Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

Aus dem Abo-Gebiet (Ramerun). 
Die Expedition gegen die Abo Leute in 
Kamerun, über die wir auf S. 513 des 
vor. Jahrg. berichtet haben, hat den Erfolg 
gehabt, daß der Abo-Häuptling Priso von 
Bonaquase um Gnade und Vergebung gebeten 
bat. Es ist ihm Verzeihung gewährt worden. 
Der Bericht hierüber ist vom 20. November v. J. 
datirt und meldet, daß auf dem Abo Alles 
ruhig war. 
von den Romoren. ") 
Die Lage auf den Inseln Anjonan und 
Groß-Komorowarnach Mittheilung des, Journal 
Officiel“ v. 17. v. M. Ende Oktober v. J. sehr 
befriedigend. Es herrscht vollkommene Muhee 
und ist eine dauernde Erhaltung des Friedens 
zu hoffen, da überall der Regierung ergebene 
Sultanc eingesetzt worden sind. Unter diesen 
Umständen sind die Leute fast alle zu ihren 
Pflanzungen zurückgekehrt. Die Zuckerfabrik 
in Bambao hat bereits 70 Tonmen fertiggestellt. 
Die Steuern gehen ohne Schwierigkeiten cin, 
und sollen im Einverständnisse mit den Sultanen 
aus denselben die Kosten der französischen 
Schutzherrschaft vorweg genommen werden, so 
daß das Staatsbudget zum ersten Male seit 
1886 von dieser Ausgabe entlastet wird. 
Von der Garnison auf Groß-Komoro war 
kein Mann krank gewesen. Dagegen hatte die 
Garnison von Anjouan eiwas vom Klima ge- 
litten, und sind daher die Soldaten nach 
Mayotte zurückgezogen und durch neuc ersetzt 
worden. 
Auf Mayotte trat am 17. Oktober v. J. 
das seltene Naturereigniß ein, daß der Wind, 
welcher gewöhnlich während dieser Jahreszeit 
von Norden her weht, plötzlich nach Süden 
umsprang und während vier Tagen von dort 
her als Sturm andauerte. Hierdurch wurde 
einelleberschwemmung veranlaßt, welche nament- 
lich auf der kleinen Insel Pamanzi großen Schaden 
anrichtete. 
Derträge mit ostafrikanischen Däuptlingen. 
Ueber die von Herrn Stokes und von 
Lieutenant Sigl abgeschlossenen Verträge mit 
-!-ie Häuptlingen haben wir auf 
315 bezw. 415 des v. Jahrg. berichtet. 
Nachzutragen ist noch, daß unter dem 
8. Jannar durch Langheld, Sigl und 
*) Vergl. D. Kol.-Bl. 1891 S. 439. 
19 
  
Stokes ein Vertrag mit dem Sultan Igu- 
luwa-Gwile von Ipera abgeschlossen wurde, 
wonach dieser Sultan „sich und seine Nach- 
folger Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser 
Wilhelm II., König von Preußen und dessen 
Nachfolgern znterstelll.“ 
Ferner hat Emin Pascha folgende Ver- 
träge abgeschlossen: mit Mtami von Ujui am 
31. August 1890, mit Njeruamba von 
Ihangiro am 18. November 1890, mit 
Kahiggi von Kiandja am 20. November 1890, 
mit Mukotani von Kjamtuara am 30. Ja- 
nuar 1891, mit Mutatemboa von Busiba 
und mit Kajosa von Bugaba. 
Während die Verträge von Langheld, 
Sigl und Stokes nur die blose Unterschutz- 
stellung aussprechen, enthalten Emins Verträge 
auch auderweite Bestimmungen, welche auf 
Herstellung von Ruhe und Ordnung, Beseitigung 
der Sklavenjagden, Schutz des Handels u. s. w. 
hinzielen. Wir lassen als Beispiel den Vertrag 
mit dem Sultan von Ihangiro hier folgen: 
Bukoba, den 18. November 1890. 
Zwischen dem Sultan von Ihangiro, 
Njeruamba, vertreten durch seinen Sohn 
Udjumbu und seinen ersten Rathgeber 
Dissedja, einerseits und dem Ches der Kaiser- 
lichen Seen-Expedition, Dr. Emin Pascha, 
andererseits ist heute folgender Vertrag ge- 
schlossen worden: 
1. Sultan Njeruambo stellt sich und seine 
Nachkommenschaft, sein Land Ihangiro 
und seine Leute sowie seine sonstigen 
Besitzthümer unter den Schuß der Kaiserlich 
Deutschen Regierung. 
Er verpflichtet sich, die Anordnungen der 
Kaiserlichen Regierung und deren Vertreter 
anzuerkennen und auszuführen, sein Gebiet 
deutschem Handel stener= und ab- 
gabenfrei zu eröffnen, allen zu ihm 
kommenden Enuropäern Schutz und 
Hülfe zu gewähren und die von der 
Regierung später zu fordernden 
Leistungen ohne Weigern zu machen. 
Er verpflichtet sich ferner, Sklaven- 
handel in seinem Gebiete oder 
Sklaventransporte durch sein Gebiet 
nicht zu geslatten und, falls solche statt- 
fänden, sofort den Stationschef von 
Bukoba zu benachrichtigen. 
. Er wird ferner der Niederlassung von 
Handeltreibenden, Ansiedlern oder Missio- 
naren in seinem Lande miglichst Vorschub 
leisten. 
. Waffen= oder Munitionstransporte durch 
sein Land wird er nicht gestatten. 
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