Full text: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

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liegt etwa 50 cm über dem gewachsenen Boden. Die 
Wände werden durch leichte Holzwände gebildet, die 
nur etwa 2 m hoch sind, so daß die Luft oberhalb 
freien Durchgang findet. Desgleichen wird der un- 
tere, etwa 40 cm hohe, aufklappbare Theil dieser 
Wände meist offen ge- 
halten, wodurch die 
Reinigung des Nau- 
mes sehr erleichtert ist. 
Außerdem gewähren 
Fenster an gewissen 
Stellen erhöhte Licht- 
zufuhr. Was ich an 
sonst mehizinischen 
Bauten angetroffen 
habe, brachte wenig 
Neues oder von den 
heimathlichen Emrich- 
tungen Adweichendes. 
Die Lepra-Kranken- 
häuser waren wie ge- 
wöhnlich. Nur die 
Quarantäne-Anla- 
gen auf Ceylon ver- 
dienen eine ganz be- 
sondere Aufmerksamkeit. Außer einem System von zahl- 
reichen Quarantänestationen im Norden Ceylons, mithin 
an dem Hauptzufuhrwege für Plantagenarbeiter, von 
denen in erster Linie die Gefahr einer Einschleppung 
ansteckender Krankheiten droht, ist es der Hafen 
Colombo selbst, der mit seinem massenhaften Fremden= 
verkehr dem Bedürfniß einer umfangreichen Quaran- 
tänestation gerecht werden mußte. Durch ein be- 
sonderes Eisenbahngeleise mit besonderen Wagen 
unmittelbar vom Hafen erreichbar, bietet diese Station 
Rajama das Bild einer mustergültigen Anlage. Diese 
Beobachtungsstation zerfällt in fünf, etwa in Ab- 
ständen von 1000 m angelegte Lager (Camps) und 
ein Krankenhaus in der Mitte derselben. Jedes Lager, 
von Stacheldrahtzaun eingefriedigt, besteht aus vier 
zur Aufnahme von 100 Leuten bestimmten Baracken 
und den nöthigen Bädern und Aborten. Alle Anlagen 
sind zunächst in der Eile provisorisch aus Holz und 
Palmblättern hergestellt und werden nacheinander 
massiv ausgebaut. Solche endgültig ausgebaute Ba- 
racken bestehen aus einer leichten Eisenkonstruktion 
auf Grundpfeilern. Die Wände werden mit Bambus- 
und Strohmatten ausgesetzt, das Dach bleibt Stroh- 
und Palmdach. Der Fußboden besteht aus einzelnen 
größeren Holztafeln, die auf gemauerten Fußboden- 
pfeilerchen auflagern. Bei der Desinfektion wird das 
brennbare Material verbrannt, während das Eisen- 
gerippe stehen bleibt, um aufs Neue mit seiner ein- 
fachen Hülle bekleidet zu werden. Es erhellt, daß 
diese Anlagen die größtmögliche Bewegungsfreiheit 
zulassen und eine vollkommene Isolirung gewährleisten. 
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lagen können durch Indiens Beispiel hier nicht ver- 
bessert werden. Die Gefängnisse waren unter An- 
lehnung an die heimischen Grundrißformen angelegt, 
mustergültig war das in Kandy gehalten. Auffallend 
ist auch hier, daß kein Unterschied zwischen euro- 
  
päischen und einheimischen Gefangenen gemacht wird, 
beide sitzen in der übrigens lustigen, trockenen, hellen 
Zelle, die nach Art der Raubthierkäsige nur durch 
schwedische Gardinen abgeschlossen ist. Die Masse 
der Eingeborenen wird allerdings in großen Sammel- 
räumen gehalten. Sie führen ein ganz beschauliches 
Dasein und werden durch handwerksmäßige Be- 
schäftigung für ihr späteres Leben ausgebildet. Die 
körperliche Ausbildung steht auch bei ihnen im 
Vordergrund und hat zu ganz erfinderischen Ein- 
richtungen geführt, wie der Wassertretmühle in Ver- 
bindung mit Mörtelbereitung, oder der Marschaus- 
bildung am umlaufenden Seil unter Gepäckbelastung, 
Steineklopfen und anderen einfacheren Uebungen. 
Schließlich will ich nicht unterlassen zu erwähnen, 
daß auch die Unterbringung und Pflege der Thiere 
(gesunder und kranker) mustergültig beschaffen ist. 
Die für über 1000 Pferde eingerichteten Ställe der 
Bombay-Tramway sind ohne freien Hofraum im zu- 
sammenhängenden Riesenrechteck so luftig und praktisch 
angelegt, daß sie als das Sanatorium der Pferde 
gelten können. 
– 
Quarantäne-Aufbebung. 
Nach Mittheilung des Gouverneurs von Dahomey 
ist die an der Elfenbeinküste herrschende Eoidemie 
erloschen und die in diesem Gebiete seiner Zeit an- 
geordnete Quarantäne am 22. Juni wieder auf- 
gehoben worden. 
Mit Rücksicht hierauf sind die besonderen Quaran- 
Die Dienstgebäude waren größtentheils ältere tänevorschriften für das deutsche Schutzgebiet Togo 
Gebäude und mußten einer Unzahl von Beamten 
Die afrikanischen An- 
Massenunterkunft gewähren. 
I 
mit dem 30. Juni d. Is. gleichfalls aufgehoben worden. 
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