Rultur von Gummibäumen in Guatemala.
In den „Advance sheets of Consular Re-
ports“ vom 10. März 1899 findet sich ein äußerst
instruktiver Aufsatz über die Kultur von Gummi-
bäumen in Guatemala. Die erforderlichen klimatischen,
Höhen= und Bodenverhältnisse, die Art der Anpflan=
zung, die Pflege der Bäume und das Gewinnen des
Saftes durch sachgemäßes Anbringen von Einschnitten
in die Baumrinde — es handelt sich um die Castilloa
elastica oder Artocarpus, der auch in Afrika ge-
deiht — sind eingehend erläutert. Eine detaillirte
Berechnung der Kosten, die erfordert werden durch
die Anlage und Erhaltung einer Pflanzung — die-
selben würden bei einer Anzahl von 159 Bäumen
innerhalb der ersten zehn Jahre unter dortigen Ver-
hältnissen insgesammt 66 Dollar betragen —, ferner
durch Gewinnung und Verarbeitung des Saftes,
Transport und Vertrieb des Gummis, ergiebt bei
einer Gegenüberstellung des Gewinnes von einem
engl. Pfund pro Baum und Jahr das günstige Resultat,
daß sämmtliche Kosten der ersten zehn Jahre, in
denen nicht geerntet wird, durch eine einzige mittel-
mäßige Jahresernte fast doppelt gedeckt werden.
nNTFyFFF Fn7
Titterakur.
Karte der deutschen Verwaltungsbezirke der
Karolinen, Palan und Marianen. Mit sieben
Nebenkarten und Begleitworten. Bearbeitet mit
Benutzung bisher noch unveröffentlichter Quellen von
Paul Langhans. Gotha 1899. Justus Perthes.
Die Karte ist eine erwünschte Bereicherung des
von der gleichen Firma herausgegebenen Kolonialatlas.
Wir haben es hier nicht mit einer rohen Uebersichts-
skizze zu thun, sondern mit sorgfältig durchgearbeiteten,
offenbar seit Langem vorbereitelen Spezialkarten, die
ein reiches Originalmaterial verwerthet haben. Neben
vielem topographisch Neuen zeigt die Karte aber vor
Allem den Kulturstandpunkt unseres neuesten Schutz-
gebietes nach den neuesten Angaben der dort ansässigen
Handelshäuser und Missionen. Sämmtliche Handels-
stationen und Ländereien der Jaluit-Gesellschaft, die
den Handel der Karolinen vollständig beherrscht, so-
wie alle mit weißen Missionaren und eingeborenen
Lehrern besetzten Missionsstationen finden sich ver-
zeichnet. Die Hauptkarte in 1: 5000 000 zeigt
außerdem das Gebiet, welches das Deutsche Reich
1885 auf Grund des päpstlichen Schiedsspruches
Spanien überließ, die 1885 er Flaggenheißungen un-
seres „Iltis“ und „Albatroß“ auf den einzelnen Inseln
sowie die Grenzen und Regierungssitze der neu ein-
gerichteten Verwaltungsbezirke. Auch die neue nord-
amerikanische Kabelstation Guam fällt innerhalb des
Kartenrandes. Unmittelbaren Vergleich der Größen-
und Entfernungsverhältnisse ermöglicht die Karte der
deutschen Reichsküste im Maßstabe der Hauptkarte.
Ueber welch' ungeheuren Flächenraum die Inseln des
446
neuen Schutzgebietcs zerstreut sind, geht auf das
Deutlichste aus dieser vergleichenden Zusammenstellung
hervor: die Entfernung der westlichsten von der öst-
lichsten Karolinen = Insel beträgt das 3½ fache der
Luftlinie Emden—Memel! — Eine zweite Nebenkarte
in 1: 40 000 000 bietet eine Uebersicht über sämmt-
liche deutsche Schutzgebiete in der Südsee (auch von
Kiautschon), die nach Mittheilung der Begleitworte
253 000 qkm (mit 439 000 Einw.) bedecken. Eine
Anzahl Pläne bringen genauere Darstellungen der
wichtigeren Inseln: der bergigen Felsinseln Kusaie,
Ponape und Jap mit ihren waldbedeckten Höhen und
korallenumsäumten Küsten, des gewaltigen Ruk-Atolls
und der größten aller Karolinen, der fruchtbaren
Palau-Gruppe. Die Begleitworte bieten ein er-
schöpfendes Bud der geographischen und wirthschaft-
lichen Grundzüge des neuen Schutzgebietes.
Koloniales Jahrbuch. Elfter Jahrg. 308 Seiten.
Deutscher Kolonialverlag (G. Meinecke), Berlin.
Das letzte Heft des nunmehr abgeschlossenen
Jahrganges bringt als Hauptarbeit eine allen Kolo-
nialinteressenten dringend zur Lektüre zu empfehlende
Abhandlung des Herausgebers G. Meinecke über
„Siedelung in den Tropen“; ferner einen Aufsatz
von Tiemann über „Rohrzuckerindustrie“, eine Be-
sprechung der Denkschriften über die Entwickelung
der Schutzgebiete und das Repertorium der deutschen
Koloniallitteratur für das Jahr 1897.
Das Reichsgesetz über das Auswanderungs-=
wesen vom 9. Juni 1897, herausgegeben von
Professor Dr. Felix Stoerk. Berlin 1899.
J. Guttentag.
Die soeben ausgegebene Bearbeitung des Reichs-
gesetzes über das Auswanderungswesen von Dr. Felix
Stoerk, Professor der Rechte in Greifswald, giebt
unter Benutzung amtlicher Materialien den Schlüssel
zum neuen, eben erst ins Reichsrecht ausgenommenen
Rechtsstoff. Zahlreiche Amts= und Berufskreise des
auswärtigen und konsularischen Dienstes, Rheder und
Schiffsführer, Schiffsärzte und Verwaltungsbeamte
haben im neuen Gesetz so umfangreiche neue Pflichten
und Befugnisse zugewiesen erhalten, daß die von sach-
kundiger Seite hier vorgenommene faßliche Darstellung
des Gesetzes den Zwecken einer in weite Schichten
der Bevölkerung dringenden Rechtsbelehrung entgegen-
kommt. Auch den kommunalen Verwaltungsbehörden
giebt die Textausgabe von Professor Stoerk die
erwünschten Erläuterungen für die richtige und gleich-
mäßige Anwendung des Gesetzes, dem neben seiner
nationalen und internationalen Bedeutung auch ein
hervorragender Antheil zufällt im Gesammtwerk der
ausgreifenden sozialpolitischen Gesetzgebung des Deut-
schen Reiches.
Heft 6 von „Ueberall“, Deutsche Flottenzeitung,
Berlin 1899, E. S. Mittler & Sohn, bietet einen
Aufsatz von Busley: Der Segelsport und das her-