Full text: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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Zur Verhandlung über die Beschwerde kann ein Termin bestimmt und die Erhebung weiterer 
Beweise angeordnet werden. 
8 11. 
Die nach Maßgabe dieser Verordnung stattfindenden Verhandlungen und Entscheidungen in erster 
und zweiter Instanz erfolgen ohne Zuziehung von Beisitzern. 
. §l2. 
DiegegenwärtigeVerordnungtrittmitdentTageihrerVeröffentlichungimReichs-Gefehblattin 
Kraft. Die zur Ausführung derselben erforderlichen Bestimmungen werden von dem Reichskanzler erlassen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin Schloß, den 2. April 1893. 
(L. S.) Wilhelm. 
Graf von Caprivi. 
Ich bestinime hierdurch, daß die bisher nur für farbige Offiziere und Manuschaften der Schutz- 
truppe für Deutsch-Ostafrika bestimmten Kriegerverdienst-Medaillen 1. und 2. Klasse künftig auch an farbige 
Offiziere und Mannschaften der Polizei= und Schutztruppen in den übrigen deutschen Schußgebieten zur 
Verleihung gelangen und die hierdurch erwachsenden Kosten auf die Etats der betreffenden Schutzgebiete 
übernommen werden, wonach Ich Ihnen das Weitere überlasse. 
Berlin, den 25. März 1893. 
Wilhelm I. R. 
An den Reichskanzler (Auswärtiges Amt). ogez. Graf v. Caprivi. 
  
DPerordnungen und Wittheilungen der Behörden in den Schuntgebieten. 
Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte in Kamerun und Togo im Jahre 1892. 
Gerichtsbarkeit erster Instanz. 
a. Kamerun. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Aus Davon 
5 # 22 S 
Es waren anhängig: JS. 553 533 
—2 22 
— ih 
| 
A. bürgerliche Rechtsstreitigleiten, und zwar: 
. Progesee, einschließlich der Urkunden-, Ehe= und Entmündigungsprozesse 1 13 14 14 
2. sonsiige Rechtssachen, Arreste, einstweilige Verfügungen, Zwangsvoll- 
streckungen, Mahnsachen, Sühnesachen, Aufgebote ꝛc. . — 8 3 3 — 
Von den Sachen zu 1 und 2 gehörten zur Zuständigkeit 
a) der Ricthher . l 21 22 22 —- 
b)berGetichtc................... -— — — — — 
B. Konkurösachen .·.. — — — — — 
C. Strafsachen, und zwar: 
1. Sachen, in welchen ein Strafbefehl zu erlasen — — — — — 
2. Sgchen, in welchen ein Hauptverfahren einzuleiten war.. — 8 8 s8s — 
In den Sachen zu 2 fanden Hauptverhandlungen statt . 
a)ohneBcisiyer-.................. — 6 6 6 — 
b) mit Beisizer . — 2 2 2 — 
3. Beschwerden gegen Entscheidungen des Nichtr — — — — — 
D. Sachen der nicht slreitigen Gerichtsbarkeit, und zwar: 
1. Nachlahregulirungen .................. 2 8 10 8 2 
2. Einiragungen und Löschungen im Grundbuch . ·... — — - — 
3. Sonstige Handlungen der nicht streitigen Gerichtsbarleit (Beglaubigungen, 
Testamentserrichtungen, vorläufige Verwahrungen 2tt) 19 15 34 34 — 
 
	        
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