— 488 —
II. Gerichtsbarkeit des Obergerichts und des Oberrichters.
Aus Davon
2212 2135
Es waren anhängig: S 2— 72
—e0Es
S——— 527—
— —
A. Bürgerliche Aechtöstreiligleiten
) ermfungen 1 1 2 2 —
b) Beschwer «— —-
B. Veschwerden in oonturssächen ......-......... — — — — —
C. Strassachen
n . — 2 2 2 —
D. Beschwerden und Sachen der nichtstreitigen Gerichstankei. — — — — —
II. Bezirksgericht Bagamoyo.
I. Gerichtsbarkeit erster Instanz.
Aus Davon
5 —
. --3.ZE-«-.L
Es waren anhängig: SESEES
s
ZzeEE
A. rgerüce Rechtsstreitigkeiten, und zwar:
Prozesse, einschließlich der Urkunden-, Ehe= und Entmündigungsprozessee 5 10 15 9 6
2. — Rechtssachen, Arreste, einstnein Verfüg * Zwangsvoll=
streckungen, Mahnsachen, Sühnesachen, W- — — — — —
Von dyn Sachen zu 1 und 2 gehorten zur Zusinbigieie“ 2 2 1 1
b der Geriche . 3 10 13 8 5
B. Konkurssachen — — — —
C. Strassachen, und zw
1. achen, in wotchere ein Strafbefehl zu erlassen . — — — —
2. Sachen, in welchen ein Ent. bnbireilen war — — — — —
In den Sachen zu 2 fanden Lauptverhandlungen statt
a) ohne Beisitzer . — — — — —
b) mit Beisiyern — — — — —
3. Beschwerden gegen Enhhcheidunge des Nichters. — — — —
D. Sach en der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit, und awar:
1. tormugpschasten. und Pflegschaft en .. 1 — 1 — —
2. Erbtheilungen .... — — — — —
3. Eintragunen und Löschungen im Grundbuch — — — — —
4. Sonstige Handlungen der nichtstreitigen Gerichtsbarieil (Gegiaubiguahen,
Testamentserrichtungen, vorläusige Verwahrungen u. s. w.) — 4 4 4.—
In dem Inseratentheil der heutigen Nummer wird ein auf Grund der Kaiserlichen Verordnung
vom 2. April d. Is. von dem stellvertretenden Kaiserlichen Kommissar für das südwestafrikanische
Schutzgebiet unter dem 1. September d. Js. erlassenes Aufgebot veröffentlicht. Hiernach werden die-
jenigen, welche in den Gebieten der Bondelzwarts, der Veldschoendragers und von Keetmanshoop (Zwart-
modder) vor dem 1. Oktober 1888 aus Verträgen über den Erwerb von Grundeigenthum, sowie vor dem
1. Mai 1892 aus Pachtverträgen“ Ansprüche rechtsgültig erworben zu haben glauben, aufgefordert, diese
Ansprüche spätestens bis zum 1. Jannar 1894 bei der Gerichtsbehörde erster Instanz anzumelden. Da
nach Ablauf der Anmeldefrist voraussichtlich der Ausschluß nicht angemeldeter Landansprüche verfügt werden
wird, so werden die Betheiligten auf diese Vekanntmachung besonders aufmerksam gemacht.
44Aá[áA A. E. A. 4. 4. 4. A. u. S. u. A A. . A. A. 4. 4. u. A. 4. J. A. K. E. J. . ..AS..S..S SS. A. . A. A. A A. A. A. A. A A. A. . u. A. A A AAE. .
Perspnalien.
Dem Gouverneur von Deutsch-Ostafrika Oberst Freiherrn v. Schele ist der Rothe Adler-Orden 8. Klasse
mit der Schleise und Schwertern,
dem Lompaqneführer in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika Johannes ist der Rothe Adler-Orden
4. Klasse mit Schwertern,