Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Sechzehnter Jahrgang. 1875. (16)

Die  österreichisch-ungarische  Monarchie.  (April  13—28.)  231

—  April.  (Oesterreich.)  Zwischen  der  Regierung  und  dem
Bischof  Rudigier  von  Linz  bricht  doch  wieder  eine  ernste  Differenz
aus.  Die  durch  die  Staatsgesetze  aufgehobenen  geistlichen  Ehegerichte
bestehen  in  Linz,  einem  amtlichen  Schriftstücke  zufolge,  trotzig  fort
und  fungiren  unausgesetzt.  Das  bischöfliche  Ordinariat  erklärt:  „die
der  Kirche  zustehende  Gerichtsbarkeit  über  die  Ehe  hat  sie  von  Christo
erhalten,  und  sie  kann  ihr  von  einer  weltlichen  Gewalt  ebensowenig
genommen  werden,  als  sie  ihr  von  derselben  gegeben  worden!“

20.  April.  (Oesterreich.)  Der  kürzlich  ernannte  Bischof  Binder
von  St.  Pölten  erläßt  eine  Currende  begüglich  der  Regelung  der  Verhältnisse
  des  Religionsunterrichts,  in  welcher  er  sich  gänzlich  auf  den
Boden  der  slaatlichen  confessionellen  Gesetzgebung  stellt.

Dieselbe  enthält  detaillirte  Weisungen  über  das  Verhalten  der  Katechelen
  bei  stattfindenden  Schulinspektionen,  Weisungen  über  Vornahme  und
Ueberwachung  der  religiösen  Uebungen  der  katholischen  Schuljugend,  deß-Fleichrn
  Weisungen  in  Betreff  der  Prüfung  aus  der  katholischen  Religionsehre
  bei  öffentlichen  Schulprüfungen.  Diese  Weisungen  setzen  alle  bisher  bestandenen,
  mit  den  staatlichen  Gesetzen  collidirenden  bischöflichen  Verordnungen
  außer  Kraft.  Bischof  Binder  fußt  auf  den  zu  Recht  bestehenden  staatlichen
  Gesetßen  und  ertheilt  seine  Weisungen,  unter  Wahrung  der  Würde  und
des  Ansehens  der  Kirche,  im  Sinne  dieser  Gesehe.

21.  April.  (Oesterreich:  Steiermark.)  Landtag:  Der  Präsident
  v.  Kaiserfeld  verweigert  dem  Abg.  Frhru.  v.  Rast  das  Wort
für  Stellung  einer  Interpellation,  welche  die  Ausweisung  des  sich
3.  Z.  in  Graz  aufhaltenden  Infanten  Alfons,  Bruder  des  Don  Carlos,
anregen  wollte,  da  dies  unzweifelhaft  nicht  in  die  Competenz  des  Landtags
  falle.

27.—29.  April.  (Oesterreich.)  In  Graz  fallen  in  Folge  der
Anwesenheit  und  des  zudem  noch  provocirenden  Benehmens  des  spanischen
  Infanten  Alfonso,  der  der  Vevölkerung  wegen  seiner  barbarischen
  Grausamkeiten  in  Spanien  eine  verhaßte  Erscheinung  ist,  wiederholt
  arge  Tumulte  vor,  an  denen  sich  namentlich  auch  die  Studentenschaft
  betheiligt.  Die  Behörden  schreiten  zu  spät  energisch  ein.

28.  April.  (Oesterreich:  Böhmen.)  Landtag:  Die  nicht  erschienenen
  71  altczechischen  Mitglieder  werden  ihrer  Mandate  verlustig
  erklärt.  .

Der  Oberstlandmarschall  theilt  dem  Landtage  mit,  daß  er  von  71  im
Landtage  nicht  erschienenen  Abgeordneten  ein  Promemoria  erhalten  habe,
welches  keine  Rechtfertigung  des  Ausbleibens  der  Abgeordneten,  sondern  vielmehr
  Anschuldigungen  gegen  alles  bisher  versassungsmäßig  Durchgeführte  entalte.
  Er  werde  das  Promemoria  wegen  der  in  demselben  geführten  Sprache
nicht  verlesen  lassen.  Der  Jungczeche  Sladkowsky  gibt  zu,  daß  das  Verfahren
  des  Oberstlaudmarschalls  formell  korrekt  sei,  lehnt  ferner  im  Namen  seiner