Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Erster Teil. (58a)

728  Lenisqhes  Reihh.  (Juli  26.  26.)

gestaltung  im  Deutschen  Reiche  die  Auffassung,  daß  die  längst  notwendigen
und  zum  Teil  auch  von  der  Reichsregierung  zugesagten  Reformen  nicht
länger  mehr  verzögert  werden  dürfen.  Insbesondere  erachtet  sie  die  Einführung
  eines  mit  den  Beschlüssen  der  Volksvertretung  im  Einklang  stehenden
Regierungssystems  und  die  Einführung  eines  wirklich  demokratischen  Wahl.
rechts  für  alle  einzelstaatlichen  Landtage  sowie  für  alle  Gemeinden  als  die
dringendste  Voraussetzung  für  eine  gesunde  innerpolitische  und  wirtschaftliche
  Entwicklung,  die  allein  das  deutsche  Volk  befähigt,  die  verwüstenden
Wirkungen  des  Krieges  bald  zu  überwinden.  Nicht  minder  erwartet  die
Konferenz,  daß  diese  innerpolitische  Neuorientierung  zu  einer  Sozialgesetgebung
  führt,  die  der  deutschen  Arbeiterklasse  die  volle  Gleichberechtigung
im  wirtschaftlichen  und  staatsbürgerlichen  Leben  sowie  den  sozialen  Aufstieg
  zur  ungeminderten  Teilnahme  an  der  kulturellen  Entwicklung  des
Volkes  gewährleistet.

25.  Juli.  Auf  die  Rede  des  engl.  Premierministers  vom  21.  Juli
(s.  Großbr.)  erwidert  die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“:

Lloyd  George  hat  in  der  Londoner  Queenshall,  an  derselben  Stelle,  wo  er
am  28.  Juli  1908  die  Notwendigkeit  einer  starken  Rüstung  für  das  durch  Frankreichs
  und  Rußlands  Uebermacht  gefährdete  Deutschland  anerkannte,  eine
neue  Rede  gehalten.  Den  äußeren  Anlaß  dazu  bot  die  Jahresfeier  der
belgischen  Unabhängigkeit.  Ihrem  Wesen  nach  ist  die  Ansprache  aber  vor
allem  eine  Erwiderung  auf  die  Reichstagsrede  des  deutschen  Kanzlers  vom
19.  Juli.  Mit  der  Einschränkung  freilich,  daß  der  britische  Ministerpräsidem
den  ihm  unbequemen  Stellen  der  Kanzlerrede  vorsichtig  ausweicht.  Nicht
weniger  als  dreimal  will  er  sie  zwar  gelesen  haben,  „um  irgend  etwas  in
ihr  zu  finden,  woraus  er  Hoffnung  für  das  Ende  des  blutigen  Kampfes
schöpfen  könnte".  Trotzdem  erwähnt  er  mit  keinem  Wort,  daß  der  Reichskanzler
  sich  in  Uebereinstimmung  mit  der  von  dem  englischen  Staatsmann
ebenfalls  unerwähnt  gelassenen  Resolution  der  Mehrheitsparteien  klar  und
deutlich  für  einen  Frieden  des  Ausgleichs  und  der  Verständigung  ausgesprochen
  hat.  Bei  der  Sorgsamkeit,  die  Lloyd  George  ausdrücklich  für  sich
in  Anspruch  nimmt,  kann  das  unmöglich  ein  Zufall  sein.  Es  bleibt  also
nur  die  Folgerung  übrig,  daß  der  britische  Ministerpräsident  keinen  Frieden
der  Verständigung  will.  In  Erstaunen  setzen  kann  uns  das  nicht.  Hat  doch
gleichzeitig  fast  sein  Kollege  Carson  erklärt,  daß  England  erst  an  Friedensverhandlungen
  denken  könne,  wenn  unsere  Truppen  sich  hinter  den  Rhein
zurückgezogen  hätten.  Und  ist  doch  ferner  auch  bis  zum  heutigen  Tage  die
von  der  „Berner  Tagwacht“  am  19.  Juni  gebrachte  Enthüllung  unwidersprochen
  geblieben,  daß  Frankreich  sich  unter  Englands  Zustimmung  von
den  Russen  durch  einen  geheimen  Vertrag  die  Eroberung  Elsaß--Lothringens,
des  Saargebietes  und  der  sonstigen  ihm  erwünschten  Teile  der  Rheinprovinz
habe  zusichern  lassen.  Wenn  England  sich  von  dem  Frieden  diese  Vorstellung
macht,  dann  kann  man  es  freilich  begreifen,  daß  Lloyd  George  in  der  Rede
des  deutschen  Kanzlers  kein  Zeichen  vgn  Friedensbereitschaft  entdeckt  haben
will.  Vielleicht  wird  aber  jetzt  auch  überall  da,  wo  man  noch  Sinn  für
Billigkeit  hat,  das  gerechte  Verständnis  dafür  erwachen,  daß  der  Reichskanzler
  keinerlei  Zweideutigkeiten  in  seine  Worte  gelegt,  sondern  nur  eine
selbstverständliche  Pflicht  erfüllt  hat,  wenn  er  betonte,  daß  die  Sicherung
der  deutschen  Grenzen  beim  Friedensschluß  eine  unabweisbare  Notwendigeit
  bedeute.

26.  Juli.  (Bundesrat.)  Es  gelangen  zur  Annahme:
Die  Entw.  e.  Bek.  zum  Schutze  der  Mieter,  e.  Bek.  betr.  den  Absatz