Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

 

 

 

  
 
 
  

 

 

 

 

 

 

 

 

754  Nr.  124.  1916
Laufende
  .  b.
Nr.  Art  Dicke
35  Blankleder,  farbig,  angebräunt'  oder  ungefärbt,  mit
mehr  al  s  o  H.  Fettgehalt  !  4  1  über  4  mm
36  Blankleder,  farbig,  an#ebch  oder  ungefärbt,  mit
-  mehr  als  10  v.  H.  Fettgehalt  3—4  mm
37  Blankleder,  farbig,  angebräunt.  oder  *  mit  -
mehr  als  10  v.  H.  Fettgehalt  .  unter  3  mm  1
38  Aasbraunes  Leder  (Mantel-,  ,  Tragrrcmen-,  ·
Leibriemenleder,  auf  der  glatt  abgezogen)  über  4  mm
39  Aasbrauncs  Leder  (Mantel-,  ,„Tragriemen-,  3
Leibriemenleder,  auf  der  glatt  abgezogen)  —4  um.
40  Aasbraunes  Leder  (Mantel-,  Tragriemen-,
Leibriemenleder,  auf  der  abgezogen)  unter  3  mm  .
41  Patronentaschen-Rarbenkeder,  glatt  oder  genarbt  2,2—2,5  mm
42  Patr  rbenleder,  glatt  oder  genarbt,  *
Helmleder  .  über  2,5—3  mm
43  Krausleder,  auch  Sportleder  2—3  mm
44  Krausleder,  auch  Sportleder  unter  2  mm
45  Transparentleder  .  .  2,5—4  mm
46  Transparentleder  unter  2,5  mm
47  Transparentspaltleder
48  Spalte,  gewalzt,  für  Sohlen  und  Brandsohlen  2  mm  und  mehr
49  alaungar,  weiß
50  alaungar,  gefärbt
51  lohgar,  ungefärbt  (uc  Velmjutierader)
52  lohgar,  gefärbt
53  chromgar,  gefärbt
54  Chevreauleder  (Biegenleder),  schwarz.
Abg  gesehen  von  den  im  §  2  unter  Ziffer  2,  Buchstabe  b  und  unter  Ziffer  3,  Buchstabe
  b  behandelten  Fällen  darf,  wenn  ganze  oder  halbe  Häute,  Kernstücke,  Flanken

oder  Hälse  nicht  als  Ganzes,  sondern  in  Teile  zerlegt  verkauft  werden,  die  Summe  der
für  die  zerlegten  Gegenstände  geforderten  Preise  den  für  den  Gegenstand  als  Ganzes
festgesetzten  Preis  nicht  übersteigen.
Für  lohgares  Sohlleder  und  Vacheleder  aus  Großviehhäuten  (Ifd.  Nr.  1—8),
das  —  abgesehen  von  der  Gerbdauer  —  nachweislich  nach  den  Friedensvorschriften  der