auf Staatskosten erbaute Anlagen, die übrigen
2 ½ Millionen durch kleinere, auf Provinzialkosten
errichtete Werke bewässert. Der Werth der auf den
bewässerten Ländereien jährlich erlangten Ernte wird
auf über 360 Millionen Rupien geschätzt, eine
Summe, welche fast genau mit den gesammten An-
lagekosten der Bewässerungsanlagen übereinstimmt.
In einem trockenen Jahre würde diese bedeutende
Ernte ohne Bewässerungsanlagen unvermeidlich ver-
loren sein. (Nach The Times of India.)
Rabellegung nach den Dawali--Inseln.
Die Commercial Pacific Cable Company hat
einen Vertrag abgeschlossen, wonach der erste Theil
des Kabels von Amerika nach den Hawaii-Inseln
demnächst gelegt werden soll. Die Kosten für deese
Abtheilung sind mit 3 Millionen Dollar veranschlagt,
während das ganze Unternehmen ein Kapital von
15 Millionen Dollar erfordert.
(Nach Electrical World and Engineer.)
Perschiedene Wilttheilungen.
Abdgebbare Doubletten von wissenschaftlichen Kendungen
aus den deutschen Schutzgebieten.
Den Verwaltungen der ethnologischen und natur-
historischen Museen des Deutschen Reichs ist ein
fünftes Verzeichniß der abgebbaren Doubletten wissen-
schaftlicher Gegenstände zugegangen, die von Reichs-
beamten aus den deutschen Schutzgebieten an Berliner
Museen eingesandt worden sind. Die Museums-
vorstände, welche Doubletten wünschen, werden in
dem Vorwort des reichhaltigen Verzeichnisses ge-
beten, diese Wünsche zur Kenntniß der betreffenden
Berlmer Museumsdirektoren zu bringen.
Dortugiesischer Rolonialkongreß.
Zur Feier des 25 jährigen Bestehens der Lissaboner
geographischen Gesellschaft war gegen Ende vorigen
Jahres in der portugiesischen Hauptstadt ein Kolonial-
kongreß zusammenberufen, der unter regster Antheil-
nahme der dortigen wissenschaftlichen Welt verlaufen
ist. Der König selbst hat durch sein und der König-
lichen Familie Erscheinen bei der Eröffnungssitzung
wie durch die Rede, die er bei dieser Gelegenheit
gehalten, sein reges Interesse für die Entwickelung
der portugiesischen Kolonialinteressen bethätigt. Im
Verlauf seiner Rede führte er aus: „Wir haben das
Glück, daß das ganze Land versteht, daß der Boden
unserer Kolom'en in Afrika eine unversiegliche Quelle
von Reichthümern bildet, von deren Erschließung die
Zukunft der portugtesischen Nationalität abhängt;
wir haben das Glück, daß das ganze Land versteht,
daß in seinen überseeischen Besitzungen der Haupt-
grund für sein Bestehen liegt.“
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Der Kongreß hat seine Hauptaufgabe gesehen in
der Erweckung des Interesses für die Kolonial=
angelegenheiten und in der Aneiferung der durch
ihre wissenschaftliche, soziale oder pekuniäre Stellung
einflußreichen Kreise zum thatkräftigen Eintreten für
die Hebung der kolonialen Lage.
Die gefaßten Beschlüsse sind folgende:
I. Es soll eine Volkszählung in den Kolonien
abgehalten werden mit gleichzeitiger Berücksichtigung
der sozialen Lage der Eingeborenen. Dazu bedarf
es der Eintheilung der ausgedehnten Kolonien in
Zonen, nach dem Beispiel fremder Kolonien. Bei
der gleichfalls als empfehlenswerth bezeichneten
Revision der Zolltarife vom Jahre 1892 ist zu
prüfen, ob diese Tarife dem Sonderbedürfniß dieser
Zonen entsprechen.
II. Zur Bildung portugiesischer Ansiedelungen
innerhalb der Kolonien werden 1. Studien-
kommissionen eingesetzt zur planmäßigen Bestimmung
der zur Ansiedelung am meisten geeigneten Punkte.
2. Es werden Kommissionen eingesetzt zur Auswahl
und Unterstützung der zur Förderung der Kolonien
geeignetsten Auswanderer. 3. Es sind Maßregeln
zum Schutze der Auswanderer gegen betrügerische
Anwerbungen zu treffen. 4. Die sofortige Herstellung
von Verkehrswegen in den für die Auswanderung
in Aussicht genommenen Gebieten ist anzustreben.
III. Der Kongreß ist der Ansicht, daß die
Kolonien zwar nicht ausschließlich als Absatzmärkte
für die Industrie des Mutterlandes betrachtet werden
dürfen, daß es aber zur Zeit für die Kolonien kein
Vortheil wäre, wenn diese Industrie dort betrieben
würde; jedoch darf ihre künftige Entwickelung da-
durch nicht in Frage gestellt werden.
IV. Der Kongreß beschließt, bei der Regierung
folgende Einrichtungen zu beantragen: Gesundheits-
dienst in den Kolonien. Aerztliche Begleitung bei
den Transporten nach den Kolonien. Einrichtung
eines für Desinfizirung, Isolirung, bakteriologische
Untersuchungen und Impfungen bestimmten Dienstes
in den Haupthäfen der Kolonien. Emrichtung von
Sanatorien an beiden Küsten Afrikas und von
Laboratorien, die sich mit der Herstellung von
Pockenlymphe beschäftigen, in Lourengo Marques,
Cap Verde und Indien.
V. Der Kongreß erkennt die Nothwendigkeit an,
daß ein Dienstzweig eingerichtet wird, dessen Zweck
es ist, den Eingeborenen der Kolonien bei ihrer
Erwerbsthätigkeit förderlich zu sein, und lenkt die
Aufmerksamkeit der Regierung, der Ortsverwaltungen
und der am Handel, Gewerbe und Ackerbau be-
theiligten Kreise auf die schweren Unzuträglichkeiten,
die entstehen, wenn mit dieser Einrichtung nicht bald
begonnen wird.
VI. Der Kongreß stellt den Grundsatz auf, daß
das von den Eingeborenen bebaute Land als ihr
rechtliches und dauerndes Eigenthum betrachtet wird,
um in ihnen den Begriff des ländlichen Besitzes
hervorzurusen und zu befestigen. Zur Befestigung