gierung geführt, welches in näherer Ausführung der
Bestimmungen von Artikel 1 des unter dem 1. Juli
1890 zwischen Deutschland und Großbritannien ge-
schlossenen Abkommens die Grenzen der beiderseitigen
Interessensphären in Ostafrika vom Indischen Ocean
bis zur Nordseite des Kilimandjaro in einer die
beiderseitigen Interessen befriedigenden Weise festsetzt
— vergl. D. R.-Anz. 1893 Nr. 173
Schutztruppe.
Aus der Kaiserlichen Schutztruppe sind die in
der portugiesischen Provinz Mozambique angewor-
benen Sulusoldaten nach Ablauf ihres dreijährigen
Kontrakts ausgeschieden und in ihre Heimath zurück-
gekehrt. Dieser Ausfall und der durch Todesfälle
und Invalidität bedingte Abgang ist durch Neu-
anwerbung von 400 Sudanesen aus Aegypten und
Massaua gedeckt worden, so daß die Schutztruppe
einschließlich der Polizeitruppe jetzt wieder eine Stärke
von 1800 Mann aufweist. Das weiße Personal
der Schutztruppe besteht aus 1 Oberführer, 12 Kom-
pagnieführern, 24 Lieutenants und 50 Unteroffizieren.
Dazu treten noch 13 Aerzte, 20 Zahlmeisteraspiranten,
22 Lazarethgehülfen, 1 Oberfeuerwerker, 1 Ober-
büchsenmacher und 2 Unterbüchsenmacher. Außerdem
gehören zum Stabe 1 Intendant, 1 Chefarzt, 2 Ad-
jutanten, 1 Offizier zur Hülfeleistung bei Bearbeikung
der Angelegenheiten der Schutztruppe in Berlin,
1 Zahlmeister und 5 Schreiber. In den letzten
Jahren sind verschiedene Versuche gemacht worden,
aus den eingeborenen Stämmen des Schutzgebietes
besonders auf den Stationen im Innern Rekruten
anzuwerben und zu Soldaten auszubilden.
Diese Versuche haben zum Theil ein günstiges
Resultat ergeben. Wie der Kaiserliche Gouverneur
berichtet, haben sich besonders die Eingeborenen des
Manjemastammes bei den jüngsten Kämpfen am
Kilimandjaro als ein recht brauchbares Soldaten-
material erwiesen, so daß in ihnen ein ebenso gutes
Soldatenmaterial als das sudanesische für künftige
Anwerbungen zu erhoffen ist. Die Vertheilung der
Schutztruppe auf die einzelnen Stationen am 30. Sep-
tember 1893 ergiebt sich aus der anliegenden Zu-
sammenstellung.
Die Deutsch-Ostafrikanische Eisenbahn-
gesellschaft (Usambara-Linie).
Die deutsch -oftafrikanische Eisenbahngesellschaft
(Usambara-Linie), welcher das Recht zum Bau und
Betrieb einer Eisenbahn von Tanga nach Korogwe
übertragen worden ist und über deren Thätigkeit in
der dem vorigen Reichstage vorgelegten Denkschrift
ausführlich berichtet ist, hat nach Beendigung der
Vorarbeiten den Bahnbau in Angriff genommen.
Zur Leitung des Baues der zunächst in Angriff ge-
nommenen Strecke Tanga—Malinga 5° 87 9/ süd-
licher Breite; 38° 50/ 10 östlicher Länge, bezugs-
weise Muhesa, einen 5,5 km westlich darüber hinaus
gelegenen Punkt, ist der Königliche Bau= und Be-
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triebsinspektor Bernhardt von der deutsch-ost-
afrikanischen Eisenbahngesellschaft angenommen und
im Mai d. Is. nach Ostafrika entsandt worden. Die
Materialien für den Bau und das rollende Material
sind bereits zum Theil in Tanga angelangt, zum
Theil für die Aussendung bereitgestellt. Der äußerste
Termin zur Fertigstellung und Inbetriebsetzung der
Bahnstrecke Tanga— Muhesa ist auf den 1. Juli
1896 festgesetzt worden. Ein ausführlicher Bericht
über den Fortgang der Eisenbahnarbeiten ist hier
beigefügt.
Postverbindung und Telegraph.
Hinsichtlich der in dem deutsch -ostafrikanischen
Schutzgebiet zur Belebung des Verkehrs eingerichteten
Postverbindungen kann auf die im vorigen Jahre
dem Reichstage vorgelegte Denkschrift verwiesen
werden. Eine weitere Ausdehnung des Postverkehrs
nach dem Innern und die Vermehrung der Post-
stationen an der Küste wird erst ganz allmählich bei
zunehmendem Gesammtverkehr ins Auge gefaßt werden
können. Ueber den Telegramm-, Packet= und Post-
anweisungsverkehr im Kalenderjahre 1892 giebt die
anliegende Statistik näheren Aufschluß. Die tele-
graphische Verbindung des ostafrikanischen Schutz-
gebietes mit dem Mutterlande und der wichtigsten
Ortschaften in dem Schutzgebiete unter sich sowie
namentlich mit Dar-es-Saläm, als dem Sitz der
Centralverwaltung, ist sowohl im allgemeinen Interesse
der wirthschaftlichen Entwickelung und des Handels
und Verkehrs des Schutzgebietes, als auch ganz be-
sonders behufs Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit dringend wünschenswerth. Zur Zeit be-
stehen folgende telegraphische Verbindungen nach und
in Deutsch-Ostafrika:
I. Unterseeisch.
Von Sansibar über Dar-es-Saläm nach Baga-
moyo.
II. Oberirdisch über das Land geleitet:
den nördlichen Theil des Schutzgebietes umfassend,
von Dar-es-Saläm über Saadani, Pangani nach
Tanga. -
Gegenwärtig ist die Herstellung einer tele-
9Hraphischen Verbindung zwischen Dar-es-Saläm und
dem südlichen Theile des Schutzgebietes in Aussicht
genommen. Dieselbe soll von Dar-es-Saläm über
Mohoro nach Kilwa geführt werden. Mit der Her-
stellung der Telegraphenlinie sind Postassistent Jante,
Telegraphenleitungs = Aufseher Käding und Dost-
hülfsbote Blömker betraut worden. Die genannten
Beamten haben sich im Juli d. Is. nach Ostafrika
begeben.
Münzwesen.
Schon vor der deutschen Besitzergreifung hatte
sich an der ostafrikanischen Küste und innerhalb der
Grenzen des heutigen Schutzgebietes infolge der