Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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IV.

Vorstehende  Abänderungen  wurden  durch  die  Beschlüsse  vom  4.  Januar  und  23.  Juni  1908
gemäß  8  29  der  VII.  Verfassungsbeilage  unter  Vorbehalt  der  Rechte  der  Pflichtteilsberechtigten
  auf  den  Pflichtteil  bestätigt  und  sind  in  die  Fideikommißmatrikel  einzutragen.

Augsburg,  den  23.  Juni  1908.

K.  Oberlanbesgericht.

Der  K.  Oberlandesgerichtspräsident:

von  Pohl.

Nr.  17783.
Bekanntmachung,  die  Kontrollabstempelung  ausländischer  Inhaberpapiere  mit  Prämien  betreffend.
K.  Staatsministerium  der  Finanzen.

Der  Bundesrat  hat  sich  mit  Beschluß  vom  27.  Juni  1908  —  Zentralblatt  für  das
Deutsche  Reich  S.  249  —  damit  einverstanden  erklärt,  daß  im  Sinne  des  Bundesratsbeschlusses
  vom  19.  März  1908  —  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  147,  Gesetzund
  Verordnungsblatt  S.  274  —  die  Kontrollabstempelung  ausländischer  Inhaberpapiere
mit  Prämien  als  ordnungsgemäß  bewirkt  auch  dann  anzusehen  ist,  wenn  sie  mit  anderem
als  schwarzem  Farbaufdrucke  vorgenommen  ist.

München,  den  7.  Juli  1908.
v.  Pfaff.