Full text: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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mung, nichts dabei zu erinnern gefunden und das Vor- 
handensein der unter Baarbeständen aufgeführten Werth- 
papiere am 1. Januar 1893 festgestellt. 
Koblenz, den 6. März 1893. 
Der Prüfungs-Ausschuß: 
Ludwig Wirth. Broustin, Bankdirektor. 
Das Sansibar protektorat. 
Im vergangenen Monate ist dem englischen 
Parlament ein Blaubuch über das „Sansibar- 
Protektorat“ zugegangen, welches zwei Berichte des 
Generalkonsuls Sir Gerald Portal über seine 
Thätigkeit vom Herbst des Jahres 1891 bis zu 
seiner Abreise nach Uganda, einen Bericht des kom- 
missarischen Konsulatsverwalters Mr. Rennell Rodd 
vom 31. Jannar d. J., sowie Berichte des Capitains 
Hardinge und des Generals Hatch an Sir Gerald 
Portal über die Verwaltung der Ressorts der 
Hafenanlagen und des Kriegs enthält. 
Seit der Uebernahme der Geschäfte durch Sir 
Portal im Oktober 18991 sind eine Reihe von 
Neuerungen und Aenderungen in Sansibar getroffen 
worden, von denen die wichtigsten hier Erwähnung 
finden sollen. 
Die erste wichtige Aenderung war die Aufhebung 
der Einfuhrzölle und die Erklärung Sansibars zum 
Freihafen unter dem 1. Febrnar 1892. Das Frei- 
handelsprinzip ist jedoch neuerdiugs erheblich durch- 
brochen, indem vom 1. Februar d. J. ab alle geistigen 
Getränke, Wein, Bier, alkoholhaltige Flüssigkeiten 
jeder Art und Stärke, desgleichen Opium und Tabak 
einem Einfuhrzoll von 5 Prozent ad valorem 
unterworfen worden sind. 
Zu erwähnen ist ferner die Erbauung eines 
neuen, mit einem beweglichen Dampfkrahn versehenen 
Kais von bedeutender Stärke und über 500 Fuß 
Länge. Derselbe liegt gegenüber großen, gleichfalls 
im Laufe des Jahres 1892 vom „Gouvernement“ 
neu aufgeführten Waarenhäusern aus Eisenkonstruktion. 
Am 17. August v. J. wurde sodann ein Register- 
amt eingerichtet, bei dem alle Unterthanen des 
Sultans gegen Entrichtung einer Stempelgebühr 
Verkäuse, Eigenthumsübertragungen, Hypotheken 2c. 
eintragen lassen können. 
Von dem 1. Februar 1892 ab erscheint in Sansibar 
eine Zeitung, die „Sansibar Gazette“, der sich auch das 
„Government" zu amtlichen Bekanntmachungen bedient. 
Trotz hartnäckigen Widerstandes des Sultans 
gelang es, den Anfang zu einer regelmäßigen 
Straßenreinigung zu machen, auch wurde der 
Straßenbeleuchtung die Aufmerksamkeit zugewandt, 
welche dadurch erhalten werden soll, daß sämmtliche 
Hausbesitzer, zum Mindesten in den europäischen 
Vierteln, Beitröge zeichnen. 
Für den Verkehr ist bemerkenswerth, daß sich 
die Zahl der Wagen im vergangenen Jahre ver- 
doppelt, das „bicyele“ allgemein verbreitet ist. 
Neben einer Thierschuhverordnung nach indischem 
  
Muster ist noch die Einführung der Polizeistunde, 
welche auf 12 Uhr nachts festgesetzt ist, zu erwähnen. 
Das Schankgewerbe darf nicht mehr frei, sondern nur 
nach Ertheilung einer Konzession betrieben werden. 
Hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben kann 
im Allgemeinen auf den unten abgedruckten Voran- 
schlag für das Jahr 1893 hingewiesen werden. 
Hervorzuheben ist eine Aenderung, die bei den 
Ausgaben gegen das Vorjahr stattgefunden hat, in- 
sofern die Civilliste des Sultans, welche im Oktober 
1891 einschließlich der Gehälter für Verwandte, 
Pensionäre, den Hofstaat 2c. auf 484 104 Rup. sestgesetzt 
worden war, seit der Thronbesteigung des regierenden 
Sultans auf 402082 Rup. herabgesetzt worden ist. 
Den Haupttheil der Einnahmen bildet der 
Nelkenzoll, der im Jahre 1892 allein die Summe 
von 450 237½ Rup. abgeworfen hat. 
Die Finanzen Sansibars sind also in erster 
Linic auf den unsicheren Faktoren der Nelkenernte 
und des Nelkenmarktes basirt. Die Gefahren eines 
solchen Finanzsystems verkennt Mr. Rodd ebenso 
wenig, wie es Sir Portal gethan hat. 
Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben 
für das Jahr 1893. 
  
     
        
  
  
  
Einnahmen. 
ps. u. p. RBpe. u. p. 
1. des letzten 
...... 25930 00 
2. aue Zöllen: 
25000 00 — 
1200000 — 
5000 00 — 
3930000 00 — 
nach 23000 00 — 
s von 
des 
38000 00 — 
8) 
12 000 00 — 
h 
9000 0 — 
i) 19000 00 — 
k) 10 000 00 — 
) 7200 0 0 — 
m) 15500 00 — 
n) 2000 00 — 
* 
20 000 0 0 —- 
p) .....1500000 742700 00 
3. Wasserwerkabgaben — 18 000 00 
4. Schanlkonzessionen — 9 0 
5. Stempelant — 12000 00 
6. Nente der Britisch-Ost- 
Afrika-Kompagnie — 170 000 00 
7. Zinsen aus der Bank von 
mngland (von der Ab- 
sindungssumme für das 
deutsche Küstengebiet). — 820000 0 
8. Hafendienst — 8000 00 
9. Oessentliche Anslalten — 1000 00 
1 068 630 0 0
	        
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