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Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs von Kamernn.
Auf Grund des Reichsgesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete, und
der Verfügung des Reichskanzlers vom 29. März 1889 wird verordnet, wie folgt:
§ 1.
Die Ausübung der Jagd mit Schußwaffen oder sonstigen Jagdgeräthen ist verboten in dem
Gebiete, welches begrenzt wird im Norden durch den Sanaga, im Westen durch die Küste, im Süden
durch den Njong, im Osten durch eine Linie, welche in einem Abstande von 25 km der Küste parallel läuft.
2.
Zuwiderhandeln wird mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder mit Gefängniß bis zu 3 Mo-
naten bestraft.
83.
Neben der Strafe ist auf Einziehung der Waffen, der Jagdgeräthe und der Jagdbeute zu erkennen.
8 4.
Diese Verordnung tritt mit dem heutigen Tage in Krast.
Kamerun, den 12. Februar 1900.
Der Kaiserliche Gouverneur.
J. V.:
Köhler.
Ernennung von Beisitzern bei dem Kaiserlichen Gericht des Schutzgebietes
der Marshall-Inseln.
Auf Grund der §8§ 7 ff. des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit vom 10. Juli 1879 sind
für das Jahr 1900 ernannt worden:
I. Zu Beisitzern:
der preußische Staatsangehörige Regierungsarzt Dr. Otto Bartels,
der sächsische Staatsangehörige, frühere Schiffskapitän Felix Becker,
der preußische Staatsangehörige Kaufmann Adolph Capelle,
der hamburgische Staatangehörige Handlungsgehülse Theodor Dreyer,
der sächsische Staatsangehörige Kaufmann Emil Hütter,
der preußische Staatsangehörige Schiffskapitän Julius Krümling,
der preußische Staatsangehörige Schiffskapitän Ubbo Warners,
der preußische Staatsangehörige Kaufmann Rudolf Wolfhagen.
II. Zu stellvertretenden Beisitzern:
der preußische Staatsangehörige Handlungsgehülse Gustav Jensch,
der preußische Staatsangehörige Zimmermann Jakob Kühl,
der hamburgische Staatsangehörige Handlungsgehülfe Henry Müttel,
der preußische Staatsangehörige Kaufmann Philipp Poznanski genannt Jumpfer,
der preußische Staatsangehörige Missionar P. Jakob Schmitz,
der preußische Staatsangehörige Steuermann Georg Sprengel.
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Personalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den bisherigen ständigen
Hülfsarbeiter in der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amts, Regierungsrath Wiskow, zum Geheimen
Regierungsrath und vortragenden Rath im Auswärtigen Amt zu ernennen.
Dem zum Auswärtigen Amt kommandirten, in Togo thätigen Oberleutnant Preil vom Königlich
Sächsischen Pionier-Bataillon Nr. 12 ist ein Patent seines Dienstgrades verliehen worden.