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Zoll auf 10 Prozent erhöht werden. Neu auf-
genommen in den Ausfuhrzolltarif ist Syrup und
Melasse mit einem Zollsatz von 5 Prozent. Da-
gegen ist auf Anregung des Kolonialraths eine Zoll-
herabsetzung auf Erdnüsse und Sesam von 13½ Pro-
zent auf 2 Prozent beschlossen worden.
Der neue Tarif der Einfuhrzölle weist zum Theil
nicht unerhebliche Erhöhungen der Zollsätze auf,
welche in erster Linie den Ausfall an Schifffahrts-
abgaben decken sollen. Unverarbeitete Baumwoll=
zeuge und Perlen werden in erster Reihe als die-
jenigen Waaren erachtet, welche am ehesten die
Erhöhung des biöherigen Zollsatzes von 6½ Prozent
auf 10 Prozent vertragen können. Zur Begrün-
dung dieser Annahme verweist die Zollverwaltung
auf die bei dem Weiterverkauf der Stoffe erkennbare
rapide Werthsteigerung. Mit der Entfernung von
der Küste stiegen die Preise dieser Waaren durch die
Zwischenhändler zu einer Höhe, welche mit den
Transportkosten in keinem Verhältniß steht, woraus
zu folgern ist, daß derartige Stoffe die beschlossene
Zollerhöhung wohl tragen können.
Eine Erhöhung der Zollsätze für Petroleum,
Tabak, Cigarren, Bier und Wein auf 10 Prozent,
Schaumwein auf 15 Prozent rechtfertigt sich dadurch,
daß einerseits die Preise dieser Waaren an der
deutsch-ostafrikanischen Küste gegenüber den in an-
deren Kolonien herrschenden Preisen als niedrig zu
bezeichnen sind, andererseits aber dadurch, daß durch
eine nicht unwesentliche Mehreinnahmen versprechende
Erhöhung des Zolles die Preise selbst nur in ge-
ringem Maße vertheuert werden würden.
Von entscheidendem Einfluß bei der Erhöhung
des Zolltarifs war für die Kaiserliche Regierung,
abgesehen von der Nothwendigkeit, den durch Auf-
hebung der Schifffahrtsgebühren entstandenen Ein-
nahmeausfall anderweitig zu decken, namentlich auch
die Erwägung, daß bei den erheblichen Aufwendungen,
welche im letzten Jahre zur Sicherung der Handels-
und Verkehrswege im Innern gemacht worden sind,
die Kolonie auch in höherem Maße als bisher zur
Tragung der Verwaltungskosten herangezogen werden
müsse, insofern dadurch eine Störung der wirth-
schaftlichen Entwickelung des Schutzgebietes nicht zu
besorgen stand. Nach der im Kolonialrath statt-
gefundenen sehr eingehenden Berathung und nach
Anhörung der betheiligten Geschäftskreise in der
Heimath und in Afrika muß jedoch angenommen
werden, daß mit der gegenwärtigen Erhöhung des
Zolltarifs die Grenze der Leistungsfähigkeit der
Kolonie auf lange Zeit hinaus erreicht ist.
Um den an der ostafrikanischen Küste durch deren
große räumliche Ausdehnung begünstigten, in erheb-
lichem Maße betriebenen Waarenschmuggel in wirk-
samer Weise zu bekämpfen und gleichzeitig den be-
sonders in dem schwach besetzten südlichen Theil der
Küste noch immer vereinzelt vorkommenden Sklaven-
schmuggel wirksamer zu verhindern, hat die Kaiser-
liche Regierung auf deutschen Werften zwei Zoll-
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kreuzer erbauen lassen, welche ihrer Fertigstellung noch
in diesem Jahre entgegensehen und voraussichtlich im
Dezember d. Is. und Januar u. Is. zur Ver-
schiffung gelangen werden. Eine hierdurch ermög-
lichte schärfere Zollkontrole wird, wie zu erhoffen ist,
zur Vermehrung der Zolleinnahmen beitragen und
durch eine bessere Ueberwachung der Küste den
Sklavenhandel gänzlich lahm legen. Die Zolleingänge
betrugen im Jahre 1892 Rp. 776 377.3.1 gegen
Rp. 786 722.13.1 im Vorjahre.
Missionsgesellschaften und Schulwesen.
Ueber die Thätigkeit der Missionsgefellschaften in
Deutsch-Ostafrika ist im amtlichen Deutschen Kolonial-
blatt fortlaufend berichtet worden und kann auf diese
ausführlichen Mittheilungen verwiesen werden. Es
sei hier nur im Allgemeinen erwähnt, daß auch im
vorliegenden Jahr in der Missionsarbeit ein erfreu-
licher Fortschritt zu verzeichnen ist.
Es wurden in diesem Jahre fünf neue Missions-
stationen in Deutsch-Ostafrika errichtet und zwar von
der Berliner Mission eine zweite Station im Nyassa-
lande am Kiedjoberge, von der evangelischen Missions-
gesellschaft für Deutsch-Ostafrika die Stationen Mtili
in Usambara und Hoffnungshöhe bei Kißwawe in
Usaramo. Von der katholischen Missionsgesellschaft
du St. Esprit et du Sacré Coeur de Marie ist
eine neue Niederlassung in Madessa unweit der
älteren Missionsstation Mandora und von der
Algerischen Mission eine solche am Westufer des
Victoria = Sees in der Nähe von Bukoba gegründet
worden. Die Leipyziger Missionsgesellschaft hat die
Kilimandjarostation der Church Missonary Societ)
übernommen und wird demnächst in ihrem neuen
Wirkungsfelde in Thätigkeit treten.
Die Kaiserliche Regierung hat es sich auch im
verflossenen Jahre angelegen sein lassen, die Missions=
gesellschaften in ihrem segensreichen Wirken unter
den heidnischen Eingeborenen des Schutzgebiets, nach
Maßgabe der Verhältnisse, mit allen ihr zur Ver-
fügung stehenden Mitteln zu schützen und zu fördern,
da in der immer weiter fortschreitenden Christiani-
sirung und Civilisirung der Negerstämme die sicherste
Gewähr für die Aufrechterhaltung des Friedeus und
die allmähliche kulturelle Entwickelung des Schutz-
gebietes gegeben ist. Eine materielle Unterstützung
haben die im Schutzgebiet ansässigen christlichen
Missionsgesellschaften auch durch eine ihnen gewährte
Zollermäßigung für die von ihnen zu Missions-
zwecken eingeführten Gegenstände im Betrage von
1200 Mk. jährlich erfahren. Die zu Kultuszwecken
bestimmten Gegenstände sind völlig zollfrei.
Außerdem hat in dankenswerther Weise die
Königlich preußische Regierung auf die gegebene
Befürwortung es zugelassen, daß den Pallotinern,
den Weißen Vätern und der Gesellschaft vom Heiligen
Marlin Niederlassungen in Preußen gestattet wurden,
durch welche einheimische Jünglinge zu Missionaren
für die deutschen Schutzgebiete herangebildet werden