Aus dem Abo-Gebiet (Ramerun).
Die Expedition gegen die Abo Leute in
Kamerun, über die wir auf S. 513 des
vor. Jahrg. berichtet haben, hat den Erfolg
gehabt, daß der Abo-Häuptling Priso von
Bonaquase um Gnade und Vergebung gebeten
bat. Es ist ihm Verzeihung gewährt worden.
Der Bericht hierüber ist vom 20. November v. J.
datirt und meldet, daß auf dem Abo Alles
ruhig war.
von den Romoren. ")
Die Lage auf den Inseln Anjonan und
Groß-Komorowarnach Mittheilung des, Journal
Officiel“ v. 17. v. M. Ende Oktober v. J. sehr
befriedigend. Es herrscht vollkommene Muhee
und ist eine dauernde Erhaltung des Friedens
zu hoffen, da überall der Regierung ergebene
Sultanc eingesetzt worden sind. Unter diesen
Umständen sind die Leute fast alle zu ihren
Pflanzungen zurückgekehrt. Die Zuckerfabrik
in Bambao hat bereits 70 Tonmen fertiggestellt.
Die Steuern gehen ohne Schwierigkeiten cin,
und sollen im Einverständnisse mit den Sultanen
aus denselben die Kosten der französischen
Schutzherrschaft vorweg genommen werden, so
daß das Staatsbudget zum ersten Male seit
1886 von dieser Ausgabe entlastet wird.
Von der Garnison auf Groß-Komoro war
kein Mann krank gewesen. Dagegen hatte die
Garnison von Anjouan eiwas vom Klima ge-
litten, und sind daher die Soldaten nach
Mayotte zurückgezogen und durch neuc ersetzt
worden.
Auf Mayotte trat am 17. Oktober v. J.
das seltene Naturereigniß ein, daß der Wind,
welcher gewöhnlich während dieser Jahreszeit
von Norden her weht, plötzlich nach Süden
umsprang und während vier Tagen von dort
her als Sturm andauerte. Hierdurch wurde
einelleberschwemmung veranlaßt, welche nament-
lich auf der kleinen Insel Pamanzi großen Schaden
anrichtete.
Derträge mit ostafrikanischen Däuptlingen.
Ueber die von Herrn Stokes und von
Lieutenant Sigl abgeschlossenen Verträge mit
-!-ie Häuptlingen haben wir auf
315 bezw. 415 des v. Jahrg. berichtet.
Nachzutragen ist noch, daß unter dem
8. Jannar durch Langheld, Sigl und
*) Vergl. D. Kol.-Bl. 1891 S. 439.
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Stokes ein Vertrag mit dem Sultan Igu-
luwa-Gwile von Ipera abgeschlossen wurde,
wonach dieser Sultan „sich und seine Nach-
folger Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser
Wilhelm II., König von Preußen und dessen
Nachfolgern znterstelll.“
Ferner hat Emin Pascha folgende Ver-
träge abgeschlossen: mit Mtami von Ujui am
31. August 1890, mit Njeruamba von
Ihangiro am 18. November 1890, mit
Kahiggi von Kiandja am 20. November 1890,
mit Mukotani von Kjamtuara am 30. Ja-
nuar 1891, mit Mutatemboa von Busiba
und mit Kajosa von Bugaba.
Während die Verträge von Langheld,
Sigl und Stokes nur die blose Unterschutz-
stellung aussprechen, enthalten Emins Verträge
auch auderweite Bestimmungen, welche auf
Herstellung von Ruhe und Ordnung, Beseitigung
der Sklavenjagden, Schutz des Handels u. s. w.
hinzielen. Wir lassen als Beispiel den Vertrag
mit dem Sultan von Ihangiro hier folgen:
Bukoba, den 18. November 1890.
Zwischen dem Sultan von Ihangiro,
Njeruamba, vertreten durch seinen Sohn
Udjumbu und seinen ersten Rathgeber
Dissedja, einerseits und dem Ches der Kaiser-
lichen Seen-Expedition, Dr. Emin Pascha,
andererseits ist heute folgender Vertrag ge-
schlossen worden:
1. Sultan Njeruambo stellt sich und seine
Nachkommenschaft, sein Land Ihangiro
und seine Leute sowie seine sonstigen
Besitzthümer unter den Schuß der Kaiserlich
Deutschen Regierung.
Er verpflichtet sich, die Anordnungen der
Kaiserlichen Regierung und deren Vertreter
anzuerkennen und auszuführen, sein Gebiet
deutschem Handel stener= und ab-
gabenfrei zu eröffnen, allen zu ihm
kommenden Enuropäern Schutz und
Hülfe zu gewähren und die von der
Regierung später zu fordernden
Leistungen ohne Weigern zu machen.
Er verpflichtet sich ferner, Sklaven-
handel in seinem Gebiete oder
Sklaventransporte durch sein Gebiet
nicht zu geslatten und, falls solche statt-
fänden, sofort den Stationschef von
Bukoba zu benachrichtigen.
. Er wird ferner der Niederlassung von
Handeltreibenden, Ansiedlern oder Missio-
naren in seinem Lande miglichst Vorschub
leisten.
. Waffen= oder Munitionstransporte durch
sein Land wird er nicht gestatten.
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