Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
H#ransgesehen in der Kolsuisl-Ibtheilnung bes Iuswirtigen Ints.
III Jahrgang. Berlin, 15. Juni 1901. Nummer 12.
b##e Zeüsschrift erscheint in der Regel am 1. Und 185. jedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefügt die mindestens einmal vi rli
Mittchellungon 7%%% Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Sebatne ie , haee von h
1 ulekelnan. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mit den Beibeften beträgt beim Bezuge durch die Post und die
Ereh#ktiu#gen Mil. 8,—, direkt unter Streifband durch die Verlogsbuchandlung Mk. 8,50 für Deutschland einschl. der deutschen Schutzgebiete und
se##ck-Ungarm, Mk. 3,75 für die Länder des Weltpostvereins. — Einsendungen und Anfragen find an die Königliche Hofbuchhandlung von
ns Siezftied Rittler und Sohn, Berlin 8W 14. Kochstr. 68—71, zu richten. (Eingetr. in der Zeitungs-Preisliste für 1901 unter Nr. 2008.)
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Jbelt: Amtlicher Theil: Gesetz, betreffend Versorgung der Kriegsinvaliden und der Kriegshinterbliebenen S. 421. —
Trordnung wegen Abänderung und Ergänzung der Verordnung vom 9. August 1896, betreffend die Rechtsverhält-
asse der Landesbeamten in den Schutzgebieten S. 425. — Vorforiften, betreffend den Urlaub, die Stellvertretung,
die Tagegelder, Fuhr= und Umzugskosten der Landesbeamten in den Schutzgebieten mit Ausnahme von Kiautschou
z. Lð. — Einberufung des Kolonialraths S. 428. — Bekanntmachung des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-
O#rika, betreffend die gesundheitspolizeiliche Kontrole der einen Hafen des deutsch-ostafrikanischen Schutzgebietes
enlaufenden Seeschiffe S. 429. — Inbesitznahme einiger Inseln der Palau-Gruppe S. 439. — Personalien S. 440.
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 440. — Deutsch-Ostafrika: Grenzreise des Stationschefs
von Jringa (mit Karte! S. 441. — Westdeutsche Handels= und Plantagengesellschaft S. 444. — Kamerun: Erxpe-
d##on des Hauptmanns v. Schimmelpfennig (mit Karte# S. 444. — Neue Pflanzungsgesellschaften in Kamerun S. 446.
— Teutsch-Südwestafrika: Ein Urtheil über Damaraland S. 446. — Deutsch-Neu-Guinea: Reise des
(cuverneurs v. Bennigsen nach den Karolinen und Palau-Inseln S. 447. — Der lUeberfall der Menckeschen
Cwedition S. 450. — Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung S. 451.—
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Die Uganda-Eisenbahn S. 453. — Seehandel Britisch-
Indiens im Jahre 1900 S. 453. — Ueber die Lage der indischen Theeindustrie S. 454. — Thätigkeit des Forst=
departements in Süd-Nigeria S. 454. — Die Kaffee= und Kautschukausfuhr aus Neu-Kaledonien im Jahre 1900
r. 454. — Konservirungsverfahren für frische Früchte in Victoria S. 455. — Litteratur S. 455. — Litteratur-
brrgeichniß S. 456. — Verkehrs-Nachrichten S. 456. — Anzeigen.
Amtlicher Theil.
Gelsehe; Perordnungen der Reichsbehörden; Perträge.
Gesetz, betreffend Versorgung der Kriegsinvaliden und der Kriegshinterbliebenen.)
Vom 31. Mai 1901.
Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c., verordnen
Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
§ 1.
Die Versorgung derjenigen Personen des Soldatenstandes und Beamten der Militär= und Marine-
Eurpaltung, welche durch die von deutschen Staaten vor 1871 oder von dem Deutschen Reiche geführten
Fehzüge involide geworden sind (Kriegsinvalide), sowie der Hinterbliebenen aus solchen Feldzügen (Kriegs-
imerbliebene) bemißt sich nach den in den folgenden Paragraphen getroffenen Bestimmungen.
Gleiches gilt von den Angehörigen der Kaiserlichen Schutztruppen und deren Hinterbliebenen.
1¾7 Ob eine militärische Unternehmung im Sinne dieses Gesetzes als ein Feldzug anzusehen ist, bestimmt
der Kaiser.
I. Offiziere, Sanitätsoffiziere, Ingenieure der Marine, Feldwebelleutnants und
Deckoffiziere.
82.
Die Pension wird den Offizieren bis zu anderweiter gesetzlicher Regelung nach den bisherigen
Beiimmungen gewährt.
Vergleiche Reichsanzeiger vom 11. Juni d. J.