E
* Rohstoffmangel bei den Neutralen.
„Nieuwe Couran! vom 20. 11. schreibt im Morgenblatt:
Die holländischen Spinnereien mit ihren 6000 000
Spindeln haben noch einen Vorrat von 30500 Ballen Rohbaumwolle,
der nur bis Ende Dezember reichen wird, obwohl
die Arbeitszeil schon auf 16 Stunden wöchentlich beschränkt
ist. Hierdurch werden 26 000 Arbeiller broklos.
Die Webereien sind in fast derselben Lage, weil die britische
Negierung die Zufuhr von Garn vollständig unterbunden
bat. .
b „Le Journal“ vom 30. 11. berichtet aus Madrid: In
Valencic mußten die Paraffinwerke für Kerzenfabrikalion
wegen Mangel an Nohstossen schließen. — Aus La Coruna
wird gemeldet, daß die Weberei-Besitzer und -Arbeiter
vom Gouverneur ein Vorzugsrecht für den Trangport von
Baumwolle erlangt haben, da sonst dieser Industriezweig
vollständig stillstehen müßzte und Tausende von Arbeitern
brollos werden würden.
7vExportbanken in England und Frankreich.
Nachdem bereits England in der durch besonderen
„Act of Parliament“ unter Gewährung eines „Noyal
bharter“ errichteten „Trade Corporalion“ eine halbamtliche
Exportbank mit weitgebenden Zielen geschassen
hat, ist jetzt ein ähnlicher Plan auch in Frankreich in der
Verwirklichung begrissen. Wie „Temps“ vom 30. November
1917 melbel, sanb am 20, des gleichen Monals in
Paris auf Anregung des Vorstandes der Vereinigung
französischer Handelskammern im Ausland eine von Angehörigen
bes Handels, der Industrie und des Vankewerbes
stark besuchte Versammlung statt, in der der
Bürgermeister von Lyon und frühere Minister, Senalor
Herriot, einen Vortrag über die Rotwendigkelt der Gründung
einer französischen Exportbank bielt. Unter dem Beisall
der Anwesenden führte er aus, daß die bisherigen
Melhoden der französischen Banken im Verkehr mit bem
Auslande einer sorgfälligen Umgestallung bedürsten, wolle
man dem Westbewerb, zu dem sich Deulschland berells
rüste, mit Aussicht auf Erfolg begegnen. Diese Versammlung
faßte den weschlüß, den Handelsminister durch eine
Abordnung um schleunlge Einbringung eines Geletzes betressenb
die Errichtung einer Exportbank zu ersuchen.
* Holgbedorf für das Felöheer.
Für den Berelch des stellv. I. Armeekorps wlrd die
Lleferung von verschiedenen Hölzern zur Versorgung des
Feldheeres für die Monate
Februar und März 1918
blermit öffentlich ausgeschrieben.
ZIn allgemeinen gelten die den früheren Verdingungsterminen
zu Grunde Felegten Lieferbedingungen, sowie dle
für Oktober—November 1017 lestgeleczen Richtpreise.
Angebotsformulare, Lieser- und Abnahmebedingungen
sind bei der stellv. Intendankur I. A. K. (Holzbeschaffungostelle)
gegen Erstattung der Selbstkosten von
1,50 M. erhältlich. #
Verschlossene mit entsprechender Aufschrift versehene
Angebote sinb bis zum
17
IUV —
* Dezimalwährung in England.
Ulnter ben Maßnahmen, die Englanb für ben lansuigen
wirtschastlichen Weltstreit im Frieden vorbereilet, stehl die
Vereinfachung des unübersichtlichen brllischen Müng,
Maß- und Gewichtososltems im Vordergrunde. Kür die
Währung wurde nach einem Bericht des Economist vom
17. November 1017 in einer gemeinsamen Eißung des
IOnstitute of Bankers, des Handelskammerverbandes und
des „Dezimal-Verbandes“ völlige Uebereinstimmung darliber
erzielt, daß das Pfund Sterling als Münzeinheit beibehalten
und in 1000 Teile, genannt Mil, zerlegt werden
soll. Auf diese Weise können alle vorbandenen Gold- und
Eilbermünzen bis zum Sixpence-Stück berunter ohne Aenderung
ihres Wertes weiter benutzt werden. Des weiteren
sollen Münzen von 1, 2, 3, 4, 5 und 10 Mil gepragt
werden, letztere beide aus Acckel.
* Japanische Regierungsmaßnahmen zur
vVerbesserung der Ausfuhrwaren.
kleber eine bemerkenöwerte Mahnahme der japanischen
Regierung berichtet ein im „Economist“ vom
17. November 1917 verossentlichter Brief aus Bokohama
(vom 30. September 1917): „Das Ministerium für
Handel und Landwirtschaft hat eine Verfügung über die
Normalisierung der Oualität (Standardisation) von gewissen
Ausfuhrwaren erlassen, und zwar zunächst für
Streichhölzer, Glaowaren, emaillierte Eisenwaren und
Flechtwerk, über deren Beschafsfenheit im Ausland besonders
Klage geführt worden ist. Die Maßregel soll!
auch aus baumwollenes Unterzeng, Perlmuterk enere,
Tloisonns, Baumwollkrepp und Bileististe ausgedent
werden. Bei baumwollenem Unterzeug haben sich die
seneitigten Gilden noch nicht auf eine Norm elnigen
können.
Durch diese Maßregel, die lange auf sich bat worten
lassen, erkennt die japanische Regserung an, daß die
Klagen über japanische Fabrlkate berechtigt waren, übernimmt
aber auch selbst eine Verantwortung für die Güte
der Waren, so daß, wenn die Ueberwachung nicht sorg-Ha
genug oder dle jestgesetzte Norm nicht hinreichend
och ist, der Tadel künftig auf sie selbst fallen wird.“
anzeiger.
28. Dezember 1917, vorm. 11 Uhr
bel der stelld. Intendantur I. A. K. einzureichen.
Deie Biekter müssen sich bis zum 28. Januar 1918 an
ihr Angebot gebunden halten. Bei später eingereichten
Angeboten verschiebt sich die Bindefrift entsprechend.
Firmen, die ihre Angebote pünkilich bis zum 28. Dezember
1917 einreichen, baben mit Beanspruchung des
Pflichtteilo in voller Höhe zu rechnen. Verkäufe an Pllichtteilkäufer,
die nicht von der stellv. Intendantur I. A. K.
legitimiert sind, werden nicht anerkannt.
Ausführung von Schnittmaterjal in andere Korpsbezirke
ist nur mit Genehmigung der stellv. Intendantur
I. A. K. gestattet.
Königsberg . Pr., den 13. Dezember 1917.
Stellv. Intenbantur I. A. K.