Full text : Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

354

7)  In  den  Städten  scheinen  jene  Quartiere  stärker  von  der
Brechruhr  ergriffen,  welche  keine  Abtritte  und  nur  Nachtkübel
haben,  und  hierunter  wieder  jene  Häuser  am  Meisten,  welche
im  Hofe  gemeinsame  Dunggruben  besitzen,  welche  wenig  Abzug
oder  sogar  ein  Gefäll  gegen  die  Häuser  hin  haben.

8)  Die  Excremente  der  Brechruhrkranken  geben  im  Zustande
  der  Zersetzung  und  Fäulniß  fruchtbare  Herde  zur  Weiterverbreitung
  der  Krankheit  in  den  Familien.

Aus  diesen  durch  die  bisherigen  Erfahrungen  und  Beobachtungen
  erhobenen  Sätzen  ergeben  sich  für  die  Aerzte  wie  für
die  Staatsverwaltung  mehrfache  Anlässe  zur  Ergreifung  von
Maßnahmen.

In  ersterer  Bezlehung  stellt  sich  vor  Allem  als  nothwendig
  dar,  daß  die  Aerzte  auf  Erhaltung  der  größten  Reinlichkeit
in  den  Kranken-Lokalen  und  auf  Unterbringung  der  Kranken  in
gesund  =  gelegenen  Lokalitäten  möglichst  Bedacht  nehmen,  dann
daß  sie  der  Zerstörung  des  schädlichen  Einflusses  der  Entleerungen
  von  Brechruhrkranken  und  die  rasche  Beseitigung
und  Reinigung  der  beschmutzten  Wäsche  solcher  Kranken  nicht
aus  dem  Auge  lassen.  Eisenvitriol  zu  1  Theile  in  10  Theilen
Wassers  aufgelöst  wird  als  das  zweckmäßigste  Mittel  zur  Zerstörung
  der  Schädlichkeit  der  Entleerungen  bezeichnet.  Ein
Volumen  solcher  Lösung  zu  vier  Volumen  Entleerungen  wird
den  Zweck  erfüllen.  Die  Wäsche  von  Brechruhrkranken  soll
stets  sofort,  natürlich  außer  dem  Krankenzimmer  und  im
unbewohnten  Raume,  insbesondere  auch  außer  den  Küchen,
eingewässert,  unter  einen  Eimer  Wasser  von  120  Pfunden  ein
Pfund  Chlor-Kalk  gelöst  und  die  Wäsche  hierauf  längstens
binnen  24  Stunden  gereiniget  werden.  Kein  Arzt  soll  es
unterlassen,  auf  die  Nothwendigkeit  dieser  Maßregeln  aufmerksam
  zu  machen  und  Jeder  möglichst  dahin  wirken,  daß  sie  genau
  vollzogen  werden.

Gleichwichtig  wie  diese  zunächst  dem  Wirken  der  Aerzte  anheimfallenden
  Anordnungen  zur  Verhütung  der  Entstehung  von
Infectionsherden  ist  die  Aufgabe,  welche  nach  den  bisherigen
Erfahrungen  die  Staatsverwaltung  in  ihren  manigfachen  Geschäfts
  -Abtheilungen  erhält.  Vor  Allem  kommt  hier  die  Erweckung
  und  Erhaltung  eines  größeren  Reinlichkeits-Sinnes  in
Betracht,  als  sich  Solcher  so  häufig  kundgibt.  Die  Wohnungen
der  Armen  sind  es  nicht  allein,  In  denen  in  wieser  Beziehung