Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

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summe  wird  vom  1.  Jannar  1887  ab  auf  jährlich  Fünfzig  Reichsmark  festgesetzt.

So  geschehen  und  gegeben  Weimar,  den  29.  Dezember  1886.

Carl  Alexander.
Stichling.  v.  Groß.  Vollert.

 

Ministerial-Bekanntmachungen.
(10|  I.  Mit  Beziehung  auf  die  Bestimmungen  des  Gesetzes  vom  9.  Juni  1886,
die  Gewährung  der  Rechtshilfe  an  Behörden  anderer  deutschen  Staaten  bei
Zwangsvollstreckungen  in  Verwaltungsangelegenheiten  betreffend,  sowie  auf  die
Vorschrift  unter  Ziffer  7  der  Ausführungsverordnung  zu  diesem  Gesetze  vom
10.  Juni  1886  —  Regierungs-Blatt  191  —  wird  auch  für  den  Verkehr
mit  den  Behörden  des  Fürstenthums  Schwarzburg-Rudolstadt  der  am  12.  Juni
1885  zu  Eisenach  abgeschlossene,  Seite  194  ff.  des  vorjährigen  Regierungs-Blattes
  abgedruckte  Vertrag  hierdurch  in  Kraft  gesetzt.
Weimar,  den  5.  Jannar  1887.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium.
Stichling.

[11]  II.  Daß  die  Führung  des  neuen  Katasters  von  Großenlupnitz  der
Großherzoglichen  Bezirkskatasterführung  zu  Eisenach  übertragen  worden  ist,
wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Weimar,  den  7.  Jannar  1887.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.
Vollert.

[12)  III.  Daß  von  der  Direktion  der  Deutschen  Militärdienst-Versicherungsanstalt
  zu  Hannover  an  Stelle  des  Hauptmanns  a.  D.  und  Standesbeamten
O.  Henkel  zu  Eisenach,  bisherigen  Hauptagenten  derselben,  der  Obristlieutenant