Full text: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

gierung geführt, welches in näherer Ausführung der 
Bestimmungen von Artikel 1 des unter dem 1. Juli 
1890 zwischen Deutschland und Großbritannien ge- 
schlossenen Abkommens die Grenzen der beiderseitigen 
Interessensphären in Ostafrika vom Indischen Ocean 
bis zur Nordseite des Kilimandjaro in einer die 
beiderseitigen Interessen befriedigenden Weise festsetzt 
— vergl. D. R.-Anz. 1893 Nr. 173 
Schutztruppe. 
Aus der Kaiserlichen Schutztruppe sind die in 
der portugiesischen Provinz Mozambique angewor- 
benen Sulusoldaten nach Ablauf ihres dreijährigen 
Kontrakts ausgeschieden und in ihre Heimath zurück- 
gekehrt. Dieser Ausfall und der durch Todesfälle 
und Invalidität bedingte Abgang ist durch Neu- 
anwerbung von 400 Sudanesen aus Aegypten und 
Massaua gedeckt worden, so daß die Schutztruppe 
einschließlich der Polizeitruppe jetzt wieder eine Stärke 
von 1800 Mann aufweist. Das weiße Personal 
der Schutztruppe besteht aus 1 Oberführer, 12 Kom- 
pagnieführern, 24 Lieutenants und 50 Unteroffizieren. 
Dazu treten noch 13 Aerzte, 20 Zahlmeisteraspiranten, 
22 Lazarethgehülfen, 1 Oberfeuerwerker, 1 Ober- 
büchsenmacher und 2 Unterbüchsenmacher. Außerdem 
gehören zum Stabe 1 Intendant, 1 Chefarzt, 2 Ad- 
jutanten, 1 Offizier zur Hülfeleistung bei Bearbeikung 
der Angelegenheiten der Schutztruppe in Berlin, 
1 Zahlmeister und 5 Schreiber. In den letzten 
Jahren sind verschiedene Versuche gemacht worden, 
aus den eingeborenen Stämmen des Schutzgebietes 
besonders auf den Stationen im Innern Rekruten 
anzuwerben und zu Soldaten auszubilden. 
Diese Versuche haben zum Theil ein günstiges 
Resultat ergeben. Wie der Kaiserliche Gouverneur 
berichtet, haben sich besonders die Eingeborenen des 
Manjemastammes bei den jüngsten Kämpfen am 
Kilimandjaro als ein recht brauchbares Soldaten- 
material erwiesen, so daß in ihnen ein ebenso gutes 
Soldatenmaterial als das sudanesische für künftige 
Anwerbungen zu erhoffen ist. Die Vertheilung der 
Schutztruppe auf die einzelnen Stationen am 30. Sep- 
tember 1893 ergiebt sich aus der anliegenden Zu- 
sammenstellung. 
Die Deutsch-Ostafrikanische Eisenbahn- 
gesellschaft (Usambara-Linie). 
Die deutsch -oftafrikanische Eisenbahngesellschaft 
(Usambara-Linie), welcher das Recht zum Bau und 
Betrieb einer Eisenbahn von Tanga nach Korogwe 
übertragen worden ist und über deren Thätigkeit in 
der dem vorigen Reichstage vorgelegten Denkschrift 
ausführlich berichtet ist, hat nach Beendigung der 
Vorarbeiten den Bahnbau in Angriff genommen. 
Zur Leitung des Baues der zunächst in Angriff ge- 
nommenen Strecke Tanga—Malinga 5° 87 9/ süd- 
licher Breite; 38° 50/ 10 östlicher Länge, bezugs- 
weise Muhesa, einen 5,5 km westlich darüber hinaus 
gelegenen Punkt, ist der Königliche Bau= und Be- 
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triebsinspektor Bernhardt von der deutsch-ost- 
afrikanischen Eisenbahngesellschaft angenommen und 
im Mai d. Is. nach Ostafrika entsandt worden. Die 
Materialien für den Bau und das rollende Material 
sind bereits zum Theil in Tanga angelangt, zum 
Theil für die Aussendung bereitgestellt. Der äußerste 
Termin zur Fertigstellung und Inbetriebsetzung der 
Bahnstrecke Tanga— Muhesa ist auf den 1. Juli 
1896 festgesetzt worden. Ein ausführlicher Bericht 
über den Fortgang der Eisenbahnarbeiten ist hier 
beigefügt. 
Postverbindung und Telegraph. 
Hinsichtlich der in dem deutsch -ostafrikanischen 
Schutzgebiet zur Belebung des Verkehrs eingerichteten 
Postverbindungen kann auf die im vorigen Jahre 
dem Reichstage vorgelegte Denkschrift verwiesen 
werden. Eine weitere Ausdehnung des Postverkehrs 
nach dem Innern und die Vermehrung der Post- 
stationen an der Küste wird erst ganz allmählich bei 
zunehmendem Gesammtverkehr ins Auge gefaßt werden 
können. Ueber den Telegramm-, Packet= und Post- 
anweisungsverkehr im Kalenderjahre 1892 giebt die 
anliegende Statistik näheren Aufschluß. Die tele- 
graphische Verbindung des ostafrikanischen Schutz- 
gebietes mit dem Mutterlande und der wichtigsten 
Ortschaften in dem Schutzgebiete unter sich sowie 
namentlich mit Dar-es-Saläm, als dem Sitz der 
Centralverwaltung, ist sowohl im allgemeinen Interesse 
der wirthschaftlichen Entwickelung und des Handels 
und Verkehrs des Schutzgebietes, als auch ganz be- 
sonders behufs Aufrechterhaltung der öffentlichen 
Sicherheit dringend wünschenswerth. Zur Zeit be- 
stehen folgende telegraphische Verbindungen nach und 
in Deutsch-Ostafrika: 
I. Unterseeisch. 
Von Sansibar über Dar-es-Saläm nach Baga- 
moyo. 
II. Oberirdisch über das Land geleitet: 
den nördlichen Theil des Schutzgebietes umfassend, 
von Dar-es-Saläm über Saadani, Pangani nach 
Tanga. - 
Gegenwärtig ist die Herstellung einer tele- 
9Hraphischen Verbindung zwischen Dar-es-Saläm und 
dem südlichen Theile des Schutzgebietes in Aussicht 
genommen. Dieselbe soll von Dar-es-Saläm über 
Mohoro nach Kilwa geführt werden. Mit der Her- 
stellung der Telegraphenlinie sind Postassistent Jante, 
Telegraphenleitungs = Aufseher Käding und Dost- 
hülfsbote Blömker betraut worden. Die genannten 
Beamten haben sich im Juli d. Is. nach Ostafrika 
begeben. 
Münzwesen. 
Schon vor der deutschen Besitzergreifung hatte 
sich an der ostafrikanischen Küste und innerhalb der 
Grenzen des heutigen Schutzgebietes infolge der
	        
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