Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

Polizei. Aufhebung der Zoll= und Polizeistation 
und der Postagentur in Kap Croß . 
Postalisches. (Siehe auch deliographendienst). 
Herabsetzung der Worttaxe im Telegrammverkehr 
zwischen Europa einerseits sowie Deutsch-Ostafrika 
und Deutsch-Südwestafrika anderseits .. 
—.— Aufhebung der Zollabfertigungsstelle Otjim- 
bingwe am 1. Januar 190 
—.— Eröffnung einer Stadtfernsprecheinrichtung in 
Windhuk 
—.— Eröffnung der Neichs- Telegraphenanstalten 
Swakopmund, Karibib, Okahandja, Windhuk für 
den internationalen Verkehr 
—.— Bestimmungen über Beförderung der Telle, 
gramme nach den übrigen Postorten Deutsch- 
Südwestafrikkkss 
—.— Beispiele für Abfassung der Aujshriien der 
Telegramme. 
—.— Zulassung der Preztelegramme zu ermäwigtem 
Tarife im Verkehr mit Deutsch-Südwestafrika 
—.— Umwandlung der Postagentur in Swakopmund 
in ein Postant 
—.— Aufhebung der Zoll= und Polizeistation und 
der Postagentur in Kap Crof 
—.— Aufhebung des Beförderungsweges aber Eng. 
land und Kapstadt für Postpakete aus und nach 
Deutsch-Südwestafrika 
—.— Eröffnung einer Siweemsremihnn in 
Okahandja 
—.— Umwandlung der Posthufsstelle in Vethanien 
in eine Postagentur 
—.— Mitteilung von der Sperrung der Postver- 
bindung Keetmanshoop — Ramansdrifst 
—.— Eröffnung von Postanstalten in Hafuur, Gochas 
und Nauchas in Deutsch-Südwestafrika 
Prüfungs-Ordnung siehe Bureau= u. Kassendienst. 
* Rechtspflege. (Siehe auch Schutztruppe.) Beschluß 
des Bezirksgerichts Swakopmund, betreffend die 
Bekanntmachung von Eintragungen in das 
Handelsregister 
* —.— Ergänzungs-Verordnung des Gouverneurs 
von Deutsch-Südwestafrika zu der Verordnung 
vom 18. Dezember 1900, betreffend die Einfuhr 
und den Vertrieb von geistigen Getränken in dem 
südwestafrikanischen Schutzgebiete 
*—.— Verordnung des Gouvernements von Deutsch- 
Südwestafrika, betreffend die Ausübung der 
Strafgerichtsbarkeit gegen Eingeborene im süd- 
westafrikanischen Schutzgebiete . 
*—.— Beschluß des Bezirksgerichts Windhrk, be- 
treffend die Bekanntmachung von Eintragungen 
in das Handelsregister 
*—.— ÜUbersicht der Geschäfte bei den Kaiserlichen 
Gerichten in Deutsch-Südwestafrika während des 
Kalenderjahres 1902. . 
(Vergl. D. Kol. Bl. 1902, s. 180 bis 182.) 
*—.— Ausführungsbestimmungen für das deutsch- 
südwestafrikanische Schutzgebiet zu der Kaiserlichen 
Verordnung, betreffend die Rechte an Grund- 
583 
* 
118 
118 
118 
187 
3 
3 
664 
694 
199 
62 
231 
X 
  
stücken in den deutschen Schutzgebieten, vom 
21. November 1902 und der hierzu erlassenen 
Verfügung des Reichskanzlers vom 30. No- 
vember 1902. Vom 23. Mai 1903. . 
Rechtspflege. Verfügung, betreffend Nechtsgeschäfte 
und Rechtsstreitigkeiten Nichteingeborener mit Gin- 
geborenen im südwestafrikanischen Schusgebler- 
Vom 23. Juli 1903 
*—.— Verfügung des Gouverneurs von Deutsch, 
Südwestafrika, betreffend Inkrafttreten der Ver- 
fügung, betr. Rechtsgeschäfte und Rechtsstreitigkeiten 
Nichteingeborener mit Eingeborenen, vom 23. Juli 
1903. Vom 3. Oktober 1006836 
Reiseberichte eines Buren über Deutsch-Südwest= 
— .. . 18, 
(Vergl. d. Kol. Bi. 1902, S. 609.) 
—.— Bericht des Baumeisters Laubschat über eine 
Reise nach dem Norden des deutsch-südwestafri- 
kanischen Schutzgebietes 
—.— Bericht des Generalkonsuls von Lindegquist 
über einen Besuch Deutsch-Südwestafrikas . 
—.— Bericht des Leutnants Sixt von Arnim über 
einen Besuch bei dem Ovambohäuptling Kam- 
bonde 
Rinderpest. Vericht über den Verlauf der — im 
Jahre 1902. 
Schüfereigesellschaft, südwestafrikanische. Lus- 
zug aus dem Geschäftsbericht der — über ihre 
Tätigkeit seit der Gründung (März 1901) bis 
zum Ende des Jahres 1902 . 
Schiffsverkehr. Ausnahmsweises Anlaufen des 
Reichspostdampfers „König“ bei Swakopmund für 
den ausfallenden Dampfer „Lulu Bohlen“ der 
Woermann-Linie 
—. — Genehmigung, daß der Dampfer der Linie 
Kapstadt—Deutsch-Südwestafrika bis auf weiteres 
Kap Croß nicht mehr anläuft 
(Siehe auch Woermann-Linie.) 
Schreibweise. Abänderung der — des Gouverne- 
mentssitzes . ..... 
Schutzpockenimpfung. Aus einem Bericht des 
Kaiserlichen Gouvernements über — in Deutsch- 
Südwestafrika .......... 
*Schutztruppe. Verordnung, betreffend die Er- 
füllung der Dienstpflicht bei der Kaiserlichen — 
für Südwestafrika 
*—.— Bestimmung wegen Ausführung der Kaser- 
lichen Verordnung, betreffend die Erfüllung der 
Dienstpflicht bei der Kaiserlichen — für Suüd- 
westafrika 
*—.— Anderweitige Fassung der organisatorischen 
Bestimmungen für die Kaiserlichen Schustruppen 
in Afrika 
*—.— Ausfährungsbestimmung g se der organi. 
satorischen Bestimmungen für die Kaiserlichen 
Schutztruppen in Afrika 
Seidenraupenzucht. Uber Einführung der — in 
Deutsch-Südwestafrika ...... 
614, 641, 
357 
383 
633 
646 
678 
176 
395 
178 
682 
374 
629 
395 
87 
3 
132
	        
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