221
b) Entziehung der dem Ludwig Schuhkrafft, von Stutltgart, in Armen-Sachen bewilligt en
Postporto-Freiheit.
Seine Königliche Majestät haben
vermöge höchsler Entschließung vom örv.
M. dem Ludwig Schuhkrafft, von
Stuttgart, die demselben unterm 29. November
1313 für seine die Armen-Unter-Ktützung
betreffende Correspondenz widerruflich
zugestandene Postporto-Freiheir
wegen des damit getriebenen Mißbrauchs
wieder entzogen.
Stuttgart den :. April 1824.
Schmidlin
#6) Verfügung-, die periodischem Berichte über die Schutz= Pocken-Impfung betreffend.
Es ist schon durch die Verordnung vom
12. Juni 1611 (Staars, und Regierungs-Blatt
S. 29) den Königl. Oberämtern
die Erstattung eines Jahr-Berichts über
den Fortgang der Schutz-Pocken-Impfung
aufgegeben, auch durch die Verordnung
vom 6. Juni 1818 öber den Geschaftskreis
des Medicinal-Collegiums und der Kreis-Regierungen
in medieinisch polizeilicher-Hinsicht
§. 3. Nro. y bestimmt worden,
daß diese Berichte, deren Fertigung aus
den Notizen der einzelnen Impfärzte und
unmittelbare Einsendung an die Landvogtei-Aerzte
durch die Medicinal-Organisation
vom 714. März 1314 den Oberamts-Aerzten
übertragen worden war,
wieder durch die K. Oberämter und zwar
zundchst an die Kreis-Regierungen eingesendet
werden sollen, ohne daß durch das
spätere Geseh über die Schuß-Pocken-Impfung
vom 25. Juni 1818 eine Aenderung
hierin getroffen worden wäre.
Da man indessen die Erfahrunz gemacht
hat, daß diese Berichte zum Theil
auf sehr verschiedene, nicht immer zweckmäßige,
Weise erstattet, auch die ihnen
zum Grunde liegenden Notizen der einzelnen
Impf-Aerzte nicht nach einem und
demselben Gesichtspunkte verfaßt werden;
#o sieht man sich veranlaßt, folgende nähere
Vorschriften hiefür zu ertheilen:
1.) Je nach dem Schlusse eines Verwaltungs=
Jahrs hat jeder Oberamtsarzt
einen Bericht über den Fortgang der
Schuß-Pocken-Impfung in seinem
Oberamts-Bezirke, über die derselben
etwa entgegenstehenden Hindernisse und
über die deßhalb zu ergreifenden Maßregeln
dem K. Oberamt zur Einsendung
an die vorgesehte Kreis-Regierung zu-Gustellen.