Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

204

rlv½  auf  allen  Seiten  frei,  ist  76  Schuh  lang,  und  4r  Schuh  breit,  stskigt,  und  massso  von  Stein  gebaut,
  enthält  5  heizbare,  und  ein  nicht  heizbares  Zimmer,  davon  sind  §  geipst,  und  eines  getafert,  helle
Küche  samt  Speiß-Kammer,  6  Kammern,  1  Holz=  und  Pferde-Stall,  und  unter  dem  Haus  einen  gewölbten
  guten  Keller.  In  dem  geschlossenen  geraumigen  Hof  befinden  sich  eine  Heu-Scheuer,  mit  Pferde=  und
Rindvieh-  Stallungen,  ferner  ein  Waschhaus,  Schwein-und  Hübner-Stallungen,  Und  ein  Gumpbronnen.
Auf  der  Mittag  Seite  des  Hauses  ein  gut  angelegter  Kuchengarten,  à  Vrt.  1  Rih  im  Meß  haltend,  mit
Spalier=  und  Pyramiden-Bumen  ausgesezt.  Das  ganze  Wesen  ist  mit  Mauern  umgeben.  Zur  Verkaufs-Verbandlung
  ist  Dienstag  der  *  Mai  bestimmt,  und  wollen  sich  daher  die  Liedhaber  an  diesem  Tag,  Vormittags
  0  Uhr  in  der  Kellerei-Behausung  selbst,  wo  solche  vorgehen  wird,  einsinden,  und  Fremde  sich  durch
Jeugniße  über  ihr  Vermögen  ausweisen.  Den  8.  Apr.  8
Steuerrath  des  Calwer  Kreises  und  Cameral-Verwaltung  Merklingen.
Winnenden.  Aus  den  hiesigen  herrschaftl.  Kellern  werden  ohngefähr  120  Aimer  Wein  vom  IJ.  1808.
Samstags  den  27.  diß,  unter  Vorbehalt  allergnädigster  Ratisication  im  Aufstrrich  verkauft  werden;  welches
mit  dem  Anhang  bekannt  gemacht  wird,  daß  sich  die  Kaufs-Liebhaber  gedachten  Tags,  Vormittags  9  Uhr
hier  einzufinden  haben.  Den  12.  Mai  1809.  Koͤn.  Cameral  Verwaltung  allda.
Winnenden.  Auf  den  allhiesigen  herrschaftl.  Frucht=  Kästen  sind  0  Schfl.  Roggen,  85.,  Schfl.  Dinkel,
  230  Schfl.  Haber,  90  Schfl.  Gersten,  40  Schfl.  Waizen,  so  Schfl.  Einkorn  und  20  Schfl.  Wicken
zum  successiven  Verkauf  ausgesezt;  welches  hiemit  öffentlich  bekannt  gemacht  wird.  Den  12.  Mai  1709.
«  Ihn-CamemmevcltUngallda.
Hohenstein.  Da  die  den  15.  April  d.  vorgenommene  Verleihung  der  herrschaftlichen  Schaferei  allhier,
  welche  in  dem  Staats=  und  Regierungs  Blart  Nr.  12.  und  16.  beschrieben  ist,  nicht  allergnädigst  genehmigt
  worden,  so  wird  eine  nochmalige  Verleihung  am  Samstag  den  2F.  Mai  Morgens  8  Uhr  im  obern  Maierei=
  Hauß  vorgehen,  wobei  sich  die  Kiebhaber  einfinden  mögen.  Laufen,  den  10.  Mai  06.
·  Cameral-Verwaltung  allda.
Höpsigheim.  Die  hiesige  Schäferei,  welche  250  bis  300  Stük  Schaafe  erträgt,  wird  von  Martint
1800.  auf  3  oder  6  Jabre,  je  nachdem  sich  Liebhaber  zeigen,  bis  Mittwoch  den  7.  Jun.  versehen  werden.
Der  Beständer  hat  neden  freier  Wohnung  hinreichenden  h  zu  Austeebung  Futters  rc.  und  ein  Krautland  zu
eniessen.  Liebhaber,  welche  hinreichende  Caution  prästiren  können,  und  mit  Meisterbriefen  und  obrigkeit  ichen
Hrugnssen  versehen  sind,  wollen  sich  gedachten  Tags  Vorrnittags  10  Uhr  auf  hiesigem  Rathhaus  einfinden,
und  die  weitere  Bedingungen  vernehmen.  Den  15.  Mai  #709.  s
,  Kreis.  Steuerrath  zu  Ludwigsburg,  Cameralverwalter  zu  Hoͤpsigheim.
Nellingen.  Der  Bestand  der  Königl.  Schaasweidt  zu  Kemnath,  womit  auch  die  Zufarths=  HGemtigkeit
  auf  den  Markungen  10  benachbarter  Orte,  verbunden  ist,  gehet  bis  Martini  d.  J.  zu  Ende,  und  wird
auf  allerhöchsten  Befehl  bis  Freitag  den  3.  Jun.  Vormikta  gs  0  Uhr  auf  weitere  3  bis  6  Jahre  verliehen  werden.
  Diese  Waide  erträgt  600  Stücke,  wovon  ein  Beständer  450  Stücke  und  die  Schaafshofmaier  baselbst
180  Stücke  einschlagen  dürfen.  Die  Liebhaber  werden  zu  dieser  Verbanlung  unter  dem  Aufügen  eingeladen,
daß  ein  Beständer  nach  dem  Betrag  des  Bestandgelds  eine  Caution  entweder  in  baarem  Gelde  oder  in  liegengen
  Gütern  zu  stellen  habe.  Den  8.  Mai  1808.  Cameral-Verwalter  zu  Denkendorf-Nellingen.
Oeschelbronn,  Maulbronner  Oberamts.  ODie  hiesige  Schafcrei,  welche  400  Stük  erträgt,  wird
Dienstag  den  23.  Mai  fräh  0  Uhr  auf  dem  Rathhaus  allhier  von  Michaelis  1809.  bis  1812.  verliehen.  Der
Beständer  hat  eine  freie  Wohnung  und  r  Mrg.  und  1  Vril.  Wiesen  nebst  allen  bürgerlichen  Benesicien  zu
genießen,  und  statt  der  Caution  darf  er  das  Bestandgeld  1  Jahr  vorauszahlen.  Liebhaber  mit  Meisterbriesen
und  obrigkeitlichen  Zeugnissen  wegen  ihres  Vermögens  und  ihrer  Aufführung  versehen,  dürfen  dieser  Verhandlung
  anwobhnen.  Den  19  Apr.  1809.  Oberamt  Maulbronn.
Zuffenhausen,  budwigsburger  Oberamts.  Die  hiesige  Schäferei,  welche  425.  Stak  erträgt,  wovon
der  Beständer  225  Stük  einschlogen  darf,  wird  Donnerfisg  den  8.  Jun.  Morgens  8  Uhr  auf  dasigem  Rattbruß
  in  Aufstreich  gebracht  werden.  Die  Liebhaber  mussen  sich  durch  obrigkeitliche  Vermögens=  und  Aufführungs-Zeugniße
  legitimiren  können.  Den  8.  Mai  1800.  Oberamt  Ludwigéburg.

 

Mit  diesem  Blatt  wird  von  den  Kön.  Württ.  Gen  ral-Rescripten  und  Verordnungen  von  7806.
Nro.  XV.  ausgrgeben.