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auch die obern und unrern Einnahmebehörden, so wie die Parrimonialgerichtsobrig-
keiten den ihnen, in Hinsicht auf die Erhebung und Berechnung der Seeuern, auch
sonst bierbei allenthalben obliegenden Verpflichtungen gehörige Genüge zu leisten. Dar-
an geschieher Unser Wille und Meinung.
Gegeben zu Dresden, den 23#ten December 1320.
Peter Carl Wilhelm Graf von Hohenkhal.
Wilhelm Stelzner.
Ausgegeben zu Dresden, am 26sften December 1320.