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d) Steigt das Wasser nur langsam, so ist, während von Zeit zu Zeit der Wasserstand gemessen
eud, so viel Kalkbrühe einzufüllen, als der Bilgeraum ohne Schaden für die Ladung aufnehmen kann.
Ferdei müssen die Schiffszeichnungen und die Angaben des Schiffers berücksichtigt werden.
Als Anhaltspunkt diene, daß bei Holzschifsen 40 bis 60 1 Kalkbrühe auf 1 m Schiffslänge er-
derlich sind, bei eisernen Schiffen 60 bis 120 1 auf 1 m Schiffslänge; bei Schiffen mit Doppelboden,
drunnen und Rinnsteinen im Ganzen 20 bis 80 bis 100 chm.
Auf manchen Schiffen sind Rohrleitungen vorhanden, welche nicht wie die Pumpen und Peil-
Wdre in die hintersten tiefsten Theile des Schiffsbodens bezw. der einzelnen Abtheilungen, sondern in die
vorderen, höher gelegenen Theile desselben führen. Diese sind dann vorzugsweise zu benutzen, weil
n durch die Vermischung des Desinfektionsmittels mit dem Bilgewasser erleichtert und besser gesichert wird.
* 18. Die Desinfektion des Ballastwassers wird mit Kalkmilch (§ 7 c 1) ausgeführt, welche in
iden Mengen zuzusetzen ist, daß das Ballastwasser zwei Theile Kalk in 1000 Theilen Wasser enthält.
Die zugesetzte Kalkmilch muß innigst mit dem Wasser vermischt, daher während einer Stunde umgerührt
vrerden. Nach einstündiger, derartiger Einwirkung der Kalkmilch kann das Ballastwasser ausgepumpt werden.
Sind die Tanks im Doppelboden des Schiffes, so wird es sich in der Regel empfehlen, das
Lalastwosser aus diesen Tanks nach und nach in den Maschinenbilgeraum überpumpen zu lassen und hier
au Kalkmilch zu mischen.
Handelt es sich um stehende Tanks in den Laderäumen, so kann man unter Umständen die Kalk-
nicch direkt in die Tanks hineinschütten und kräftig umrühren lassen. Zu diesen Maßnahmen ist in jedem
Grü#c der technische Beirath des Schiffsmaschinisten einzuholen.
§ 19. Trink= und Gebrauchswasser an Bord kann ebenfalls durch Versetzen der Kalkmilch in
drer Menge, daß auf 1000 Theile Wasser zwei Theile Kalk kommen, bei einstündiger Einwirkung desselben
weinfizirt werden. Bei Verwendung von Chlorkalk ist dieses Desinfektionsmittel dem Wasser im Ver-
tr 1:10 000 zuzusetzen. Nach einer halben Stunde können die Behälter entleert und mit unver-
dichligem Wasser wieder gefüllt werden. Unter Umständen kann Trink= und Gebrauchswasser auch durch
5i##e desinfizirt werden, indem man Dampf genügend lange in die Wassertanks einleitet. (Klingel-
lermometer.)
Zur Unbrauchbarmachung des Wassers lassen sich Säuren, z. B. Essigsäure, verwenden, was sich
insbesondere bei hölzernen Wasserfässern empfiehlt. Das Wasser muß dann deutlich sauer reagiren.
Laiserlich Deutsches Gouvernement von Ostafrika. Anlage 3.
Deutsches Reich.
Gesundheits-Paß.
Die Polizeibehörddddgdgdgee . ... bescheinigt hiermit auf Ansuchen von . ...
................. ,Kapitändcs............Schiffes,genannt............
beseptmit..»Wenn(eiufchließlichdesKapitäns)undmit....Reisenden,beladenmit.......
................... ,bestimmtvonhiernach............."..abzugehen,daßam
hiesigeaPlotzeundindemzugehörigenHafengegenwärtigkeineungewöhnlicheansteckendeKrankheit
erndemisch herrscht.
Inbesitznahme einiger' Inseln der Palanu-Gruppe.)
Zufolge Auftrags der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amts vom 6. Dezember 1900 sind
für dos Deutsche Reich in Besitz genommen worden die Inseln:
1. Sonsorol, 5° 20’ N. 132° 16/ 0, am 6. März 1901, 10½ Uhr vormittags;
2. Merir, 4° 20° N, 132° 28' O, am 7. März 1901, 6⅛ Uhr vormittags;
3. Pul (Pulo Ana), 4° 38° N, 1325% 20, am 7. März 1901, 1⅛ Uhr nachmittags.
Die Kenntlichmachung der Besitzergreisung ist durch Einrammung je eines schwarz= weiß-roth
gestrichenen Pfahles bewirkt, an dem sich ein Schild mit der Aufschrift „Kaiserlich Deutsches Schutzgebiet"
befindet. Nach Einrammung der Pfähle ist von dem mitanwesenden Polizeitrupp in Anwesenheit eines
großen Theils der Einwohnerschaft ein dreifacher Salut gefenert worden. Auf der Insel Sonsorol ist
serner eine deutsche Flagge gehißt worden.
* Vergleiche den Reisebericht des Gouverneurs v. Bennigsen in der vorliegenden Nummer.