Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

Nr.  10.  33

§  1.

1.  51  Nr.  3  erhält  am  Schlusse  folgenden  Zusatz:

Zulässig  sind  auch  Gewichte  von  50  bis  1  Gramm,  bei  denen  der  Körper  aus
gezogenen  Stahlplatten  gestanzt  und  mit  einem  sich  konisch  nach  unten  erweiternden  Loche
versehen  ist,  in  dem  der  Knopf  durch  kalte  Pressung  befestigt  wird.  Ein  Abdrehen  nach
der  Fertigstellung  ist  bei  diesen  Gewichten  nicht  erforderlich,  wenn  die  verwendeten  Stahlplatten
  geglättet  und  die  Knöpfe  sauber  abgedreht  sind.

2.  8§  1  Nr.  4  erhält  am  Schlusse  folgenden  Zusatz:

Jedoch  dürfen  bei  den  Gewichten  von  50  bis  1  Gramm  die  in  §  76  Nr.  1  der  Eichordnung
  festgesetzten  Grenzwerte  für  die  Durchmesser  um  je  0,5  Millimeter  überschritten  werden.

82.
Die  vorstehenden  Bestimmungen  treten  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.
München,  den  14.  Februar  1916.

Ministerialrat  Neubert.

 

Auszug  aus  der  Adels-Matrikel  des  auf  dem  Felde  der  Ehre  gefallene  Leutnant

önigreichs.  4  der  Reserve  des  K.  1.  Pionier-Bataillons

—  —  Werner  Ritter  von  Seipel  für  seine  Person

In  die  Adels-Matrikel  wurde  eingetragen:  als  Ritter  des  Militär-Max-Joseph-Ordens
am  4.  Februar  1916  der  am  16.  Juli  1915  bei  der  Ritterklasse  Lit.  8,  Fol.  182.