Full text: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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Dem Hauptmann v. Frangois, à la suite des Colbergschen Grenadier-Regiments Graf Gnei- 
senau (2. Pommersches) Nr. 9, ist unter Belassung in dem Kommando zur Dienstleistung bei dem Aus- 
wärtigen Amt und unter Versetzung zum Grenadier-Regiment König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pommer- 
sches) Nr. 2, à la suite desselben, der Charakter als Major verliehen. 
Dem Maior v. Frangois, sowie den ihm unterstelllen Offizieren und Mannschaften der Kaiser- 
lichen Schußtruppe für Südwestafrika ist die Allerhöchste Anerkennung für die erfolgreiche Erstürmung von 
Hoornkrans ausgesprochen worden.) 
Es haben erhalten: 
den Rothen Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern: 
Herreaan#, #urbmerettenat 2) Kompagnieführer in der Schußztruppe; 
den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse mit Schwertern: 
v. Bothmer, Premierlientenant a. D., Lieutenant in der Schutztruppe, 
Arning, Assistenzarzt 2. Klasse a. D., Arzt in der Schutztruppe; 
das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse: 
Wilhelm, Sergeant 
Weinberger, Unteroffizier Ü in der Schutztruppe. 
Weidner, JInrock, Lazarethgehülfen 
A. K. O. v. 12: 6. 93.) 
Fischer, Premierlieutenant a. D., überzähliger Kompagnieführer in der Schußtruppe, den Königlichen 
Kronen-Orden 4. Klasse erhalten. 
Die Krieger-Verdienst-Medaille 2. Klasse: 
der Sergeant Ramasan Nr. 143, der Unteroffizier Murgan Mohamed Nr. 11 15, die Gefreiten Doka 
Ismain Nr. 16, Seliman el Schami, Achmed Ibrahim Sudani, Sungula und Ali Kalil Nr. 637, sowie 
die Soldaten Aman Diäster Nr. IV 101, Mursal Elias, Mhammed Achmed Selim Nr. 263, Seid 
Mhammed, Mhammed Ali Nr. 218, Snrur Sade Kirangoll Nr. 190, Kiragongo, Abdallah Nr. 186 
und Selimani I. 
Nachruf. 
Der Leiter der Station Balinga Freiherr Volkamer v. Kirchensittenbach, Königlich bayerischer 
Premierlieutenant à la suite des Infanterie-Leibregiments, sowie der ihm als Expeditionsmeister unter- 
stellte Zahlmeister Scadock haben im Kampfe gegen den Stamm der Barrongos nach heldenmüthiger 
Gegenwehr den Tod gefunden. 
Indem ich die traurige Pflicht erfülle, diese Nachricht zur Kenntniß zu bringen, darf ich zugleich 
der Versicherung Ausdruck geben, daß die vorzüglichen Charaktereigenschaften und die unwandelbare Pflicht- 
treue der für Kaiser und Reich Gefallenen ihnen ein ehrenvolles Andenken sowohl hier im Schutzgebiete 
als auch in der Heimath sichern werden. 
Kamerun, den 11. Mai 1893. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Zimmerer. 
  
Michtmiche hel. 
Perlsbnal-Machrichten. Der Landrentenmeister Jae vͤs hat a am :. v. Ms 
von Dar-es-Saläm aus die Heimreise angetreten. 
Zur Anlage von Brunnen und Ziegeleien in 
Deutsch-Ostafrika sind die Brunnenmacher bezw. 4 
Ziegelarbeiter Brink, Kronshage und Kölling Der Intendant Dr. Kanzki hat am 5. v. Ms. 
aus Lage angenommen, welche gleichfalls am 21. v. M.Dar-es-Saläm mit Urlaub verlassen. 
nach Dar-es-Saläm abgereist sind. — 
  
  
  
  
  
*) Der amtliche Vericht über die Erstlirmung von Hoornlrans ist in Nr. 143 des Neichsanzeigers vom 
17. Juni d. Is. zum Abdruck gelangt.
	        
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