Full text : Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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Die  Grundbuchregulirung  im  Bezirke  Victoria

Eintragungen  in  das  Grundbuch  werden  demnächst
wird  nächsten  Monat  in  Angriff  genommen  werden.

erfolgen.
Uebersicht  der  gerichtlichen  Geschäfte  in  dem  Schutzgebiete  von  Kamerun  während
6  der  Zeit  vom  1.  August  1892  bis  31.  Juli  1893.
I.  Gerichtsbarkeit  erster  Instanz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
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Es  waren  anhängig:  8K.  12255
“sn  2  z  23  2
m3
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten,  und  zwar:
1  Prozesse,  einschließlich  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungsprozesse  1  8  9  —
4.  sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Deriagungen,  Zwangevo  ollstreckungen,
  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Ausgebote  u.  s.  w  1  2  3  —
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  zur  Zuständigkeil
a)  des  Richterrrs  ¾  5  -  Sus  .  is  ......  2  9  11  11  —
b)  des  Gericchtttttsst  —  1  1  1  —
B.  Konlurssachen.  ....  —  —  —  —  —
C.  Strassachen,  und  zwar:
Sachen,  in  denen  ein  Strafbesehl  zu  erlassen.  —  —  —  —  —
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  rrr  —  3  3  3  —
In  den  Sachen  4  2  2  fanden  Hauptverhandlungen  siatt
38  o  ..................  —  3  8  3  —
im  We  ...................  —  —  —  —  —
3.  #aeschumitden  gegen  Entscheidungen  des  Richtes  —  —  —  —  —
D.  Sae  ueen  der  nicht  streitigen  Gerichtsbarkeit,  und  zwar:
achlaßregulirugen  1  6  7  3  4
2.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbucz  —  74  7-  74  —
3.  Sonstige  Handlungen  der  nicht  streitigen  Gerichtsbarkeit,  Beglaubigungen,
Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  u.  f.  w.  —  14  14  14  —
II.  Gerichtsbarkeit  des  Obergerichts  und  des  Oberrichters.
*-  Aus  “  Davon
-33  2  —*
23
A.  Burgersich  ehteitigleiten.
B.  2  in  w  Konburssachen  EE&I  kr  **-t-  %  %  "  —  —  —  —
"“  h  Zhngen  ...................  —-  —  —  —  —
bBef-.......·........  —  —  —  —  —
D.  Beschwerden  zue  eer  der  nicht  streitigen  Gerichtsbarkeit  —  —  —  —

 

 

 

 

 

VIII.  Missionen  und  Schulen.
hũt  Vier  Missionen  sind  im  deutschen  Schupgebiete
thätig

Leider  ist  diese  Mission  infolge  des  kürzlich  erfolgten
  Todes  ihres  weißen  Leiters,  des  deutschen
Missionars  Steffens,  zur  Zeit  auf  die  Führung

1.  Die  Baptistenmission,  die  älteste  der  hiesigen
Missionen,  deren  Thätigkeit  sich  auf  die  Gebiete  von
Kamerun,  der  in  das  Kamerun-Aestuarium  mündenden
  Flüsse,  Victoria,  Bota,  Bimbia  und  Bonjongo
erstreckt.

Diese  Mission  zählt  gegenwärtig  35  eingeborene
Lehrer  und  Prediger,  35  Schulen,  2000  Schüler
und  1175  Christen.  Im  Berichtsjahre  sind  10  neue
Stationen  eröffnet.  -

 

der  farbigen  Pastoren  Dibundn  in  Kamerun  und
Wilson  in  Victoria  angewiesen.

Die  Baptistenmission  erfreut  sich  bei  den  Eingeborenen
  großer  Beliebtheit,  und  ihr  wird  es  vermuthlich
  zuerst  gelingen,  die  bisher  jeder  Mission
durchaus  unzugänglichen  Gebirgsstämme  in  den  Bereich
  ihres  Kulturwerkes  zu  ziehen.

2.  Die  Basler  Mission,  auf  deren  Hauptstationen
Vonaku  (Bethel),  Bonaberi,  Mangamba,  Victoria