Full text : Kriegsamtliche Mitteilungen und Nachrichten. Nr. 29-39 (3)

E

*  Rohstoffmangel  bei  den  Neutralen.

„Nieuwe  Couran!  vom  20.  11.  schreibt  im  Morgenblatt:

  Die  holländischen  Spinnereien  mit  ihren  6000  000
Spindeln  haben  noch  einen  Vorrat  von  30500  Ballen  Rohbaumwolle,
  der  nur  bis  Ende  Dezember  reichen  wird,  obwohl
  die  Arbeitszeil  schon  auf  16  Stunden  wöchentlich  beschränkt
  ist.  Hierdurch  werden  26  000  Arbeiller  broklos.
Die  Webereien  sind  in  fast  derselben  Lage,  weil  die  britische
Negierung  die  Zufuhr  von  Garn  vollständig  unterbunden
bat.  .
b  „Le  Journal“  vom  30.  11.  berichtet  aus  Madrid:  In
Valencic  mußten  die  Paraffinwerke  für  Kerzenfabrikalion
wegen  Mangel  an  Nohstossen  schließen.  —  Aus  La  Coruna
wird  gemeldet,  daß  die  Weberei-Besitzer  und  -Arbeiter
vom  Gouverneur  ein  Vorzugsrecht  für  den  Trangport  von
Baumwolle  erlangt  haben,  da  sonst  dieser  Industriezweig
vollständig  stillstehen  müßzte  und  Tausende  von  Arbeitern
brollos  werden  würden.

7vExportbanken  in  England  und  Frankreich.

Nachdem  bereits  England  in  der  durch  besonderen
„Act  of  Parliament“  unter  Gewährung  eines  „Noyal
bharter“  errichteten  „Trade  Corporalion“  eine  halbamtliche
  Exportbank  mit  weitgebenden  Zielen  geschassen
hat,  ist  jetzt  ein  ähnlicher  Plan  auch  in  Frankreich  in  der
Verwirklichung  begrissen.  Wie  „Temps“  vom  30.  November
  1917  melbel,  sanb  am  20,  des  gleichen  Monals  in
Paris  auf  Anregung  des  Vorstandes  der  Vereinigung
französischer  Handelskammern  im  Ausland  eine  von  Angehörigen

  bes  Handels,  der  Industrie  und  des  Vankewerbes

  stark  besuchte  Versammlung  statt,  in  der  der
Bürgermeister  von  Lyon  und  frühere  Minister,  Senalor
Herriot,  einen  Vortrag  über  die  Rotwendigkelt  der  Gründung
  einer  französischen  Exportbank  bielt.  Unter  dem  Beisall
  der  Anwesenden  führte  er  aus,  daß  die  bisherigen
Melhoden  der  französischen  Banken  im  Verkehr  mit  bem
Auslande  einer  sorgfälligen  Umgestallung  bedürsten,  wolle
man  dem  Westbewerb,  zu  dem  sich  Deulschland  berells
rüste,  mit  Aussicht  auf  Erfolg  begegnen.  Diese  Versammlung
  faßte  den  weschlüß,  den  Handelsminister  durch  eine
Abordnung  um  schleunlge  Einbringung  eines  Geletzes  betressenb
  die  Errichtung  einer  Exportbank  zu  ersuchen.

*  Holgbedorf  für  das  Felöheer.

Für  den  Berelch  des  stellv.  I.  Armeekorps  wlrd  die
Lleferung  von  verschiedenen  Hölzern  zur  Versorgung  des
Feldheeres  für  die  Monate

Februar  und  März  1918
blermit  öffentlich  ausgeschrieben.
ZIn  allgemeinen  gelten  die  den  früheren  Verdingungsterminen
  zu  Grunde  Felegten  Lieferbedingungen,  sowie  dle
für  Oktober—November  1017  lestgeleczen  Richtpreise.
Angebotsformulare,  Lieser-  und  Abnahmebedingungen
  sind  bei  der  stellv.  Intendankur  I.  A.  K.  (Holzbeschaffungostelle)
  gegen  Erstattung  der  Selbstkosten  von
1,50  M.  erhältlich.  #
Verschlossene  mit  entsprechender  Aufschrift  versehene
Angebote  sinb  bis  zum

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IUV  —

*  Dezimalwährung  in  England.

Ulnter  ben  Maßnahmen,  die  Englanb  für  ben  lansuigen
wirtschastlichen  Weltstreit  im  Frieden  vorbereilet,  stehl  die
Vereinfachung  des  unübersichtlichen  brllischen  Müng,
Maß-  und  Gewichtososltems  im  Vordergrunde.  Kür  die
Währung  wurde  nach  einem  Bericht  des  Economist  vom
17.  November  1017  in  einer  gemeinsamen  Eißung  des
IOnstitute  of  Bankers,  des  Handelskammerverbandes  und
des  „Dezimal-Verbandes“  völlige  Uebereinstimmung  darliber
  erzielt,  daß  das  Pfund  Sterling  als  Münzeinheit  beibehalten
  und  in  1000  Teile,  genannt  Mil,  zerlegt  werden
soll.  Auf  diese  Weise  können  alle  vorbandenen  Gold-  und
Eilbermünzen  bis  zum  Sixpence-Stück  berunter  ohne  Aenderung
  ihres  Wertes  weiter  benutzt  werden.  Des  weiteren
sollen  Münzen  von  1,  2,  3,  4,  5  und  10  Mil  gepragt
werden,  letztere  beide  aus  Acckel.

*  Japanische  Regierungsmaßnahmen  zur
vVerbesserung  der  Ausfuhrwaren.

kleber  eine  bemerkenöwerte  Mahnahme  der  japanischen
  Regierung  berichtet  ein  im  „Economist“  vom
17.  November  1917  verossentlichter  Brief  aus  Bokohama
(vom  30.  September  1917):  „Das  Ministerium  für
Handel  und  Landwirtschaft  hat  eine  Verfügung  über  die
Normalisierung  der  Oualität  (Standardisation)  von  gewissen
  Ausfuhrwaren  erlassen,  und  zwar  zunächst  für
Streichhölzer,  Glaowaren,  emaillierte  Eisenwaren  und
Flechtwerk,  über  deren  Beschafsfenheit  im  Ausland  besonders
  Klage  geführt  worden  ist.  Die  Maßregel  soll!
auch  aus  baumwollenes  Unterzeng,  Perlmuterk  enere,
Tloisonns,  Baumwollkrepp  und  Bileististe  ausgedent
werden.  Bei  baumwollenem  Unterzeug  haben  sich  die
seneitigten  Gilden  noch  nicht  auf  eine  Norm  elnigen
können.

Durch  diese  Maßregel,  die  lange  auf  sich  bat  worten
lassen,  erkennt  die  japanische  Regserung  an,  daß  die
Klagen  über  japanische  Fabrlkate  berechtigt  waren,  übernimmt
  aber  auch  selbst  eine  Verantwortung  für  die  Güte
der  Waren,  so  daß,  wenn  die  Ueberwachung  nicht  sorg-Ha
  genug  oder  dle  jestgesetzte  Norm  nicht  hinreichend
och  ist,  der  Tadel  künftig  auf  sie  selbst  fallen  wird.“

anzeiger.

28.  Dezember  1917,  vorm.  11  Uhr
bel  der  stelld.  Intendantur  I.  A.  K.  einzureichen.
Deie  Biekter  müssen  sich  bis  zum  28.  Januar  1918  an
ihr  Angebot  gebunden  halten.  Bei  später  eingereichten
Angeboten  verschiebt  sich  die  Bindefrift  entsprechend.
Firmen,  die  ihre  Angebote  pünkilich  bis  zum  28.  Dezember

  1917  einreichen,  baben  mit  Beanspruchung  des
Pflichtteilo  in  voller  Höhe  zu  rechnen.  Verkäufe  an  Pllichtteilkäufer,
  die  nicht  von  der  stellv.  Intendantur  I.  A.  K.
legitimiert  sind,  werden  nicht  anerkannt.

Ausführung  von  Schnittmaterjal  in  andere  Korpsbezirke
  ist  nur  mit  Genehmigung  der  stellv.  Intendantur
I.  A.  K.  gestattet.

Königsberg  .  Pr.,  den  13.  Dezember  1917.

Stellv.  Intenbantur  I.  A.  K.