Ajritanische 5werginnen in Deutschland.
Die von dem ehemaligen Begleiter Emin Paschas,
Dr. Frauz Stuhlmann, aus den Waldregionen
Centralafrikas nach Dar-es-Salüm mitgenommenen
beiden weiblichen Zwergneger (Akka-Neger) sind in
Begleitung eines schwarzen Dieners des Herrn Stuhl-
mann mit dem Neichspostdampfer „Bundesrath“ am
5. d. M. in Neapel eingetroffen und nach erfolgter
zweckmäßiger Einkleidung mit demselben Dampser
nach Hamburg weitergereist. Dr. Stuhlmann
beabsichtigt, sich nach Antwerpen zu begeben, um
die Negerinnen dort persönlich in Empfang zu
nehmen und nach Berlin zu überführen. Beide
Negerinnen sind in bestem Wohlsein und in
bester Stimmung eingetroffen, während ein männ-
liches Exemplar desselben Zwergstammes bereits auf
dem Wege zur Küste verstorben ist. In wissen-
schaftlichen Kreisen dürfle ein lebhaftes Interesse für
die beiden Zwerginnen bekundet werden, zumal sie
die ersten Vertreterinnen dieses merkwürdigen Volkes
sein dürften, welche je den schwarzen Erdtheil ver-
lassen und Europa betreten haben.
Gefecht bei Unvangwira.
Bei Unyangwira, der Regierungsstation in Ugogo,
zwischen Mpwapwa und Tabora, hat nach telegra-
bhischer Meldung ein erfolgreiches Gefecht stattgesunden,
bei welchem die Hauptboma Massentas erstürmt
wurde. Leider ist in dem Kampfe der Feldwebel
der Schutztruppe Erktel gefallen, während der Lieu-
tenant v. Bothmer eine Verwundung am Unter-
schenkel erlitten hat. Zehn Askaris sind theits todt,
theils verwundet.
Britisches Protektorat Central--Afrika.
Nach einer Bekanntmachung der „London Gazette“
vom 22. v. M. werden die britischen Nyasaland-
Gebiete (vergl. D. Kol. Bl. 1891, S. 245) in Zukunft
amtlich als „Britisches Central-Afrika-Protektorat"
bezeichnet werden.
Rommisston zur prüfung von Land-, Bergwerks-
und sonstigen Ronzessionen im brilischen protektorate
Betschunanaland.
Durch eine Proklamation vom 10. Jannar d J.
hat der Ober-Kommissar für Südafrika eine Kommission
eingesetzt, welche angebliche Land-, Bergwerks= und
sonstige Konzessionen im britischen Protektorat
Betschuanaland prüfen und begutachten soll. Die
Kommission besteht aus einem Präsidenten, zwei
Kommissaren und einem Sekretär, welche vom Ober-
Kommissar ernannt werden. Sie hat in den amtlichen
nnd Kilometer.
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Blättern der Kapkolonie und von Betschnanaland
rechtzeitig bekannt zu machen:
1. den Zeitpunkt, bis zu welchem die Konzessions-
ansprüche angemeldet sein müssen.
Zeit und Ort der Prüfungsterminc.
Nicht rechtzeitig angemeldete Ansprüche können
weder zur Prüfung zugelassen noch als gültig an-
erkannt werden, es sei denn, daß dies auf Grund
einer besonderen Ermächtigung des Ober-Kommissars
geschieht. Ueber das Prüfungsverfahren, das sich im
Allgemeinen nach den gesetzlichen Bestimmungen der
Kapkolonie richten soll, beschließt die Kommission
selost. Sie hat das Recht, Zeugen zu laden und
eidlich zu vernehmen sowie gegen Nichterscheinende
Strafen zu verhängen; in dieser Beziehung ist sie
mit denselben Befugnissen ausgestattet wie das Oberste
Gericht der Kapkolonie. Mit der Beweisaufnahme
kann der Präsident oder einer der beiden Kommissare
mit dem Sekretär beaustragt werden. Eingeborene
Häuptlinge und sonstige betheiligte Personen sind
rechtzeitig von den Terminen zu benachrichtigen und
auf ihren Antrag zu vernehmen. Ueber die Ver-
bendlunoen soll ein genaues Protokoll geführt
werden.
Eisenbahnen im französischen Weflafrika.
Seit Mitte der achtziger Jahre ist in der
Senegalkolonie eine Eisenbahn zwischen St. Louis
und Dakar in der Länge von 263 km in Betrieb.
Die Spurweite beträgt 1 m. Die Bahn besitzt
18 Zwischenstationen. Es verkehrt auf ihr in jeder
Richtung täglich ein Zug, welcher die Strecke in
12 Stunden zurücklegt. Die Fahrpreise betragen
31,55 Frcs. in I., 21,05 Frcs. in II., 14,45 Frcs.
in III. Klasse für die ganze Linie. Der Frachtsatz
beläuft sich im Durchschnitt auf 20 Cenk. pro Tonne
Die Bahn wird von der Com-
bagnic de construction des Batignolles betrieben,
welche die Konzession für 99 Jahre besihzt und ein
Ertragsminimum von 1154 Fres. für den Betriebs-
kilometer garantirt erhalten hat.
Einc zweite schmalspurige Eisenbahn ist kürzlich
am Mittellaufe des Senegal zwischen Kayes und
Bafulabé zur Umgehung der dortigen Stromschnellen
fertig gestellt worden. Wie die Annales apostoliques
mittheilen, ist im September 1891 eine Expedition,
geführt vom Kommandanten Marmier, in das
Gebiet des oberen Senegal gegangen, um die Frage
der Verlängerung der letzterwähnten Bahn bis zum
Niger zu studiren. Der Bericht des Kommandanten,
welcher jetzt fertig gestellt ist, empfiehlt sofortige In-
angriffnahme der neuen Linie, zunächst bis Kita.
Die Kosten veranschlagt er auf 75 000 Frcs. für
den Kilometer, d. h. auf 15 Millionen für die
Strecke von Bafulabé bis Kita, die Banzeit auf
4 Jahre. Er erachtet Herstellung von regierungs-
wegen, unter Aufsicht von Militärs, für die beste
und billigste Methode.