Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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Nro.  Benennung  der  Gegenstände.
19.Kupfer  und  andere  nicht  besonders  genannte  unedle  Metalle  und  Legirungen  aus

20.

21.

 

unedlen  Metallen,  sowie  Waaren  daraus:

a)  In  rohem  Zustande  oder  als  alter  Bruch;  auch  Kupfer  und  andere  Scheidemünzen,  insofern
sie  in  einzelnen  Vereinsstaaten  eingeführt  werden  dirsfen  ...
b)  Geschmiedet  oder  gewalzt  in  Stangen  oder  Blechen,  auch  Draht
JP)  In  Blechen  und  Draht,  plattirt  ......·..·...  ..
ck)Waaken,undzwat:

1)  Kupferschmiede-  und  Gelbgießer-Waaren,  als:  Blasen,  Buͤgeleisen,  Eimer,  Gewichte,
Gewinde,  Haken,  Hähne,  Kellen,  Lampen,  Leuchter,  Lichtputzen,  Mörser,  Riegel,  Röhren,
  Schlösser,  Schraubenbolzen  und  -Muttern,  Schüsseln,  Thür-,  Fenster-,  Truhenund
  Wagenbeschläge,  Waageschalen  und  ähnliche  grobe  Waaren,  auch  in  Verbindung

–  mit  Holz  oder  Eien,  ohne  Politur  und  Lack;  dann  Drahtgewebbe

2)  Andere,  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien,  soweit  sie  dadurch  nicht  unter

Nr.  20  salen...
Kurze  Waaren,  Guincaillerien  2c.:

à)  Waaren,  ganz  oder  theilweise  aus  edlen  Metallen,  echten  Perlen,  Korallen  oder  Edelsteinen
efertigt;  Taschenuhren;  echtes  Blattgold  und  Blattsilber  .......·..
b)  Waaren,  ganz  oder  theilweise  aus  Schildpatt,  aus  unedlen,  echt  vergoldeten  oder  versilberten,
oder  mit  Gold  oder  Silber  belegten  Metallen  gefertigt;  Stutz=  und  Wanduhren,  letztere
mit  Ausnahme  der  hölzernen  Hängeuhren;  unechtes  Blattgold  und  Blattsilber;  seine  Galanterte=
  und  Quincaillerle-Waaren  (Herren  und  Frauenschmuck,  Toiletten=  und  sogenannte
Nippestischsachen  u.  s.  w.)  ganz  oder  theilweise  aus  Aluminium;  ferner  dergleichen  Waaren
aus  anderen  unedlen  Metallen,  jevoch  fein  gearbeitet  und  entweder  mehr  und  weniger  veroldet
  oder  versilbert  oder  auch  vernirt,  oder  in  Verbindung  mit  Alabaster,  Elfenbein,  Email,
Halberelseeinen  und  nachgeahmten  Edelsteinen,  Lava,  Perlmutter  oder  auch  mit  Schnitzarbeiten,
  Pasten,  Kameen,  Ornamenten  in  Metallguß  und  dergleichen;  Brillen  und  Operngucker;
  Fächer;  feine  bossirte  Wachswaaren;  Perrückenmacherarbeit;  Regen=  und  Sonnenschirme;
  Wachsperlen;  ingleichen  Waaren  aus  Gespinnsten  von  Baumwolle,  Leinen,  Seide,
Wolle  oder  anderen  Thierhaaren,  welche  mit  animalischen  oder  vegetabilischen  Schnitzstoffen,
Unedlen  Metallen,  Glas,  Kautschuck,  Guttapercha,  Leder,  Ledertuch  (leather  cloth),  Papier,
Pappe,  Stroh  oder  Thonwaaren  verbunden  und  nicht  besonders  tarifirt  sind,  z.  B.  Knöpfe
auf  Holzformen  und  dre.

Leder  und  Lederwaaren:

a)  Leder  aller  Art,  mit  Ausnahme  des  nachstehend  unter  b.  genannten;  Juchtenleder,  auch
gefärbtes;  Pergament;  Stiefelschaͤfte..  ......

b)  Brüsseler  und  Dänisches  Handschuhleder;  auch  Korduan,  Marokin,  Sasfian  und  alles  gefärbte
  und  lackirte  Leder,  mit  Ausnahme  von  Juchtenledenr
Anmerk.  zu  b.  Halbgare,  sowie  bereits  gegerbte,  noch  nicht  gefärbte  oder  weiter  zugerichtete  Ziegenund
  Schaaffeelll.