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Der rückständige Kaufspreis nebst 6 Prozent Zinsen
soll als Hypothek auf dem erworbenen Lande haften.
Wird der volle Erwerbspreis innerhalb einer Frist
von 2 Jahren gezahlt, so tritt eine Ermäßigung um
10 Prozent ein.
Der Umfang einer Farm soll sich nach den
Mitteln des Bewerbers richten und im Allgemeinen
10 000 Kapsche Morgen nicht überschreiten; nur für
Kolonisten mit außergewöhnlich großen Viehherden
sind Ausnahmen statthaft. Die Farmen sollen so
ausgesucht werden, daß sie sich gegenseitig nicht be-
rühren und um jede einzelne genügendes Land un-
okkupirt verbleibt; hierdurch soll es dem Erwerber
bei Vermehrung seines Viehbestandes ermöglicht wer-
den, sein Besitzthum entsprechend zu vergrößern.
Die Farmer sollen verpflichtet sein, auf ihrem
Gebiete die Niederlassung einer gewissen Anzahl ein-
geborener Familien für den Fall zuzulassen, daß
Letztere bereit sind, auf Ersuchen gegen eine ent-
sprechende Vergütung Arbeitskräfte zu stellen. Mit
Rücksicht darauf, daß unter den Eingeborenen der
Begriff des Privateigenthums an Grund und Boden
noch wenig entwickelt ist, wird besonders hervor-
gehoben, daß den Farmern die ausschließliche Be-
nutzung des von ihnen durch Anlagen gesammelten
Wassers zusteht; es soll nur Durchreisenden gestattet
werden, an solchen Wasserstellen ihr Vieh gegen eine
angemessene Entschädigung zu tränken.
Zehn in den genannten Gebieten seßhafte Farmer,
die zusammen 76 Pferde, 1270 Rinder and 7370
Stück Kleinvieh besitzen, haben sich bereits mit den
vorstehenden Bedingungen einverstanden erklärt. Diese
Bestimmungen sollen mit cinigen Aenderungen auch
auf die neu hinzukommenden Ansiedler Anwendung
finden.
Deuksch-Meu-Guinra.
Anbau von Gemüsen in #eu-Guineg.
In dem Gebiete der Neu-Guinea-Kompagnie
finden fortgesetzt Versuche mit der Aussaat von Ge-
müsesamen statt, welcher vom hiesigen botanischen
Garten geliefert wird. Nach Berichten aus Herberts-
höhe und Stephansort haben besonders Nadieschen
und Sommerrettiche sehr gute Erfolge ergeben. Wäh-
rend dasselbe von dem in Herbertshöhe gesäeten
Winterrettich leider nicht gesagt werden kann, während
ferner von Stephansort aus über das Gedeihen der
Mohrrüben geklagt wird, lobt die letztere Station
noch Kohlrabi und Tomaten. Hinsichtlich der übrigen
Gemüse wird das Endresultat abzuwarten sein, ebenso
stehen die Berichte aus Friedrich Wilhelmshafen und
Konstantinhafen noch aus.
Neue Celegraphenline.
Die Reichspostverwaltung hat mit der Nieder-
ländisch-Indischen Telegrophenverwaltung ein Ab-
kommen getroffen dahingehend, daß die flr das Neu-
Guinea-Schuthgebiet bestimmten und nach Batavia
gerichteten Telegramme von der Telegraphenanstalt
an diesem Orte im verschlossenen Briefe mit dem
nächsten Reichspostdampfer nach Neu-Guinea weiter
gesendet werden, und daß die in Neu-Guinea auf-
gegebenen Telegramme von dem Postamt in Friedrich
Wilhelmshafen der Niederländisch-Indischen Verkehrs-
anstalt in Sörabaja zugeführt und von Letzterer ab-
telegraphirt werden. Batavia ist die letzte Anlaufs-
stelle der Dampfer bei der Ausfahrt nach dem
Schutzgebiete, Sörabaja die erste Station auf der
Heimreise.
Aus dem Bereiche der Wisstonen und
der Mutisklaverei-Bewegung.
Die bisberige Thätigkeit des internationalen maritimen
Büreaus in Sanüibar.
Die durch die Brüsseler Konferenz vom Jahre
1889/90 zum Zweck wirksamerer Bekämpfung des
Sklavenhandels zur See in das Leben gerufene inter-
nationale Behörde ist seit nunmehr neun Monaten in
Thätigkeit. Sie hat seit der am 9. November v. Js.
stattgehabten Eröffnungssitzung zehn Situngen ab-
gehalten (am 28. November, 1., 19. und 31. De-
zember v. Is., 21. Jannar, 23. Februar, 24. März,
6. und 29. Mai und 13. Juli d. Is.). Die ur-
sprünglich in Aussicht genommenen monatlichen Zu-
sammenkünfte haben sich nicht immer ganz pünkklich
einhalten lassen. Indeß hat durchschnittlich monatlich
ie eine Sitzung stattgefunden und diese Anzahl sich
als völlig ausreichend für das Bedürfniß eines ord-
nungsmäßigen Geschäftsbetriebes erwiesen.
Die Gegenstände, welche der Berathung und Be-
schlußfassung des Büreaus unterlagen, waren sehr
mannigfaltiger Art, standen aber stets in Beziehung
zu dem eigentlichen Zwecke der Behörde.
Die erste Frage, welche das Büreau beschäftigte,
war die Ausarbeitung seiner Geschäftsordnung in
Gemäßheit des Arkikels 75 der Generalakte. Der
aus den Verathungen des Büreaus hervorgegangene
Entwurf ist der Sanktion der bei demselben vertretenen
Mächte (Deutschland, England, Italien, Frankreich
und Portugal) unterbreitet. Bevor durch Beschluß
der letzteren die Geschäftsordnung festgestellt ist, muß
nothgedrungen die Thätigkeit des Büreaus einen
provisorischen Charakter tragen, was manche Un-
zuträglichkeiten im Gefolge hat. So kann weder in
der Frage der Unterbringung der Behörde ein
definitiver Beschluß gefaßt, noch kann das zur Ord-
nung und Führung der Archive, Fertigung der Ab-
schriften und Uebersetzungen und zum sonstigen Dienst
des Konferenzorganes nöthige Personal angenommen