß bei der gesetzlichen Regelung des Aus-
wanderungswesens auch auf die Hinleitung
deutscher Auswanderer nach den dazu geeig-
neten Theilen der deutschen Schutzgebiete
Rücksicht genommen werde und daß unter
dieser Voraussetung die Vorlage des Ent-
wurfs des Auswanderungsgesetzes an den
Kolonialrath stattfinden möge, salls der letztere
noch vor Zusammentrilt des Reichstags zu
einer Sitzung einberusen werden sollte. Nach-
dem Rechtsanwalt Dr. Scharlach noch die
Bitie ausgesprochen hatte, daß die in Kamerun
im Bau begriffene Kai-Anlage in der Weise
ausgedehnt werden möge, daß sie auch den
deutschen Faktoreien zum Nutzen gereiche, was
zugesagt wurde, schloß der Vorsigende die
Sitzung unter dem Ausdruck des Dankes
gegenüber den Mitgliedern. Namens der
Leßteren daukte Fürst zu Hohenlohe-Lan
genburg in warmen Worten dem Vor
sitzenden, Wirklichen Geheimen Legations-Rath
Dr. Kayser für dessen umsichtige und ener-
gische Leitung der Verhandlungen.
unter Auf-
. ..· , Jahr,
erhielten die Zustimmung des Plenums eben-;
eine monatliche Postverbindung von
Daressalam nach dem Victoria-Nyanza (Station
Muanza oder Bukoba) einzurichten.
Jedesmal am 6. eines Monats, das ersie
Mal am 6. Januar 1892, hat die Post von
Daressalam abzugehen und über Condoa,
Mopapua, Tabora und zwar zunächst spätestens
von 50 kg zu befördern.
Der An-
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ersten Male am
innerhalb 50 Tagen in Muanza bezw. Bukoba
einzutreffen.
Die Firma Schülke & Mayr verpflichtet
sich, mit jeder monatlichen Post die für das
Innere bestimmten Postsendungen des Koaiser-
lichen Gonvernements bis zu dem Gewichte
Ebenso hat die
Firma Postsendungen zu befördern, welche die-
ses Gewicht übersteigen, doch wird ihr alsdann
eine besondere Vergütung nach Maßgabe des
§ 6 gewährt werden.
Spätestens am 1. eines jeden Monats, zum
1. März 1892, haben die
Postboten den Rückmarsch von Bukoba nach
Daressalam anzutreten und dort längstens in
50 Tagen über dieselben Orle, wie die in § 2
erwähnten, wieder einzutreffen.
Das Kaiserliche Gonvernement wird den
einzelnen Postbolen einen Geleitsbrief ausstellen
und sie dem Schutze und der Unterstübung der
Stationsvorsteher empfehlen, sowie dafür Sorge
tragen, daß die Träger während ihres Aufent
haltes in den Stationen ihrem Dienste durch
sonstige Aufträge und Verwendungen in leiner
Weise entzogen werden.
Die Firma Schülke & Mayr verpflichtet
sich, die Postboten durch ein in die Augen
fallendes Abzeichen als solche kenntlich zu machen.
Die Firma Schülke & Mayr wird die Post-
boten mit Dienstbüchern ausstatten, welche von
den Kaiserlichen Beamten auf den einzelnen
Stationen einzusehen und mit einem Vermerl
über die jedesmalige Ankunfts= und Abgangs-
zeit zu versehen sind.
Den Postboten wird folgende Bekannt-
machung in Deutsch, Arabisch und Kisuaheli
mitgegeben: