Full text: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

8 2. 
Die Landschaft Uru wird ihm genommen und 
unter Sinna gestellt. 
83. 
Die Landschaften Kirua und Kileina werden Meli 
genommen und unter Mareale gestellt. 
8 4. 
Meli hat alle Gewehre abzuliesern; dem Er- 
messen des Stationschefs ist es überlassen, ihm später 
einige zurückzugeben. 
85. 
Meli liefert noch viel Elsenbein ab. 
86. 
Meli tritt den Hügel, auf welchem seine Boma 
gestanden hat, an das Kaiserliche Gouvernement ab, 
welches daselbst eine Station errichten wird. 
87. 
Meli baut mit seinen Leuten eine Wasserleitung 
nach der neuen Station und stellt so viel Arbeiter 
zum Holzfällen, Plauiren und Stationsbau, als 
nöthig sind. 
88. 
Meli wird sein neues Haus, keine Boma, auf 
dem Platz bauen, welchen der Kompagnieführer Jo- 
hannes ihm anweist. 
59. 
Meli wird der deutschen Mission, welche sich bei 
ihm ansiedelt, als freies Eigenthum das Land geben, 
welches der Stationschef bezeichnet. 
8 10. 
Meli stellt die Träger nach Marangu, welche der 
Stationschef verlangt. 
8 11. 
Meli liefert die Verpflegung für die Station, 
theils unentgeltlich, theils gegen Bezahlung, nach den 
Bestimmungen des Stationschefs. 
8 12. 
Erfüllt Meli alle diese Bedingungen und zeigt 
sich als gehorsamer Unterthan, so wird er alle die 
Vortheile und den Schuß genießen, den das Gon- 
vernement allen solchen zu Theil werden läßt. 
Bedingungen, 
unter welchen am 19. August 1893 der Friede mit 
den Häuptlingen Fumba von Kilema und Kitongati 
von Kirna geschlossen worden ist. 
81. 
Fumba und Kitongati erkennen die deutsche Ober- 
hoheit bedingungslos an. 
§# 2. 
Belde werden unter Mareale gestellt. 
83. 
Beide liefern alle Gewehre innerhalb fünf Tagen 
in Marangu ab. 
491 
  
8 4. 
II Fumba liefert zwei Elsenbeinzähne und 100 Ochsen, 
Kitongati einen Elfenbeinzahn und 20 Ochsen. 
86. 
.Der französischen Missionsstation Kilema wird 
nach Angabe des Stationschefs unentgeltlich Land 
angewiesen; zur Herstellung eines Wasserlaufs durch 
die französische Mission stellt Fumba die Arbeiter. 
v. 86. 
Fumba hat einen großen Weg nach Marangu 
und nach der Grenze von Moschi herzustellen und 
Baumaterialien nach Moschi zu liefern. 
6 87. 
. Erfüllen Fumba und Kitongati alle diese Be- 
dingungen und zeigen sich als gehorsame Unterthanen, 
so werden sie alle die Vorthelle und den Schutz ge- 
nießen, den das Gonvernement allen solchen zu Theil 
werden läßt. 
hez.Freiherr v. Schele, Oberst. 
Ueber die Erstürmung der Daupttembe des Sultans 
Sinjangaro in Nondoa (Ranjenje) 
wird aus Ostafrika berichtet, daß es sich bei dieser 
Expedition um die Vernichtung eines ränberischen 
Wagogostammes handelte, der bisher den einfallenden 
Wahehes die Wege gezeigt und an ihnen einen sesten 
Rückhalt gehabt hatie. Am Morgen des 28. August stiesß 
die Expedition unter Lieutenant Storch auf größere 
Temben, von dem Führer als das Quikurn des 
Sultans Sinjangaro bezeichnet, und wurde sofort 
mit Flintenschüssen empfangen. Nach hartnäckiger 
Vertheidigung wurde die Burg erstürmt, und die 
Vertheidiger fast bis auf den letzten Mann vernichtet. 
So erfrenlich die gänzliche Unschädlichmachung dieses 
räuberischen und von den friedlichen Eingeborenen 
allgemein gefürchteten Gesindels erscheint, so bedauer- 
lich ist es, daß dabei ein lapferer Offizier, Lieukenant 
Fließbach, den Tod fand. Allen voran stürmend, 
erhielt derselbe dicht vor der Thür der Tembe einen 
Schuß von Eisensplittern, der Hals, Lunge und Herz 
verletzte und den sofortigen Tod des Verwundeten 
herbeiführte. Ein zweiter Offizier, Lientenant Richter, 
wurde bei dieser Gelegenheit ebenfalls, aber nur 
leicht unter der Achselhöhle verwundet. 
Am 30. August marschirte die Expedition nach 
Njambwa zurück. Hier wurde die Leiche des Lien- 
tenants Fließbach in der Nähe des Quikurn des 
Häuptlings Mgogolo, bei dem die deutsche Flagge weht, 
unier den üblichen militärischen Ehren bestattet und 
der Jumbe beauftragt, stets das Grab des Gefallenen 
in gutem Stande zu erhalten.
	        
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