Full text: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
herausgegeben in der Kolonial-Ablheilung des Aunswärligen Amls. 
IV. Jahrgang. r gerlin, 1. August 1993. Nummer 15. 
Kiele Wilschrist erscheint am 1. und 15. fedes Monat# Derlelten werden dals 46 Beiheste dei Kosgesa t die mindellens einmal alerteliöhhriich 4 SEascheinen- 
Mitthoi an von Forschungoreisendon und Golohrten aus doen deutscher r Mausgegobon von Dr. Freiborr v. D n. 
— Der Vierieljahrspreis für das Koloniolblat mit den Beiheften beträgt -*2 an S#on bei allen . und Muchbenkag. — 
Einsendungen und Anfragen sind an die Köntigliche bosbuhhanan S#ann ast Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W12, Koch- 
Inhalt: Verfügung des Reichskanzlers, betr. Abänderung von Bestimmungen des für das Schutg gebiet der Neu-Guinea- 
Kompagnie gültigen Kostentarifs für Grundbuchsachen S. 369. — Abkommen zwischen der autschen und englischen 
Regierung über die Festsetzung der Grenze mcschen dem Kilimandjaro und der Estafrikanischen Küste S. 370. — 
Ermächtigung zur Beurkundung des Personenstandes auf den Marshall-Inseln S. 371. Ve Aun der Ausfuhr 
von Anbwic aus dem deutsch= ostafrikanischen Schutgebiete S. 372. — Ernennung von Beisitzern und Stell- 
vertretern für das Kaiserliche Erict des Schutzgebietes “—'. S. 372. — Personalien S. 372. — Bekannt- 
machungen lür die Schisffahrt S. 373. — Schi 4wensungen S. 373. 
Nichtamtlicher Theil: Lersonal- Nachrichten S. 373. — Verkehrs-Nachrichten S. 374. Bericht des 
Sczieksamtmanns v. Rode über seine Betheiligung. an dem #ge des Oberführers * v. Manteussel S. 375. — 
Bericht des Negierungsarztes in Kamerun S. 380. — Befreiung von Sklaven Deutsch-Ostafrika S. 381. — 
Allerlei aus dem Wirkungskreise der Missionen S. 382. — Jahresbericht, beirestend das Schußgebiet der Marshall- 
Misen . 383. — Belgien und der Kongostaat S. 38 6. — Gesehz, betreffend die Bestrafung des Sklavenhandels 
387. — ucber das Schigfal Emin Paschas S E. — hHer richt des Leiters der Station Bihmarckburg L. Conradt 
8 388. — Ein Erdbeben in Deutsch-Ost afrika S — Handelsverkehr zwischen Kapstadt und Walfischbai, 
Angra Lueng S. 389. — Transportverhältnisse in n S. 389. — Litterarische Besprechungen S. 391. — 
nzeigen 
  
  
Amtlicher Theil. 
  
Geseßze; Verordnungen der Reichsbehörden. 
Verfügung des Neichskanzlers, betreffend Abänderung von Bestimmungen des 
für das Schutzgebiet der Nen-Guinca-Kompagnie gültigen Kostentarifs für 
Grundbuchsachen. (Anlage zu der Grundbuchordnung vom 30. Juli 1887, Verordnungsblatt 
der Neu-Guinea-Kompagnie Jahrgang 1887, Seite 44.) 
Für das Schutzgebiet der Neu-Guinca-Kompagnie wird auf Grund des § 3 der Kaiserlichen 
Verordnung, betresfend den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke im Schutzgebiete 
der Neu-Guinea-Kompagnie vom 20. Juli 1887, nach Anhörung der Direktion der Neu-Guinca- 
Kompagnie bestimmt: 
§ 1 Absaß 1 und 2 und § 5 Absatz 1 des Kostentarifs für Grundbuchsachen treten mit dem 
1. Oktober 1893 außer Kraft und werden durch folgende Bestimmungen ersetzt: 
81. 
Für die Eintragung des Eigenthümers einschließlich der voraufgehenden Verhandlungen, ins- 
besondere der Entgegennahme der Auflassungserklärungen, sowie für Eintragung des Erwerbspreises oder 
der Werthschätzung: · 
bei Grundstücken bis 1 ha Fläche 50,00 Mark 
von mehr als 1 ha bis 10 ha für jeden Hektar mehr 1,50 
von mehr als 10 ha bis 50 ha für jeden Hektar meohr 0,50 
von mehr als 50 ha für jeden Hektar mehr q 22 
Für die Eintragung des Eigenthümers bei Anlegung des Grundbuchölattes einschli ßlih des vor- 
gängigen Verfahrens werden drei Zehntel der vorstehenden Kosten als Zuschlag erhoben.
	        
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