Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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Vu.
Nunmehriger
penfionsberechtigter

Gehalt.“

fl.

Belohnung  für  den

IX.

 

Abtheilungsunterricht.
b.
a.  vom  Beginn
bisher.  dessschulsahrs
an.
fl.  si.

X.

Antra
rashor.;

und  Stiftungsrath
gefaßten  Beschlüsse.

Datum  der  auf  den

von  dem  Gemeinde-XI.



Bemerkun  gen.

 

 

 

 

Den  Irhalt  der  Tabelle  und  die  geschehene  Eröffnung
  an  ½)  betheiligten  Lehrer  beurkunden
den  1872.
Die  Vorftände
der  Ortsschulbehörde,  des  Stiftungs=  und
Gemeinderaths.