Nr. 10. 33
§ 1.
1. 51 Nr. 3 erhält am Schlusse folgenden Zusatz:
Zulässig sind auch Gewichte von 50 bis 1 Gramm, bei denen der Körper aus
gezogenen Stahlplatten gestanzt und mit einem sich konisch nach unten erweiternden Loche
versehen ist, in dem der Knopf durch kalte Pressung befestigt wird. Ein Abdrehen nach
der Fertigstellung ist bei diesen Gewichten nicht erforderlich, wenn die verwendeten Stahlplatten
geglättet und die Knöpfe sauber abgedreht sind.
2. 8§ 1 Nr. 4 erhält am Schlusse folgenden Zusatz:
Jedoch dürfen bei den Gewichten von 50 bis 1 Gramm die in § 76 Nr. 1 der Eichordnung
festgesetzten Grenzwerte für die Durchmesser um je 0,5 Millimeter überschritten werden.
82.
Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
München, den 14. Februar 1916.
Ministerialrat Neubert.
Auszug aus der Adels-Matrikel des auf dem Felde der Ehre gefallene Leutnant
önigreichs. 4 der Reserve des K. 1. Pionier-Bataillons
— — Werner Ritter von Seipel für seine Person
In die Adels-Matrikel wurde eingetragen: als Ritter des Militär-Max-Joseph-Ordens
am 4. Februar 1916 der am 16. Juli 1915 bei der Ritterklasse Lit. 8, Fol. 182.