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sie eine Bestätigung haben sollten, so billig als es nur seyn
koͤnnte. Endlich kam auch die Bestätigung, gerade so viel
bestätigt, als man verlangt hatte; aber mit welchem Erstauneu
fand man nicht die Worte beigefügt: salvo semper
statu Coronac!
Das Parlament ging in vollem Mihbvergnügen auseinander,
das Volk in London fluchte dem König, der sie zu
läuschen suche, und endlich mußte Eduard doch weichen, unbedingt
bestätigen, wie er es unbedingt versprochen hatte, nachdem
jede politische Kunst, die Parteien zu theilen, umsonst
von ihm gebraucht worden war. Wer hätte nicht glauben
sollen, daß sich der König schämen werde, nun noch bei dem
Pabst eine Dispensations-Bulle zu suchen von allen Eiden
und Unterschriften, womit er sich zu heiliger Beobachtung dieser
Freibeits-Urkunden verpflichtet hatte. Und doch geschah dieß!
So litt also das erste und wichtigste Recht, von dem aus
die Bildung aller Landstände und Reichsstände ausging, so
litt das Selbst-Tarationsrecht der Barone, der kleineren Vasallen
und der Städre-Deputirten unaufhörlich neue Beeinträchtigung.
Die gewöhnlichen Konvente dieser Herren und
Deputirten gewannen auch vorerst noch, und so noch mehr
als zwanzig Jahre lang während der Regierung Eduards I.
und ll., sie gewannen gar nichts an innerer Organisation,
weil sie nicht häufig genug kamen, und weil Koalition oder
Scheidung der Korps von einander seiner letzten, Alles aufklärenden
Entscheidung noch nicht nahe war. Der ersie Grundsatz,
auf dem einst das ganze Freihensgebäude ruhen mußte,
schien noch nicht ausgefunden zu seyn, daß auch bei partiellen
Tarationen, daß nicht bloß die Einwilligung des
einen oder des andern Korps gesucht werden dürfe, sondern
daß kraft der gesetzmäßigsten Sympathie die freieste Zustimmung
aller dieser Korps erhalten werden müsse. So lange-