Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1887. (36)

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Tarif 
der Gebühren für die amtliche mikroskopische Untersuchung des Schweine- 
fleisches auf Trichinen. 
Es kann vom Trichinenschauer berechnet werden: 
4Hür eine mikroskopische Untersuchung eines geschlachteten Schweines 
auf Trichinen inel. Ausstellung des nach §. 5 ausgustellenden 
Zeugnisses — M. 75 . 
Für die mikrodkopische untersachung einzelner Stücke Fleisch üeder 
Speck für das Stück — M. 25 P., 
sofern mehr als Si glechzeilig. zur 2 gestelt 
werden, für das . — M. 10 M. 
. Zür jeden außerhalb 4% Gemeindebezirks, in welchem der be- 
stellte Trichinenschauer seinen Wohnsih hat, aus Anlaß der 
unter àa und b gedachten Untersuchungen auszuführenden Weg, 
dafern und insoweit derselbe über 2 km brtätt, für jeden 
überschießenden Kilometer des Hin- und Rückgang . —M.01)Pf. 
Angefangene Kilometer werden dabei für barst hercchne. 
** 
i 
12. N sbekanach vom 16. Februar 1887, 
Erlaß eines ier für die Prüfung der Trichinenschauer und einer 
Instruktion für die amtlich bestellten Trichinenschauer betreffend. 
Im Anschluß an die Regierungsverordnung vom 9. Februar dieses Jahres, die 
zwangsweise Einführung der mikroskopischen Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen 
betreffend, werden nachstehend ein Reglement für die Prüfung der Trichinenschauer und 
eine Instruktion für die amtlich bestellten Trichinenschauer zur Nachachtung für die Be- 
theiligten bekannt gemacht. 
Greiz, om 16. Februar 1887. 
Fürstlich Reuß. Plauische Landesregierung. 
v. Geldern-Crispendorf 
I. V. 
  
Richter. 
  
Reglement 
für 
die Prüfung der Trichinenschauer. 
Nach F. 2 der Negierungsverorduung vom 9. Februar 1887, die zwangsweise 
10
	        
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