Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
Herausgegeben in der Holon#al-Ablheilung des Auswärtigen Au.to.
IV. Jahrgang. gLgerlin, 15. Mai 18993. Runmer 10.
Qiese Zeitschrift erscheint am 1. und 15. jedes M Derlelben werden als Beibefle beigefügt die mindestens einmat vierleliöbrlich Slcheinen.
W * ilungen von Forsehungsreisondon und Golohrten aus du%% ½% schen Schutzgobiclen“, borausgogoben von Dr. Freiherr v. Danckolma
rieljahrspris für dar- Kolo- pollang mit den Beiheften ** 3 Mark. rsn abonnirk bel allen Postämtern und Buchbondlungen. —
# und Anfragen sind an die Königliche 5% o Fanrrnn Er uat Siegfried Mintler und Sohn, Verlin S8W 12, Koch-
rraße 08—70, zu ri
Inhalt: diellSaöchlter Sh betressend die Organisation bes Sanitätsossizier-Korps der Kaiserlichen Schutztruppe für
Deutsch-Ostafri Verordnung, betressend die Einfuhr von Schußwaffen und Munition in Kamerun
S. . — Fün S. 241. Befehl, betresffend den Mangel an Silbermünzen S. 243. — Ernennung von Beisitzern
des Gerichts erster und zweiter Instanz in Jaluit (Marshall-Inseln) S. 243. — Uebersicht der gerichtlichen Eeschäfte
im Schutzgebiete der Marshall-Inseln während des Geschäftsjahres 1892 S. 244. — Personalien S. 2
Shissenegungen S. 245.
ichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 245. — Verkehrs= AMachichten S. 245. — Bericht des
4%„ mieführers Leue über die Expedition nach Mhonda S. 246. — Bericht des Lieutenants v. Vothmer über
die Erstürmung der Haupttembe des Wagogo-Häuptlings Masenta S. 249. — Aus dem Wirkungskreise der
Missionen in den deutschen Schutzgebieten S. 251. — Aus dem Jahresberichte des apostolischen D-ikariats Nord-
Sansibar S. 253. — Basutoland im Jahre 1891/92 S. 254. — Elfenbeinhandel am Kongo S. 254. —
Negenfal in Deutsch- S#westafcika S. 255. — PrSeronrl veer Station Windhock S. 255. — Das
Kommissariat in Windhoek S. 255. — Aus Südwestaseis S. 255. Der Handel von Angola im Jahre 1891
S. 255. — Sendung aes Pflanzentransportes für den botanischen Garien in Kamerun S. 256. — Litierarische
Besprechungen S. 256. — Anzeigen.
Amtlicher Theil.
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden.
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Organisation des Sanitätsoffizier-Korps
der Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika.
1% henehmige die nachfolgenden, auf die Organisation des Sanitätsoffizier-Korps der Schutztruppe
Bezug habenden Abänderungen zu den Organisatorischen Bestimmungen vom 9. April 1891 und bestimme:
Der Chefarzt der Schußtruppc trägt die Nangabzeichen des bisherigen Oberarztes, die Oberärzte diejenigen
der Marinestabsärzte, die fünf ältesten Aerzte die der Marine-Assistenzärzte I. und die vier jüngsten Aerzle
die der Marine-Assistenzärzte II. Klasse. — Sie haben hiernach das Erforderliche zu veranlassen.
Gegeben Potsdam, den 5. Mai 1893.
(L. S.) Wilhelm I. R.
An den Reichskanzler. — Graf v. Caprivi.
Abänderungen der Organisatorischen Bestimmungen für die Kaiserliche Schutztruppe
für Deutsch-Ostafrika.
Im Abschnitt II:
bei A 1 d ist das Wort: „Oberarzt“ zu streichen und dafür zu sezen: „Chefarzt, Oberärzte“;
bei A 4 ist das Wort: „Oberarzt“ zu streichen und dafür zu setzen: „Chefarzt“;
beii B 1, Hauptklasse a, Nangklasse, ist das Wort: „Oberarzt“ zu streichen und dafür zu setzen:
„Chefarzt“; in der Rangklasse zur Hauptklasse b ist zwischen den Worten: „Kompagnieführer —
Iniendant- einzuschalten: „Oberärzte“.
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