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8 19. Stammrollen.
Bei den Stäben der Schutztruppen werden über die ihnen
angehörigen deutschen Militärpersonen Stammrollen — vergl.
Anlage 7 — geführt. Sie dienen als Grundlage für alle
ihre Person betreffenden Angelegenheiten, sowie für die Be-
urtheilung etwaiger späterer Versorgungsansprüche und sind
dauernd auf dem Laufenden zu erhalten.
Eine Abschrift der Stammrollen befindet sich bei jeder
Kompagnie und Station betreffs der diesen zugetheilten
Militärpersonen. Diese Abschriften sind von den Betreffenden
alljährlich sowie bei Antritt eines Heimathsurlaubes oder einer
größeren Expedition und vor dem Ausscheiden aus der Schutz-
truppe durch Namensunterschrift anzuerkennen.
Die bei den Stäben befindlichen Originale sind durch
Eintragung der Anerkennungsvermerke auf Grund bezüglicher
Angaben der Kompagnien und Stationen alljährlich zu ver-
vollständigen. Die abgeschlossenen Stammrollen der aus dem
Dienst bei den Schutztruppen entlassenen deutschen Militär-
personen sind von dem Oberkommando der Schutztruppen auf-
zubewahren.
§ 20. Personal= und Qualifikations-Berichte.
Ueber sämmtliche der betreffenden Schutztruppe angehörenden
Offiziere, Sanitätsoffiziere und oberen Beamten sind seitens
des Kommandeurs alljährlich Qualifikationsberichte für den
1. Januar des folgenden Jahres durch Vermittelung des Gou-
verneurs an den Reichskanzler zum 1. Dezember jedes Jahres
behufs Vorlage bei Seiner Majestät dem Kaiser einzureichen.
Alle 4 Jahre — mit dem 1. Januar 1898 beginnend —
sind Personal= und Qualifikationsberichte einzureichen.
Sofern der Gouverneur nicht aktiver Offizier ist, hat er
etwaige Bemerkungen zu den Qualifikationsberichten nicht diesen
hinzuzusetzen, sondern mittelst Sondervorlage zur Kenntniß des
Reichskanzlers zu bringen.
Am. 7