Full text: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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Der rückständige Kaufspreis nebst 6 Prozent Zinsen 
soll als Hypothek auf dem erworbenen Lande haften. 
Wird der volle Erwerbspreis innerhalb einer Frist 
von 2 Jahren gezahlt, so tritt eine Ermäßigung um 
10 Prozent ein. 
Der Umfang einer Farm soll sich nach den 
Mitteln des Bewerbers richten und im Allgemeinen 
10 000 Kapsche Morgen nicht überschreiten; nur für 
Kolonisten mit außergewöhnlich großen Viehherden 
sind Ausnahmen statthaft. Die Farmen sollen so 
ausgesucht werden, daß sie sich gegenseitig nicht be- 
rühren und um jede einzelne genügendes Land un- 
okkupirt verbleibt; hierdurch soll es dem Erwerber 
bei Vermehrung seines Viehbestandes ermöglicht wer- 
den, sein Besitzthum entsprechend zu vergrößern. 
Die Farmer sollen verpflichtet sein, auf ihrem 
Gebiete die Niederlassung einer gewissen Anzahl ein- 
geborener Familien für den Fall zuzulassen, daß 
Letztere bereit sind, auf Ersuchen gegen eine ent- 
sprechende Vergütung Arbeitskräfte zu stellen. Mit 
Rücksicht darauf, daß unter den Eingeborenen der 
Begriff des Privateigenthums an Grund und Boden 
noch wenig entwickelt ist, wird besonders hervor- 
gehoben, daß den Farmern die ausschließliche Be- 
nutzung des von ihnen durch Anlagen gesammelten 
Wassers zusteht; es soll nur Durchreisenden gestattet 
werden, an solchen Wasserstellen ihr Vieh gegen eine 
angemessene Entschädigung zu tränken. 
Zehn in den genannten Gebieten seßhafte Farmer, 
die zusammen 76 Pferde, 1270 Rinder and 7370 
Stück Kleinvieh besitzen, haben sich bereits mit den 
vorstehenden Bedingungen einverstanden erklärt. Diese 
Bestimmungen sollen mit cinigen Aenderungen auch 
auf die neu hinzukommenden Ansiedler Anwendung 
finden. 
Deuksch-Meu-Guinra. 
Anbau von Gemüsen in #eu-Guineg. 
In dem Gebiete der Neu-Guinea-Kompagnie 
finden fortgesetzt Versuche mit der Aussaat von Ge- 
müsesamen statt, welcher vom hiesigen botanischen 
Garten geliefert wird. Nach Berichten aus Herberts- 
höhe und Stephansort haben besonders Nadieschen 
und Sommerrettiche sehr gute Erfolge ergeben. Wäh- 
rend dasselbe von dem in Herbertshöhe gesäeten 
Winterrettich leider nicht gesagt werden kann, während 
ferner von Stephansort aus über das Gedeihen der 
Mohrrüben geklagt wird, lobt die letztere Station 
noch Kohlrabi und Tomaten. Hinsichtlich der übrigen 
Gemüse wird das Endresultat abzuwarten sein, ebenso 
stehen die Berichte aus Friedrich Wilhelmshafen und 
Konstantinhafen noch aus. 
  
Neue Celegraphenline. 
Die Reichspostverwaltung hat mit der Nieder- 
ländisch-Indischen Telegrophenverwaltung ein Ab- 
kommen getroffen dahingehend, daß die flr das Neu- 
Guinea-Schuthgebiet bestimmten und nach Batavia 
gerichteten Telegramme von der Telegraphenanstalt 
an diesem Orte im verschlossenen Briefe mit dem 
nächsten Reichspostdampfer nach Neu-Guinea weiter 
gesendet werden, und daß die in Neu-Guinea auf- 
gegebenen Telegramme von dem Postamt in Friedrich 
Wilhelmshafen der Niederländisch-Indischen Verkehrs- 
anstalt in Sörabaja zugeführt und von Letzterer ab- 
telegraphirt werden. Batavia ist die letzte Anlaufs- 
stelle der Dampfer bei der Ausfahrt nach dem 
Schutzgebiete, Sörabaja die erste Station auf der 
Heimreise. 
Aus dem Bereiche der Wisstonen und 
der Mutisklaverei-Bewegung. 
Die bisberige Thätigkeit des internationalen maritimen 
Büreaus in Sanüibar. 
Die durch die Brüsseler Konferenz vom Jahre 
1889/90 zum Zweck wirksamerer Bekämpfung des 
Sklavenhandels zur See in das Leben gerufene inter- 
nationale Behörde ist seit nunmehr neun Monaten in 
Thätigkeit. Sie hat seit der am 9. November v. Js. 
stattgehabten Eröffnungssitzung zehn Situngen ab- 
gehalten (am 28. November, 1., 19. und 31. De- 
zember v. Is., 21. Jannar, 23. Februar, 24. März, 
6. und 29. Mai und 13. Juli d. Is.). Die ur- 
sprünglich in Aussicht genommenen monatlichen Zu- 
sammenkünfte haben sich nicht immer ganz pünkklich 
einhalten lassen. Indeß hat durchschnittlich monatlich 
ie eine Sitzung stattgefunden und diese Anzahl sich 
als völlig ausreichend für das Bedürfniß eines ord- 
nungsmäßigen Geschäftsbetriebes erwiesen. 
Die Gegenstände, welche der Berathung und Be- 
schlußfassung des Büreaus unterlagen, waren sehr 
mannigfaltiger Art, standen aber stets in Beziehung 
zu dem eigentlichen Zwecke der Behörde. 
Die erste Frage, welche das Büreau beschäftigte, 
war die Ausarbeitung seiner Geschäftsordnung in 
Gemäßheit des Arkikels 75 der Generalakte. Der 
aus den Verathungen des Büreaus hervorgegangene 
Entwurf ist der Sanktion der bei demselben vertretenen 
Mächte (Deutschland, England, Italien, Frankreich 
und Portugal) unterbreitet. Bevor durch Beschluß 
der letzteren die Geschäftsordnung festgestellt ist, muß 
nothgedrungen die Thätigkeit des Büreaus einen 
provisorischen Charakter tragen, was manche Un- 
zuträglichkeiten im Gefolge hat. So kann weder in 
der Frage der Unterbringung der Behörde ein 
definitiver Beschluß gefaßt, noch kann das zur Ord- 
nung und Führung der Archive, Fertigung der Ab- 
schriften und Uebersetzungen und zum sonstigen Dienst 
des Konferenzorganes nöthige Personal angenommen 
  
 
	        
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