Full text: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

Deutsch-Südwestafrika. 
Dem Geschäflsbericht der deuischen Nolonial-Gesellschaft 
für Südwestafrika für die Seit vom J. April z892 bis 
31. März 1395“) 
entnehmen wir Folgendes: 
In unserem vorigen Geschäftsberichte haben wir 
bereits erwähnt, daß Bergbau und Viehzucht die- 
jenigen Betriebe seien, durch welche sich unser Besit 
in Südwestafrika nutzbar machen lasse, daß aber der 
Betrieb des Bergbaues größere Mittel ersordere, als 
sie unserer Gesellschaft zu Gebote siehen, und daß 
man deshalb darauf Vedacht nehmen müsse, die 
Bergwerksgerechtsame unserer Gesellschaft durch Ueber- 
ltragung an andere Unternehmer zu verwerthen. Auf 
dieses Ziel, bei welchem selbstverständlich eine ange- 
messene Betheiligung unserer Gesellschaft aun den zu 
gründenden neuen Unternehmungen nicht ausgeschlossen 
ist, waren unsere Bemühungen im abgelausenen Ge- 
schäftsjahre vorzugsweise gerichtet, und es sind auch 
einige Vertragsabschlüsse in der bezeichneten Nichtung 
zu Stande gekommen. 
Wir bemerken darüber das Folgende: 
Der Ingenicur Peter Scheidweiler aus Cöln 
leitete aus einer ihm von dem Oberhäuptling Maha- 
rero im Jahre 1888 ertheilten Minenkonzession An- 
sprüche ab, welche mit unseren Bergwerksgerechtsamen 
im Hererolande in Widerspruch standen. Er hatte 
behufs Geltendmachung seiner Ansprüche bei der 
Kaiserlichen Bergbehörde für Südwestafrika Klage 
gegen uns erhoben, welche von uns in ausführlicher 
Weise beantwortet war. Zur vergleichsweisen Erledi- 
gung dieses Rechtsstreits wurde am 23. August 1892 
ein Vertrag mit Peter Scheid weiler abgeschlossen, 
wodurch ihm unsere Bergwerksgerechtsame in einem 
gewissen Theile des streitigen Minengebieks gegen 
eine Förderungsabgabe von 2½ Prozent mit einem 
Mindestbetrag von jährlich 3000 Mark unter der 
Bedingung abgetreten wurden, daß innerhalb zweier 
Jahre vom Tage der Genehmigung des Vertrags 
ab eine Gesellschaft zur Ausbentung und Ver- 
werthung der abgetretenen Begwerksgerechtsame ge- 
yhründet werde, welche die Rechte und Verpflichtungen 
Scheivweilers aus dem Vertrage zu übernehmen 
habe. 
Durch zwei weitere Verträge vom 5./19. und 
6./19. Oktober 1892 wurden an denselben Herrn 
Scheidweiler bergbauliche Rechte in den sogenannten 
Khoousbergen — einem zwischen dem Tsoachaub- 
und dem Khomflusse gelegenen Gebirgszuge, in wel- 
chem Scheidweiler schon früher Schürferlaubnisse 
von der Bergbehörde erlangt hatte — und in einem 
zu dem Landbesitze der Gesellschaft gehörigen Ge- 
bicte nördlich des Ugabflusses gegen Uebernahme 
bestimmter Leistungen verliehen. 
Außerdem sind Verhandlungen wegen Verwerthung 
des Kaokoseldes gepflogen worden, und wir hegen be- 
*) Vergl. D. Kol. Vl. 1892, S. 524. 
  
456 — 
gründele Hoffnung, daß dieselben zu einem für die 
Gesellschaft annehmbaren Ergebnisse führen werden. 
Mit einer englischen Gesellschaft, dem „Kharas- 
khoma Exploring and Prospecting Syn- 
dicate limite d“ zu London, haben wir unterm 
20. Dezember v. Is. einen Vertrag abgeschlossen, 
durch welchen — neben anderen, die eventuelle Ver- 
vollkommnung der Hafeneinrichtung in Lüderitzbucht 
und die Herstellung einer besseren Verbindung zwischen 
diesem Hasen und dem Inneren bezweckenden Be- 
stimmungen — der genannten Gesellschaft gewisse 
Bergwerksgerechtsame in dem südlich von 240 süd- 
licher Breite gelegenen Theilc unseres Landbesitzes 
und in dem angrenzenden Gebiete von Bethanien 
verliehen worden sind. 
Ferner ist zwischen uns und dem v. Lilien- 
thalschen Gold-Syndikat unterm 20. April 
l. Is. ein Vertrag zu Stande gekommen, insolge 
dessen unsere Bergrechte in dem Rehobother Gebiet 
(die sogenaunte Höpi#nersche Konzession) an die nen 
gegründete „Hanscatische Land-, Minen= und Handels- 
gesellschaft für Dentschsüdwestafrika“ übergegangen sind. 
Auf den Kaufpreis wurden — nach Ablauf des 
Berichtsjahres — bereits 25 000 Mark baar bezahlt; 
der Nest von 150 000 Mark ist in Antheilen der 
genannten Gesellschaft zu entrichten. 
Endlich sind noch einige nach Ort und Zeit be- 
schränkte Schürfberechtigungen an einzelne Unter- 
nehmer verliehen worden. 
Die von uns in Gemeinschaft mit unserem Bevoll- 
mächtigten E. Hermann betriebene landwirth- 
schaftliche Versuchsanstalt in Kubub, welche 
insbesondere die Einführung der Wollschafzucht in 
Südwestafrika bezweckt, hat sich troß mancher 
Schwierigkciten in erfreulicher Weise entwickelt. Die 
Anlagen in Kubub sind durch Anbauten am Wohn- 
hause sowie durch das Graben von zwei neuen 
Brunnen vervollständigt worden. Der alte Brunnen 
wurde mit einer zum Pferdebetrieb eingerichteten 
Pumpe versehen. Die Aulage eines vierten Brunncus, 
eines Wasserreservoirs, einer Schafwaschanstalt und 
eines ferneren kleinen Hausanbaues sind von Her- 
manu in Augriff genommen. 
Die Kububer Heerde, welche am 1. Oktober 1891 
aus 20 Pferden, 109 Rindern, 908 Wollschafen und 
137 Angornziegen — zusammen 1174 Stück —. be- 
stand, vermehrte sich theils durch Ankauf, theils durch 
den natürlichen Zuwachs bis auf 25990 Stück am 
1. Oktober 1892. Am 1. Jannar 1893 bestand 
dieselbe aus 26 Pferden, 204 Rindern, 2343 Woll- 
schafen, 246 Angoras, 95 Afrikanerschafen und 70 
Afrikanerziegen, zusammen 2984 Stück. 
Bis zum 1. Oktober 1892 hatte Hermann 
6137 Pfund Wolle nach Kapstadt verschickt, welche 
dort zu 4 bis 4½ Pence das Pfund verkauft wurde. 
Um die Wollschafzucht im Lande zu verbreiten, 
hat Hermann eine Anzahl Zuchtthiere an Ein- 
geborene vermittelst Tausches gegen anderes Vieh ab- 
gegeben.
	        
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