Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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Oberamts  Oehringen.  506.  Gesetz,  betreffend  die  Auflösung  der  Komission  zur  Bereinigung
des  Gemeindeverbands.  17.

Gerichtsbeisitzer.  Gebühren  derselben.  507.

Gewerbe  s.  unter  Handel  und  Gewerbe.

Grenzsteuerämter.  Verfügung,  betreffend  die  Uebertragung  grenzsteueramtlicher  Verrichtungen  an  die
Eisenbahngüter-Abfertigungsstelle  in  Ludwigsburg.  15.  92.  Bekanntmachung,  betreffend  die
Ermächtigung  des  Cameralamts  Neuenbürg  zur  Ausstellung  von  Uebergangsscheinen.  110.
Verfügung,  betreffend  die  Errichtung  eines  Grenzacciseamts  in  Untertheuringen,  Kameralamts
Tettnang.  151.  Verfügung,  betreffend  die  Uebertragung  grenzsteueramtlicher  Verrichtungen
an  die  Eisenbahn-Güterabfertigungsstellen  Hall,  Gailenkirchen,  Kupfer  und  Endersbach.  156.
Verflgung,  betreffend  die  Handhabung  der  Getränkekontrole  im  Verkehre  mit  dem  gollvereinten
Auslande.  498.  Verfügung,  betreffend  die  Aufhebung  des  Grenzsteueramts  Bruchsal.  498.

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Handel  und  Gewerbe.  Verfuͤgung,  betreffend  die  Besteurung  des  hausirweisen  Gewerbebetriebs  von
Angehörigen  der  Zollvereinsstaaten  und  Oesterreichs.  20.  Verfügung,  betreffend  die  Abnahme
  von  Privateiden  aus  Anlaß  des  Gewerbeverkehrs  von  Württembergern  mit  dem
Auslande.  116.  K.  Verordnung,  betreffend  die  Veröffentlichung  des  am  11.  April  1865
zwischen  dem  Zollverein  und  Oesterreich  zu  Berlin  abgeschlossenen  Handels=  und  Zollvertrags.
117.  Verfügung,  betreffend  den  Hausirhandel.  120.  K.  Verordnung,  betreffend  die  Veröffentlichung
  der  am  2.  August  1862  von  Preußen  Namens  des  Zollvereins  mit  Frankreich
abgeschlossenen  handelspolitischen  Verträge,  sowie  einer  dazu  gehörigen  protocollarischen  Vereinbarung
  zwischen  Preußen  und  Frankreich  vom  14.  December  1864.  131.  Bekanntmachung,
betreffend  den  Verzicht  der  kaiserlich  französischen  Regienung  auf  das  Verlangen  von  Ursprungszeugnissen
  für  die  aus  dem  Zollverein  nach  Frankreich  eingehenden  Waaren.  136.  K.  Verordnung,
  betreffend  die  Veröffentlichung  des  neuen  Zollvereinsvertrags.  209.  Bekanntmachung,
betreffend  die  über  die  Bestimmungen  des  Handelsvertrags  zwischen  dem  Zollverein  und
Frankreich  vom  2.  August  1862  hinausgehenden,  dem  Zollverein  jetzt  gleichfalls  zu  gut  kommenden
  Tarifzugeständnisse  Frankreichs  an  Großbritannien,  Belgien,  Italten,  die  Schweiz,
Schweden  und  Norwegen.  157.  Verfügung,  die  Ausführung  der  Vereinbarung  mit  Frankreich
  wegen  gegenseitiger  Befreiung  der  Handlungsreisenden  von  der  Gewerbesteuer  betreffend
168.  Bekanntmachung,  betreffend  den  Handelsverkehr  mit  der  Schweiz.  321.  423.  K.  Verordnung,
  betreffend  die  Veröffentlichung  des  am  22.  Mai  1865  von  Preußen  Namens  des
Zollvereins  mit  Belgien  abgeschlossenen  Handelsvertrags.  369.;  deßgleichen  des  am  30.  Mai
1865  mit  Großbritannien  abgeschlossenen  Handelsvertrags.  377.  Bekanntmachung,  betreffend
den  Handelsverkehr  mit  Belgien.  390.

Handelsgerichte.  Gesetz,  die  Errichtung  von  Handelsgerichten  und  das  Verfahren  vor  denselben  betreffend,
  (Handelsgerichts-Ordnung).  235.  K.  Verordnung,  betreffend  die  Festsetzung  der
Sprengel  der  Handelsgerichte.  429.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Festsetzung  der  Zahl