Full text: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
Herausgegeben in der Holon#al-Ablheilung des Auswärtigen Au.to. 
  
  
IV. Jahrgang. gLgerlin, 15. Mai 18993. Runmer 10. 
Qiese Zeitschrift erscheint am 1. und 15. jedes M Derlelben werden als Beibefle beigefügt die mindestens einmat vierleliöbrlich Slcheinen. 
W * ilungen von Forsehungsreisondon und Golohrten aus du%% ½% schen Schutzgobiclen“, borausgogoben von Dr. Freiherr v. Danckolma 
rieljahrspris für dar- Kolo- pollang mit den Beiheften ** 3 Mark. rsn abonnirk bel allen Postämtern und Buchbondlungen. — 
# und Anfragen sind an die Königliche 5% o Fanrrnn Er uat Siegfried Mintler und Sohn, Verlin S8W 12, Koch- 
rraße 08—70, zu ri 
  
  
Inhalt: diellSaöchlter Sh betressend die Organisation bes Sanitätsossizier-Korps der Kaiserlichen Schutztruppe für 
Deutsch-Ostafri Verordnung, betressend die Einfuhr von Schußwaffen und Munition in Kamerun 
S. . — Fün S. 241. Befehl, betresffend den Mangel an Silbermünzen S. 243. — Ernennung von Beisitzern 
des Gerichts erster und zweiter Instanz in Jaluit (Marshall-Inseln) S. 243. — Uebersicht der gerichtlichen Eeschäfte 
im Schutzgebiete der Marshall-Inseln während des Geschäftsjahres 1892 S. 244. — Personalien S. 2 
Shissenegungen S. 245. 
ichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 245. — Verkehrs= AMachichten S. 245. — Bericht des 
4%„ mieführers Leue über die Expedition nach Mhonda S. 246. — Bericht des Lieutenants v. Vothmer über 
die Erstürmung der Haupttembe des Wagogo-Häuptlings Masenta S. 249. — Aus dem Wirkungskreise der 
Missionen in den deutschen Schutzgebieten S. 251. — Aus dem Jahresberichte des apostolischen D-ikariats Nord- 
Sansibar S. 253. — Basutoland im Jahre 1891/92 S. 254. — Elfenbeinhandel am Kongo S. 254. — 
Negenfal in Deutsch- S#westafcika S. 255. — PrSeronrl veer Station Windhock S. 255. — Das 
Kommissariat in Windhoek S. 255. — Aus Südwestaseis S. 255. Der Handel von Angola im Jahre 1891 
S. 255. — Sendung aes Pflanzentransportes für den botanischen Garien in Kamerun S. 256. — Litierarische 
Besprechungen S. 256. — Anzeigen. 
  
Amtlicher Theil. 
  
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden. 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Organisation des Sanitätsoffizier-Korps 
der Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
1% henehmige die nachfolgenden, auf die Organisation des Sanitätsoffizier-Korps der Schutztruppe 
Bezug habenden Abänderungen zu den Organisatorischen Bestimmungen vom 9. April 1891 und bestimme: 
Der Chefarzt der Schußtruppc trägt die Nangabzeichen des bisherigen Oberarztes, die Oberärzte diejenigen 
der Marinestabsärzte, die fünf ältesten Aerzte die der Marine-Assistenzärzte I. und die vier jüngsten Aerzle 
die der Marine-Assistenzärzte II. Klasse. — Sie haben hiernach das Erforderliche zu veranlassen. 
Gegeben Potsdam, den 5. Mai 1893. 
(L. S.) Wilhelm I. R. 
An den Reichskanzler. — Graf v. Caprivi. 
Abänderungen der Organisatorischen Bestimmungen für die Kaiserliche Schutztruppe 
für Deutsch-Ostafrika. 
Im Abschnitt II: 
bei A 1 d ist das Wort: „Oberarzt“ zu streichen und dafür zu sezen: „Chefarzt, Oberärzte“; 
bei A 4 ist das Wort: „Oberarzt“ zu streichen und dafür zu setzen: „Chefarzt“; 
beii B 1, Hauptklasse a, Nangklasse, ist das Wort: „Oberarzt“ zu streichen und dafür zu setzen: 
„Chefarzt“; in der Rangklasse zur Hauptklasse b ist zwischen den Worten: „Kompagnieführer — 
Iniendant- einzuschalten: „Oberärzte“. 
„ =
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.