Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1887. (36)

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Tarif
der  Gebühren  für  die  amtliche  mikroskopische  Untersuchung  des  Schweinefleisches
  auf  Trichinen.
Es  kann  vom  Trichinenschauer  berechnet  werden:
4Hür  eine  mikroskopische  Untersuchung  eines  geschlachteten  Schweines
auf  Trichinen  inel.  Ausstellung  des  nach  §.  5  ausgustellenden
Zeugnisses  —  M.  75  .
Für  die  mikrodkopische  untersachung  einzelner  Stücke  Fleisch  üeder
Speck  für  das  Stück  —  M.  25  P.,
sofern  mehr  als  Si  glechzeilig.  zur  2  gestelt
werden,  für  das  .  —  M.  10  M.
.  Zür  jeden  außerhalb  4%  Gemeindebezirks,  in  welchem  der  bestellte
  Trichinenschauer  seinen  Wohnsih  hat,  aus  Anlaß  der
unter  àa  und  b  gedachten  Untersuchungen  auszuführenden  Weg,
dafern  und  insoweit  derselbe  über  2  km  brtätt,  für  jeden
überschießenden  Kilometer  des  Hin-  und  Rückgang  .  —M.01)Pf.
Angefangene  Kilometer  werden  dabei  für  barst  hercchne.

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12.  N  sbekanach  vom  16.  Februar  1887,
Erlaß  eines  ier  für  die  Prüfung  der  Trichinenschauer  und  einer
Instruktion  für  die  amtlich  bestellten  Trichinenschauer  betreffend.

Im  Anschluß  an  die  Regierungsverordnung  vom  9.  Februar  dieses  Jahres,  die
zwangsweise  Einführung  der  mikroskopischen  Untersuchung  des  Schweinefleisches  auf  Trichinen
betreffend,  werden  nachstehend  ein  Reglement  für  die  Prüfung  der  Trichinenschauer  und
eine  Instruktion  für  die  amtlich  bestellten  Trichinenschauer  zur  Nachachtung  für  die  Betheiligten
  bekannt  gemacht.

Greiz,  om  16.  Februar  1887.

Fürstlich  Reuß.  Plauische  Landesregierung.
v.  Geldern-Crispendorf
I.  V.

 

Richter.

 

Reglement
für
die  Prüfung  der  Trichinenschauer.

Nach  F.  2  der  Negierungsverorduung  vom  9.  Februar  1887,  die  zwangsweise
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