Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

Bundesstaat.  .......................·.....·...............................  -·.....  Muster  21.

erwaltungsbezirsskse  n.  Ausführungsbestimmungen
Verwaltungsbezirk  u

Einreichungstage:
15.  Juli,
15.  Oktober,
15.  Januar,
15.  Mai.

Ubersicht

der

Einnahme  an  Zuckersteuer.

—.  ———  —

1.  bis  Viertel  des  Rechnungsjahrs  19

—

Auleitung.

1.  Die  in  den  Spalten  3  bis  10  anzusetzenden  Summen  umfassen  den  jedesmal  abgelaufenen  Teil  des  Rechnungsjahrs,
also  z.  B.  in  der  Ubersicht  für  das  1.  bis  3.  Vierteljahr  die  Solleinnahme  usw.  für  April  bis  einschließlich  Dezember.

2.  In  der  Spalte  3  sind  die  Mengen  der  nach  den  Spalten  3  bis  14  der  Abfertigungsbücher  aus  den  Zuckerfabriken
entnommenen  Zuckererzeugnisse  (Rohzucker,  Verbrauchszucker  und  Zuckerabläufe  von  70  oder  mehr  Ouotient)  anzugeben
  und  darunter  die  sich  aus  Spalte  9  der  Berechnung  (Muster  21  A)  ergebenden  Rohzuckermengen  besonders
anzusetzen;  die  letzteren  sind  bei  der  Berechnung  der  Vergütungen  (Spalte  15  unter  a)  mit  zu  berücksichtigen.

3.  Zur  Solleinnahme  (Spalten  4  und  7)  für  das  4.  Viertel  jedes  Rechnungsjahrs  gehören  auch  diejenigen  bis  Ende
n  fälligen  Abgabenbeträge,  welche  ausnahmsweise  erst  im  Monat  April  bei  den  Hebestellen  zur  Anschreibung
ommen.

4.  In  der  Spalte  b  sind  die  in  dem  abgelaufenen  Teile  des  Rechnungsjahrs  gezahlten  oder  auf  zu  entrichtende  Zuckersteuer
  in  Anrechnung  gekommenen  Steuervergütungen  für  ausgeführte  oder  niedergelegte  zuckerhaltige  Waren  (8  6
Ziffer  1  des  Gesetzes)  in  Ubereinstimmung  mit  den  Verwaltungsabschlüssen  anzugeben.

Fortsetzung  auf  der  vierten  Seite  des  Musters.