— 678 —
Die Telegraphenverbindung Singapore bis Kedah auf der malalischen Halbinsel ist durch die
Königlich siamesische Regierung fertiggestellt und mit den Telegraphenleitungen von Penang und Provinz
Wellesley verbunden worden.
Gebührentarif für die Post= und Telegraphenanstalten in Deutsch-Ostafrika.
Gültig vom 1. Januar 1901 ab.
A. Tarif für Briefsendungen.
Inland)) 1 Auslands)
Taxe für „ ! orto .« orto
ref Gewichtsstufe 2c. ran unfrank. Gewichtsstufe 2c. kvone un rax
Pesaa Pesa Pesa#We
I I
Briee bis 20 g l 5 10 für je 15 g (ohne Meistgewichh) 1 An
über 20 bis 250 10 15 -sies
einfach 6 leinfsahhrrreree 5 10
Postkarten mit Antwort 6 — mit Antwort: 10 —
bis 50 g 2 - —
ager bobtslocg 3
über 100 bis 250 g. 5 uunzu- für je 50 g bis zum Meistgewichte unzu
Drucksachen. fKüber 250 bis 500g 10 lässi von 2 sck 3 leassg
über 500 bis 1 u. 15 affig
HJDJDJiiüber 1 bis 2 6S 320 ).
berbeschh00 16 fa bis zum Meif „d
3 ; über bis g 10 lunzu- r je 50 g bis zum ei tgewi e
Geschäftspapiere über 500 bis 1 kg 15 slassis von 2 kg nb 3 uniu-
über 1 bis 2 kg 30 mindestens 10 lässio
- .« für je 50 g bis zum Mässzerche 1
Waarenproben bis 250 4K 5 un von 350 3 unzu—
über 250 bis 350 10 slässig mindestens 6 · ,——5-kgsszg
für je 50 g bis zum 'un Mwsseriche
von 2 kg 3 "
Zusammengepackte bis 250 g 5 jedoch #nsn
Gegenstände über 250 bis — g 10 1 a) wenn die Sendung Geschäfts- r*d
(Drucksachen, Geschäfts= über 500 bis 1 kg 15 slassig. papiere enthält, mindesten 10 läfsen
papiere u. Waarenproben) über 1 bis 2 ktok 30 b) wenn die Sendung nur Druck- E
I sachen und Waarenproben
I enthält, mindestens .
—- -
Unzureichend frankirte Briefe des J Im Verkehr mit Deutschland und den übrigen Sahehunn wird de:r
Inlandverkehrs werden wie unfrankirte nachzutaxirende Betrag nach dem Werthverhältnisse von 1 Pesa = 2 Vô.
Briefe taxirt, doch wird der Werth der umgerechnet. Etwa bei der Umrechnung in die Rupienwährung sich er-
verwendeten Postwerthzeichen abgezogen. gebende Pesabruchtheile werden auf volle Pesa nach oben abgerundet.
Sonstige unzureichend frankirte Briefsendungen werden mit dem doppelten Betrage des
fehlenden Frankos taxirt, und zwar:
I. im Inlandverkehr:
Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Waarenproben und zusammengepackte Gegenstände:
àa) im Verkehr innerhalb Deutsch-Ostafrikas (ohne Abrundung);
b) im Verkehr mit Deutschland und den übrigen Schutz= · «
gebieten unter Abrundung des nachzutaxirenden (doppelten des Der nachzutaxirende Betrag wird
sehlenden) Betrages auf eine durch 5 theilbare Pfennigsumme. nach dem Werthverhältnisse von
u. im Ausland t 1 Pesa = 2 Pf. umgerechnet.
A45im Auslandsverkehr: Etwa bei der Umrechnung in die
Briefe, Posikarten, Drucksachen, Geschäftspopiere, Waarenproben und Rupienwährung sich ergebende Peso-
zusammengepackte Gegenstände: unter Zugrundelegung der 1. u. 2. Tabelle bruchtheile werden auf volle Pcs#
(Anlage 2à und 2b) der Dienstanweisung für die Postagenturen in nach oben abgerundet.
den Schutzgebieten.
Eingeschriebene Briefsendungen unterliegen im Inlands- und Auslandsverkehr außer dem
gewöhnlichen Porto einer Einschreibgebühr von 10 Pesa. Wird Rückschein verlangt, außerdem
Rückscheingebühr von 10 Pesa. Für Einschreibsendungen des Auslandsverkehrs Frankirungszwang.
*) Die Inlands-Taren gelten, außer für den Verkehr innerhalb des Schutzgebietes:
1. für den Verkehr mit Deutschland:
. für den Verkehr mit den deutschen Schutzgebieten (Deutsch-Neu-Guinea; Deutsch-Ostafrika;
Dich- Südwestafrika; Kamerun; Karolinen, Marianen und Palau-Inseln; Kiautschou; Marshall-
Inseln; Togo).
Die Auslands-Taxen gelten für den Verkehr mit allen übrigen Ländern.