Wunsch, den Kolonialbesitz auf die wirklich beherrsch-
ten Ländereien zu beschränken und auf neue Erwer-
bungen zu verzichten.
Als zweites Mittel zur Herabminderung der
Kolonialausgaben wird empfohlen, die Kolonien wirth-
schaftlich selbständiger zu machen und sie zu zwingen,
die durch sie verursachten Kosten allmählich selber zu
tragen. Hier sei kein Unterschied zu machen zwischen
den einzelnen Arten der Kosten. Auch die militäri-
schen Aufwendungen seien nicht auszunehmen, wogegen
die zu denselben von den einzelnen Kolonien bisher
in das Budget des Mutterlandes gezahlten Beiträge
den Spezialetats dieser Kolonien zu überweisen wären.
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habe sich allerdings von 477 000 000 Fres.
Es würde hierdurch erreicht werden, daß die Ver-
waltungen der einzelnen Kolonien, indem sie durch
jede Ausgabe die Steuerkraft ihrer eigenen Schutz-
befohlenen belasten, sich in vielen Beziehungen größere
Beschränkungen auferlegen, als wenn sie glauben, aus
dem scheinbar unerschöpflichen Beutel- des Mutter-
landes schöpfen zu können.
Vorläufig sei allerdings noch nicht einmal der
Versuch gemacht, diesen Grundsatz bezüglich der das
Staatsbudget mit 13 709 162 Frcs. belastenden
Civilverwaltung zur Durchführung zu bringen. Es
seien zur Zeit über 11.000 Beamte in den Kolonien,
angestellt, und es wird die Vermuthung ausgesprochen,
daß mit dem Augenblick, wo die Kolonien das Ge- #
halt ihrer Beamten allein auszubringen gezwungen
seien, sich eine ganze Anzahl von Beamtenstellen als
überflüssig oder die Bezahlung derselben als im Ver-
hältniß zu hoch herausstellen würden.
Schließlich seien die sich auf 9 103 000 Fros.
belaufenden Kosten der Gefangenendeportation aus
dem Kolonialbudget auszuscheiden und einem anderen
Budget zuzuweisen.
Die praktische Folgerung aus dem von ihr be-
fürworteten Prinzip hat die Kommission gezogen,
indem sie vorschlägt, aus dem Kapitel „Personal der
Civilverwaltung“ das Gehalt der obersten Beamten
der Kongokolonie zu streichen, dafür aber die dieser
Kolonie gewährte Subvention um 75 000 Mark zu
erhöhen und es der Kolonie zu überlassen, die Ge-
hälter dieser Beamten im lokalen Budget festzusetzen.
Den Zuschuß für das Lokalbudget von Mada-
gaskar beantragt die Kommission auf derselben Höhe
wie im Vorjahre zu belassen, obgleich die lokalen
Einnahmen um 1 697 904 Frcs. höher veranschlagt
sind. Die Erhöhung der Ausgaben ist zum Theil
bedingt durch eine Vermehrung der Zollaussicht.
Andererseits wird befürchtet, daß die wirklichen Ein-
nahmen vielleicht den Voranschlag nicht erreichen
werden, und besonders ein Ausfall in den Zöllen
durch die Verordnung entstehen könnte,
Zölle auf fremdländische Waaren gegenüber den auf;
französische Waaren gelegten erhöht.
Die Kosten der Militärverwaltung auf Mada-
–
welche die
gaskar, die im Vorjahre und auch zunächst in dem
Budgetentwurf mit 18 276 000 Frcs. in Ansatz ge-
bracht waren, sind auf 23 381 000 Fres.
erhöht
worden. Als Grund hierfür wird angegeben, daß
sowohl das Budget des Vorjahres als der ur-
sprüngliche Anschlag der Regierung nur auf einer
oberflächlichen Schätzung beruhe, die durch die in-
zwischen eingetroffene Rechnung des Jahres 1898
ergänzt werden konnte.
Als Zuschuß für die Betheiligung der Kolonien
an der Weltausstellung ist ein Kredit von 927 000
Francs gefordert. Die Bewilligung desselben wird
befürwortet.
Nicht für befriedigt erklärt sich der Bericht durch
die Entwickelung des Handels der Kolonien. Derselbe
im
Jahre 1896 auf 514 000 000 Frcs. im Jahre 1897,
also um 37 000 000 Frcs. vermehrt. An dieser
Vermehrung aber sei Indo-China allein mit
36 000 000 Frcs. betheiligt. Von dem Gesammt-
handel entfielen 263 000 000 Frcs. auf das Ausland
und nur 251 000 000 Frcs. auf Frankreich, ein
Umsatz, der die hohen Ausgaben des Mutterlandes
für seine Kolonien kaum rechtfertigen könne.
Der gesammte französische Besitz an Kolonien und
Protektoraten hat, wie hier zum Schluß bemerkt sei,
eine Größe von 2 600 747 englischen Quadratmeilen.
Davon entfallen 184 474 auf Algier, das nicht als
Kolonie, sondern als Departement gilt, 45 000 auf
Tunis, das nur Protektorat ist, und etwa eine
Million auf die Saharagebiete.
Zu dem Budget der Kolonien ist noch zu rechnen
das für Algier. Wie im Kol. Blatt 1898, S. 799,
schon mitgetheilt wurde, erfordert dieser für 1899
an Ausgaben, abgesehen von den nicht zu ermitteln-
den militärischen Aufwendungen, nicht weniger als
73 370 447 Frcs., denen nur 54 152 371 Frecs.
Einnahmen gegenüberstehen.
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Die Etats der niederländischen Rolonien für 1899
zeigen folgende Gestalt:
I. Niederländisch-Indien.
Einnahmen:
a) in den Niederlanden: b) in Indien:
17 091 964 Gulden. 114 067 412 Gulden.
Ausgaben:
28 783 252 Gulden. 115 944 550 Gulden.
II. Surinam.
2 351 092 Gulden, darunter Zuschuß
von Holland 177 468 Gulden.
Ausgaben: 2 351 092 Gulden.
III. Curagçao.
Einnahmen: 669 210 Gulden, darunter Zuschuß von
Holland 38 193 Gulden.
Ausgaben: 669 210 Gulden.
Unter den Einnahmequellen von Niederländisch-
Indien stehen an der Spitze:
Einnahmen: