Full text: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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b) im östlichen Theile des Schutzgebietes (Bismarck-Archipel und Salomons-Inseln). 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Aus Davon 
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Es waren anhängig: 727. * 23 28 
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A. bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, und zwar: 
1. Prozesse, einschliehlich der Urkunden-, Ehe= und Entmündigungsprozesse — 3 3 2 1 
2. sonstige Rechtssachen, Arreste, einstweilige Verfügungen, Zwangsvoll- 
streckungen, Mahnsachen, Sühnesachen, Aufgebote 291. — 1 1 1 — 
Von den Sachen zu 1 und 2 gehörten zur Zuständigkeil 1 
a) der Richteeer .. — 1 1 1 — 
b), der Gerichhhtt — 3 3 2 1 
B. Konkurssahen — — — — — 
C. Strassachen, und zwar 
1. Sachen, in welchen ein Strafbefehl zu erlassen ... — 4 4 2 2 
2. Sachen, in welchen ein Hauptverfahren einzuleiten war .. — 1 1 1— 
In den Sachen zu 2 fanden Hauptverhandlungen statt - 
3 ohne Beisitzerr .... — — — — 
b) mit Beisitzer.... .. — 1 1 1. — 
3. Veschwerden gegen Entscheidungen des Richttes — — — — — 
D. Sachen der nicht streitigen Gerichtsbarkeit, und zwar x 
1. Vormundschaften und Pflegschaffen: 11 4 15 6 9 
2. Erbtheilugenga — — — — 
3. Eintragungen und Löschungen im Grundbuihg — — — — — 
4. Sonstige Handlungen der nicht streitigen Gerichtsbarkeit (Beglaubigungen, - - 
Testamentsekrichtuugen,votlåusigcVerwahrungen2c.)...... — 11 11 11 — 
1 
II. Gerichtsbarkeit des Obergerichts und des Oberrichters. 
Aus Davon 
Es ängig: ##½ß##s2 
Es waren anhängig: *? 22 " 33 28 
5EEZ 
A. bürgerliche Rechtsstreitigkeiten: 
a) Verufunnen — — — — — 
b) Beschwerden ............. — — 
B.BeschwerdentnKonkuröfachen............... — 
C. Strafsachen: 
a) Berufungen... 1 — 1 1 — 
b) Beschwerden .. .. — — — — — 
D. Beschwerden und Sachen der nicht streitigen Gerichtsbarleit — 1 — — — — 
  
  
  
  
Ermächtigung zur Ausübung standesamtlicher Befugnisse in Kaiser- 
Wilhelmsland für den Neferendar Hasse. 
Auf Grund des § 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete 
(N. G. Bl. 1888 S. 75) und des Reichsgesetzes, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des 
Personenstandes von Reichsangehörigen im Auslande vom 4. Mai 1870 (BV. G. Bl. S. 599), wird dem 
im Dienste der Neu-Guinea-Kompagnie stehenden Referendar Hasse für seine Person und für die Dauer 
seiner Thätigkeit im Schutzgebiete hierdurch die allgemeine Ermächtigung ertheilt, in Kaiser-Wilhelmsland 
bezüglich aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, bürgerlich gültige Eheschließungen vorzunehmen und 
die Geburten, Heirathen und Sterbefälle zu beurkunden. 
Verordnung des Kaiserlichen Kommissars für Togo, betreffend das Lagern von 
Schießpulver in Klein-Popo und Umgegend. (Zusatzbestimmung.) 
Auf Grund des Gesetßzes, betreffend die Rechtsverhältnisse in den deutschen Schubgebieten, und der 
Verfügung des Reichskanzlers vom 29. März 1889 wird verordnet, wie folgt:
	        
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