Full text: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

Wunsch, den Kolonialbesitz auf die wirklich beherrsch- 
ten Ländereien zu beschränken und auf neue Erwer- 
bungen zu verzichten. 
Als zweites Mittel zur Herabminderung der 
Kolonialausgaben wird empfohlen, die Kolonien wirth- 
schaftlich selbständiger zu machen und sie zu zwingen, 
die durch sie verursachten Kosten allmählich selber zu 
tragen. Hier sei kein Unterschied zu machen zwischen 
den einzelnen Arten der Kosten. Auch die militäri- 
schen Aufwendungen seien nicht auszunehmen, wogegen 
die zu denselben von den einzelnen Kolonien bisher 
in das Budget des Mutterlandes gezahlten Beiträge 
den Spezialetats dieser Kolonien zu überweisen wären. 
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« 
habe sich allerdings von 477 000 000 Fres. 
Es würde hierdurch erreicht werden, daß die Ver- 
waltungen der einzelnen Kolonien, indem sie durch 
jede Ausgabe die Steuerkraft ihrer eigenen Schutz- 
befohlenen belasten, sich in vielen Beziehungen größere 
Beschränkungen auferlegen, als wenn sie glauben, aus 
dem scheinbar unerschöpflichen Beutel- des Mutter- 
landes schöpfen zu können. 
Vorläufig sei allerdings noch nicht einmal der 
Versuch gemacht, diesen Grundsatz bezüglich der das 
Staatsbudget mit 13 709 162 Frcs. belastenden 
Civilverwaltung zur Durchführung zu bringen. Es 
seien zur Zeit über 11.000 Beamte in den Kolonien, 
angestellt, und es wird die Vermuthung ausgesprochen, 
daß mit dem Augenblick, wo die Kolonien das Ge- # 
halt ihrer Beamten allein auszubringen gezwungen 
seien, sich eine ganze Anzahl von Beamtenstellen als 
überflüssig oder die Bezahlung derselben als im Ver- 
hältniß zu hoch herausstellen würden. 
Schließlich seien die sich auf 9 103 000 Fros. 
belaufenden Kosten der Gefangenendeportation aus 
dem Kolonialbudget auszuscheiden und einem anderen 
Budget zuzuweisen. 
Die praktische Folgerung aus dem von ihr be- 
fürworteten Prinzip hat die Kommission gezogen, 
indem sie vorschlägt, aus dem Kapitel „Personal der 
Civilverwaltung“ das Gehalt der obersten Beamten 
der Kongokolonie zu streichen, dafür aber die dieser 
Kolonie gewährte Subvention um 75 000 Mark zu 
erhöhen und es der Kolonie zu überlassen, die Ge- 
hälter dieser Beamten im lokalen Budget festzusetzen. 
  
Den Zuschuß für das Lokalbudget von Mada- 
gaskar beantragt die Kommission auf derselben Höhe 
wie im Vorjahre zu belassen, obgleich die lokalen 
Einnahmen um 1 697 904 Frcs. höher veranschlagt 
sind. Die Erhöhung der Ausgaben ist zum Theil 
bedingt durch eine Vermehrung der Zollaussicht. 
Andererseits wird befürchtet, daß die wirklichen Ein- 
nahmen vielleicht den Voranschlag nicht erreichen 
werden, und besonders ein Ausfall in den Zöllen 
durch die Verordnung entstehen könnte, 
Zölle auf fremdländische Waaren gegenüber den auf; 
französische Waaren gelegten erhöht. 
Die Kosten der Militärverwaltung auf Mada- 
  
– 
welche die 
gaskar, die im Vorjahre und auch zunächst in dem 
Budgetentwurf mit 18 276 000 Frcs. in Ansatz ge- 
bracht waren, sind auf 23 381 000 Fres. 
erhöht 
worden. Als Grund hierfür wird angegeben, daß 
sowohl das Budget des Vorjahres als der ur- 
sprüngliche Anschlag der Regierung nur auf einer 
oberflächlichen Schätzung beruhe, die durch die in- 
zwischen eingetroffene Rechnung des Jahres 1898 
ergänzt werden konnte. 
Als Zuschuß für die Betheiligung der Kolonien 
an der Weltausstellung ist ein Kredit von 927 000 
Francs gefordert. Die Bewilligung desselben wird 
befürwortet. 
Nicht für befriedigt erklärt sich der Bericht durch 
die Entwickelung des Handels der Kolonien. Derselbe 
im 
Jahre 1896 auf 514 000 000 Frcs. im Jahre 1897, 
also um 37 000 000 Frcs. vermehrt. An dieser 
Vermehrung aber sei Indo-China allein mit 
36 000 000 Frcs. betheiligt. Von dem Gesammt- 
handel entfielen 263 000 000 Frcs. auf das Ausland 
und nur 251 000 000 Frcs. auf Frankreich, ein 
Umsatz, der die hohen Ausgaben des Mutterlandes 
für seine Kolonien kaum rechtfertigen könne. 
Der gesammte französische Besitz an Kolonien und 
Protektoraten hat, wie hier zum Schluß bemerkt sei, 
eine Größe von 2 600 747 englischen Quadratmeilen. 
Davon entfallen 184 474 auf Algier, das nicht als 
Kolonie, sondern als Departement gilt, 45 000 auf 
Tunis, das nur Protektorat ist, und etwa eine 
Million auf die Saharagebiete. 
Zu dem Budget der Kolonien ist noch zu rechnen 
das für Algier. Wie im Kol. Blatt 1898, S. 799, 
schon mitgetheilt wurde, erfordert dieser für 1899 
an Ausgaben, abgesehen von den nicht zu ermitteln- 
den militärischen Aufwendungen, nicht weniger als 
73 370 447 Frcs., denen nur 54 152 371 Frecs. 
Einnahmen gegenüberstehen. 
— 
Die Etats der niederländischen Rolonien für 1899 
zeigen folgende Gestalt: 
I. Niederländisch-Indien. 
Einnahmen: 
a) in den Niederlanden: b) in Indien: 
17 091 964 Gulden. 114 067 412 Gulden. 
Ausgaben: 
28 783 252 Gulden. 115 944 550 Gulden. 
II. Surinam. 
2 351 092 Gulden, darunter Zuschuß 
von Holland 177 468 Gulden. 
Ausgaben: 2 351 092 Gulden. 
III. Curagçao. 
Einnahmen: 669 210 Gulden, darunter Zuschuß von 
Holland 38 193 Gulden. 
Ausgaben: 669 210 Gulden. 
Unter den Einnahmequellen von Niederländisch- 
Indien stehen an der Spitze: 
Einnahmen:
	        
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