8 2.
Die Landschaft Uru wird ihm genommen und
unter Sinna gestellt.
83.
Die Landschaften Kirua und Kileina werden Meli
genommen und unter Mareale gestellt.
8 4.
Meli hat alle Gewehre abzuliesern; dem Er-
messen des Stationschefs ist es überlassen, ihm später
einige zurückzugeben.
85.
Meli liefert noch viel Elsenbein ab.
86.
Meli tritt den Hügel, auf welchem seine Boma
gestanden hat, an das Kaiserliche Gouvernement ab,
welches daselbst eine Station errichten wird.
87.
Meli baut mit seinen Leuten eine Wasserleitung
nach der neuen Station und stellt so viel Arbeiter
zum Holzfällen, Plauiren und Stationsbau, als
nöthig sind.
88.
Meli wird sein neues Haus, keine Boma, auf
dem Platz bauen, welchen der Kompagnieführer Jo-
hannes ihm anweist.
59.
Meli wird der deutschen Mission, welche sich bei
ihm ansiedelt, als freies Eigenthum das Land geben,
welches der Stationschef bezeichnet.
8 10.
Meli stellt die Träger nach Marangu, welche der
Stationschef verlangt.
8 11.
Meli liefert die Verpflegung für die Station,
theils unentgeltlich, theils gegen Bezahlung, nach den
Bestimmungen des Stationschefs.
8 12.
Erfüllt Meli alle diese Bedingungen und zeigt
sich als gehorsamer Unterthan, so wird er alle die
Vortheile und den Schuß genießen, den das Gon-
vernement allen solchen zu Theil werden läßt.
Bedingungen,
unter welchen am 19. August 1893 der Friede mit
den Häuptlingen Fumba von Kilema und Kitongati
von Kirna geschlossen worden ist.
81.
Fumba und Kitongati erkennen die deutsche Ober-
hoheit bedingungslos an.
§# 2.
Belde werden unter Mareale gestellt.
83.
Beide liefern alle Gewehre innerhalb fünf Tagen
in Marangu ab.
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8 4.
II Fumba liefert zwei Elsenbeinzähne und 100 Ochsen,
Kitongati einen Elfenbeinzahn und 20 Ochsen.
86.
.Der französischen Missionsstation Kilema wird
nach Angabe des Stationschefs unentgeltlich Land
angewiesen; zur Herstellung eines Wasserlaufs durch
die französische Mission stellt Fumba die Arbeiter.
v. 86.
Fumba hat einen großen Weg nach Marangu
und nach der Grenze von Moschi herzustellen und
Baumaterialien nach Moschi zu liefern.
6 87.
. Erfüllen Fumba und Kitongati alle diese Be-
dingungen und zeigen sich als gehorsame Unterthanen,
so werden sie alle die Vorthelle und den Schutz ge-
nießen, den das Gonvernement allen solchen zu Theil
werden läßt.
hez.Freiherr v. Schele, Oberst.
Ueber die Erstürmung der Daupttembe des Sultans
Sinjangaro in Nondoa (Ranjenje)
wird aus Ostafrika berichtet, daß es sich bei dieser
Expedition um die Vernichtung eines ränberischen
Wagogostammes handelte, der bisher den einfallenden
Wahehes die Wege gezeigt und an ihnen einen sesten
Rückhalt gehabt hatie. Am Morgen des 28. August stiesß
die Expedition unter Lieutenant Storch auf größere
Temben, von dem Führer als das Quikurn des
Sultans Sinjangaro bezeichnet, und wurde sofort
mit Flintenschüssen empfangen. Nach hartnäckiger
Vertheidigung wurde die Burg erstürmt, und die
Vertheidiger fast bis auf den letzten Mann vernichtet.
So erfrenlich die gänzliche Unschädlichmachung dieses
räuberischen und von den friedlichen Eingeborenen
allgemein gefürchteten Gesindels erscheint, so bedauer-
lich ist es, daß dabei ein lapferer Offizier, Lieukenant
Fließbach, den Tod fand. Allen voran stürmend,
erhielt derselbe dicht vor der Thür der Tembe einen
Schuß von Eisensplittern, der Hals, Lunge und Herz
verletzte und den sofortigen Tod des Verwundeten
herbeiführte. Ein zweiter Offizier, Lientenant Richter,
wurde bei dieser Gelegenheit ebenfalls, aber nur
leicht unter der Achselhöhle verwundet.
Am 30. August marschirte die Expedition nach
Njambwa zurück. Hier wurde die Leiche des Lien-
tenants Fließbach in der Nähe des Quikurn des
Häuptlings Mgogolo, bei dem die deutsche Flagge weht,
unier den üblichen militärischen Ehren bestattet und
der Jumbe beauftragt, stets das Grab des Gefallenen
in gutem Stande zu erhalten.