Gewinn 100 E nicht übersteigt; sollte der Gewinn
mehr als 100 E pro Monat betragen, dann soll
eine „Royalty“ von 2½ pCt. durch die Chartered
Company erhoben werden. Diese Maßnahme dürfte
zur Ermutigung der kleineren Schürfer bedeutend
beitragen, umsomehr, da sie sich auch auf diejenigen
Personen erstrecken soll, die ihr Erz an Besitzer von
Pochwerken verkaufen. Mr. Jones spricht in seinem
Bericht auch von einem neuen Berggesetz, wonach
die Abgabe an die Chartered Company bei Neu-
gründungen nur 30 péCt. des Kaufpreises statt der
jetzigen 50 pCt. maximal betragen soll. Es wird
ferner das freie Prospektieren nach Kohle empfohlen,
dem Prospektor soll das Recht zustehen, sich ein
Areal abzustecken, wofür er jährlich 20 s pro
100 Acres und eine Abgabe von 1 '8 für die ge-
förderte Tonne Kohle an die Chartered Company
zu zahlen hat. Auf Kupferfeldern soll das Abstecken
von Claimblocks in der Größe von je 30 Goldclaims
gestattet sein.
Mr. Jones hat die Golddistrikte Rhodesiens be-
sucht und die Selukwe-, Wanderer-, Bonsor-, Jum-
bo-, Aryshire-, Penhalonga= und Rezendegruben be-
sichtigt. Der Gwandadistrikt ist gegenwärtig in
vollem Betrieb, die Ausschließungen der Gruben sind
im allgemeinen zufriedenstellend. Man ist bemüht,
billige Extraktionsverfahren in Anwendung zu bringen.
Uber die Landwirtschaft des Landes spricht sich
Mr. Jones in befriedigender Weise aus. Die
Statistik zeigt, daß die Landwirtschaft von Jahr zu
Jahr Fortschritte macht; in 1902 waren 534 505
Acres bebaut, gegen 348 585 Acres in 1898. Der
Anbau von Tabak und Baumwolle wird jetzt ver-
suchsweise in großem Maßstabe vorgenommen.
Es werden seitens der Regierung Schritte unter-
nommen, um die Ursachen und Mittel zur Beseiti-
gung der Rinderpest, welche in 1896 so großen
Schaden anrichtete, zu erforschen. Die Chartered
Compoany und verschiedene südafrikanische Regierungen
haben zu diesem Zwecke den bekannten Bakteriologen
Professor Koch engagiert, der sich gegenwärtig auf
der Reise nach Rhodesien befindet.
Mr. Jones ist der Ansicht, daß sich die Gold-
produktion Rhodesiens in den nächsten zwei Jahren
verdoppeln, der Kohlenbergbau sich rasch zu einem
wichtigen Industriezweige entwickeln und auch die
Erschließung von Kupfer und anderen Mineralien
rasche Fortschritte machen wird. Große Vorteile
werden dem Lande aus den billigen Frachtsätzen er-
wachsen, und Mr. Jones glaubt, daß seine Be-
hauptung: „Rhodesien hat sich nie zuvor in einer so
gesunden Lage befunden wie heute“, keinem Wider-
spruch begegnen werde.
(Südafrikanische Wochenschrift.)
Solltarifänderung in Tiberia.
Nach einem Beschluß der gesetzgebenden Ver-
sammlung der Republik Liberia soll der Ausfuhrzoll
139
verhältnisse am vorteilhaftesten.
müßte die Verbindung der Endlinien dieser Bahn
— — —.
auf Piassava von 1 Cent auf ½ Cent für das
Pfund herabgesetzt und ferner eine Anderung des
Einfuhrzolles auf Ingwerbier, Limonade und ver-
süßte Branntweine sowie auf gewöhnlichen Genever
und Rum vorgenommen werden. Für Ingwerbier,
Limonade und versüßte Branntweine soll danach in
Zukunft 12½ péCt. des Wertes und für Rum und
Genever anstatt 75 Cent 1 Dollar für das Gallon
erhoben werden. Außerdem ist beschlossen worden,
das Maß der Gallone auf 3 3/ Liter statt wie bis-
her 4½ Liter festzusetzen. Die betreffenden Gesetze
waren bis Ende Januar d. Is. noch nicht ver-
öffentlicht.
Verkehrswege aus dem Innern des Rongostaates.
Einer Verbesserung der Verkehrswege aus dem
Inneren des Kongostaates wendet man in Belgien
natürlich lebhaftes Interesse zu. Ein Bericht des
belgischen Gesandten in Agypten beschäftigt sich neuer-
dings mit dieser Frage und führt ungefähr das
Folgende aus. Von großer Wichtigkeit für den
Kongostaat ist es zunächst, daß er sich das Pachtrecht
für einen Landstreifen von etwa 25 km Breite von
seiner Grenze durch das von Großbritannien be-
herrschte Gebiet bis nach Mahagi am Albertsee
sichert. Die im Bau begriffene Bahn von Stanley
Falls nach Mahagi und dem Gebiet der großen
Seen würde dann völlig in solchem Lande verlaufen,
das unter dem Einfluß des Kongostoates stände.
Auf dieser Bahn würden zahlreiche Güter aus dem
reichen Innern des Kongostaates vorerst in das
Seengebiet gebracht werden können. Für die Weiter-
beförderung der nach Europa bestimmten Erzeugnisse
des Kongogebietes von Mahagi aus sind zwei Wege
in Betracht zu ziehen. Die kürzeste Verbindung nach
der See würde die Ugandaeisenbahn ermöglichen.
Diese verbindet im britischen Ostafrika Mombassa am
Indischen Ozean mit Port-Florence am Nordost-
strande des Victoriasees; sie durchläuft eine Strecke
von 936 km in 2½ Tagen, zu deren Zurücklegung
man früher ungefähr 70 Tage gebrauchte. Um
diese Bahn von Mahagi aus zu erreichen, bedürfte
es der Herstellung einer Verbindung zwischen dem
Albertsee und dem Vilctoriasee. Der Somersetnil
fließt aus dem Victoria= nach dem Albertsee, kann
jedoch für eine Frachtschiffahrt nicht in Betracht
kommen, weil die Katarakte von Ripon und Murchison
unüberwindliche Hindernisse für eine solche bilden.
Für den Bau einer Eisenbahn zwischen beiden Seen
wäre der Weg vom Westufer des Victoria= nach dem
Südende des Albertsees in Bezug auf die Terrain-
Durch Dampfer
mit Mahagi und Port-Florence aufrecht erhalten
werden. Mit Hülfe dieser Verkehrsmittel könnte
die Beförderung von Mahagi noch Mombassa in
fünf bis sechs Tagen bewerkstelligt werden.