Full text: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
K#eransgeseben in der Koloniel-Iblheilung des Auswärtigen Imls. 
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gerlin, 15. November 1899. 
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X. Jahrzenz. 
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Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefügt die mindestens einmal vierteljährlich 
erscheinenden: „Mittheilungen von Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutzgebieten“, herausgegeben von Dr. Irobor: 
v. Danckelman. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mit den Beiheften beträgt beim Bezuge durch die Post und die 
Buchhandlungen Mk. 3.—, direkt unter Streifband durch die Verlagsbuchhandlung Mk. 3,50 für Deutschland einschl. der deutschen Schutzgebiete und 
Oesterreich- Ungarn, Mk. 3,75 für die Länder des Weltvostvereins. — Einsendungen und Aufragen sind an die Königliche Hofbuchhandlung vor 
Erust Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W 12, Kochstr. 66—71, zu richten. (Eingetr. in der Zeitungs-Preisliste für 1899 unter Nr. N 
  
  
  
Inhalt: Amtlicher Theil: Personalien S. 757. 
Nichtamtlicher Theil: Kolonialrath S. 757. — Personal-Nachrichten S. 760. — Deutsch-Ostafrika: 
Bericht über Bahnbau in Deutsch-Ostafrika S. 761. — Missenschaftliche Sammlungen S. 763. — Kamerun: 
Erpedition des Leutnants v. Queis S. 763. — Kamerun-Land= und Plantagengesellschaft in Hamburg S. 764.— 
Togo: Wissenschaftliche Sammlungen S. 764. — Marshall-Inseln: Regenmangel im Schutzgebiete S. 764. — 
Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung S. 764. — Aus fremden 
Kolonien: Gesetz, betreffend Volkszählung in den portugiesischen Kolonien S. 769. — Handel Mozambiques 
im Jahre 1898 S. 770. — Handel von Lourenzo-Marques in den Jahren 1897 und 1898 S. 772. — Honder 
(GGabuns im Jahre 1898 S. 775. — Verschiedene Mittheilungen: Das deutsche Kolonial-Museum in Berlin 
S. 776. — Die Schwarzen des deutschen Kolonialhauses in Berlin S. 778. — Litteratur S. 778. — Litteratur- 
Verzeichniß S. 781. — Schiffsbewegungen S. 781. — Verkehrs-Nachrichten S. 782. — Anzeigen. 
Amtlicher Theil. 
Personalien. 
  
  
Dem Kaiserlichen Bezirkshauptmann zu Keetmanshoop im Schutzgebiete von Deutsch-Südwestafrila 
Dr. Golinelli ist der Charalter als Kaiserlicher Regierungsrath verliehen worden. 
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Nichtamtlicher Theil. 
HKolonialrath. 
Der Kolonialrath trat am 9. November, vor- 
mittags 10 Uhr, im Reichstagsgebäude zu seiner 
ordentlichen Herbsttagung zusammen. 
Vor Eintritt in die Tagesordnung erläuterte zu- 
nächst der Vorsitzende, Direktor der Kolonial-Ab- 
theilung Dr. v. Buchka, die Bedeutung des mit 
England und Amerika abgeschlossenen Samva-Ab- 
kommens. Seine Durchlaucht der Fürst zu Wied 
sprach die warme Anerkennung des Kolonialraths für 
das in dieser schwierigen, die Herzen aller Deutschen 
bewegenden Frage Erreichte aus und brachte ein 
dreifaches Hoch auf Seine Majestät den Kaiser 
und König aus, in welches die Versammlung be- 
geistert einstimmte. Auf seinen Vorschlag richtete die 
Versammlung die nachfolgenden Telegramme an 
Seine Majestät den Kaiser und König und 
  
an den Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats- 
minister Grafen v. Bülow. 
Das Telegramm an Seine Majestät den 
Kaiser und König lautet: 
„Eure Kaiserliche und Königliche Majestät wollen 
die unterthänigste Huldigung und den tiefgefühlten 
Dank des heute zusammengetretenen Kolonialraths 
Allergnädigst entgegennehmen, nachdem es Eurer 
Majestät zielbewußter und kraftvoller Regierung trotz 
aller entgegenstehenden Schwierigkeiten, die fast un- 
überwindlich schienen, gelungen ist, die Hauptinseln 
der Samoa-Gruppe, Upolu und Savaii, für Deutsch- 
land zu erwerben und damit den langwierigen Samoa- 
streit zu Eurer Majestät unvergänglichem Ruhm und 
zur Ehre der deutschen Nation zu beenden. 
Ist doch der Name Samoa unauflöslich mit den 
ersten Anfängen der deutschen Kolonialbewegung ver-
	        
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