Die österreichisch-ungarische Monarchie. (April 13—28.) 231
— April. (Oesterreich.) Zwischen der Regierung und dem
Bischof Rudigier von Linz bricht doch wieder eine ernste Differenz
aus. Die durch die Staatsgesetze aufgehobenen geistlichen Ehegerichte
bestehen in Linz, einem amtlichen Schriftstücke zufolge, trotzig fort
und fungiren unausgesetzt. Das bischöfliche Ordinariat erklärt: „die
der Kirche zustehende Gerichtsbarkeit über die Ehe hat sie von Christo
erhalten, und sie kann ihr von einer weltlichen Gewalt ebensowenig
genommen werden, als sie ihr von derselben gegeben worden!“
20. April. (Oesterreich.) Der kürzlich ernannte Bischof Binder
von St. Pölten erläßt eine Currende begüglich der Regelung der Verhältnisse
des Religionsunterrichts, in welcher er sich gänzlich auf den
Boden der slaatlichen confessionellen Gesetzgebung stellt.
Dieselbe enthält detaillirte Weisungen über das Verhalten der Katechelen
bei stattfindenden Schulinspektionen, Weisungen über Vornahme und
Ueberwachung der religiösen Uebungen der katholischen Schuljugend, deß-Fleichrn
Weisungen in Betreff der Prüfung aus der katholischen Religionsehre
bei öffentlichen Schulprüfungen. Diese Weisungen setzen alle bisher bestandenen,
mit den staatlichen Gesetzen collidirenden bischöflichen Verordnungen
außer Kraft. Bischof Binder fußt auf den zu Recht bestehenden staatlichen
Gesetßen und ertheilt seine Weisungen, unter Wahrung der Würde und
des Ansehens der Kirche, im Sinne dieser Gesehe.
21. April. (Oesterreich: Steiermark.) Landtag: Der Präsident
v. Kaiserfeld verweigert dem Abg. Frhru. v. Rast das Wort
für Stellung einer Interpellation, welche die Ausweisung des sich
3. Z. in Graz aufhaltenden Infanten Alfons, Bruder des Don Carlos,
anregen wollte, da dies unzweifelhaft nicht in die Competenz des Landtags
falle.
27.—29. April. (Oesterreich.) In Graz fallen in Folge der
Anwesenheit und des zudem noch provocirenden Benehmens des spanischen
Infanten Alfonso, der der Vevölkerung wegen seiner barbarischen
Grausamkeiten in Spanien eine verhaßte Erscheinung ist, wiederholt
arge Tumulte vor, an denen sich namentlich auch die Studentenschaft
betheiligt. Die Behörden schreiten zu spät energisch ein.
28. April. (Oesterreich: Böhmen.) Landtag: Die nicht erschienenen
71 altczechischen Mitglieder werden ihrer Mandate verlustig
erklärt. .
Der Oberstlandmarschall theilt dem Landtage mit, daß er von 71 im
Landtage nicht erschienenen Abgeordneten ein Promemoria erhalten habe,
welches keine Rechtfertigung des Ausbleibens der Abgeordneten, sondern vielmehr
Anschuldigungen gegen alles bisher versassungsmäßig Durchgeführte entalte.
Er werde das Promemoria wegen der in demselben geführten Sprache
nicht verlesen lassen. Der Jungczeche Sladkowsky gibt zu, daß das Verfahren
des Oberstlaudmarschalls formell korrekt sei, lehnt ferner im Namen seiner