Dinterlegung des Solls für Durchfuhrgüter in
Britisch = Tentralafrika.
Laut einer Bekanntmachung in der „British
Central Africa Gazette“ vom 31. Dezember 1902
verfallen die hinterlegten Zollbeträge für Waren, die
durch das Schutzgebiet von Britisch-Centralafrika
durchgeführt werden sollen, der Emziehung, wenn
ihre Rückgabe nicht innerhalb 21 Monate, vom Tage
der Einfuhranmeldung ab gerechnet, beansprucht wird.
Die Einführer haben alle Anträge auf Rückerstattung
solcher Hinterlegungen alsbald nach der Durchfuhr
der Waren durch das Schutzgebiet beim Zolldirektor
in Schiromo zu stellen. Anträge, die nicht innerhalb
der vorgenannten Frist geltend gemacht werden,
können nicht anerkannt werden.
Ausfuhr von Diamanten aus der Rapkolonie im
Jahre 1902.
Nach einer Zusammenstellung der Zollverwaltung
in Kapstadt belief sich die Ausfuhr von Diamanten
aus der Kapkolonie im Jahre 1902 auf 2 661 920
Karat im Werte von 5 427 360 2 gegen 2 539 059
Karat im Werte von 4 930 104 & im Vorsjahre.
Der weitaus größte Teil dieser Ausfuhr ging nach
Großbritannien, welches Diamanten im Werte von
5 380 390 9 (im Jahre 1901: 4 877 042 2) auf-
nahm. (The Board of Trade Journal.)
Britisch= Kordnigeria.
Mit dem 1. Januar 1903 waren drei Jahre
seit dem Ubergang von Nordnigeria aus dem Besitz
der Niger-Kompagnie in die Verwaltung der engli-
schen Krone vergangen. Der erste amtliche Bericht
über diese neue englische Kolonie ist in Nr. 10 des
Kolonialblattes vom 15. Mai .1902, S. 224 f., be-
handelt. Dem vor einiger Zeit vom englischen Ko-
lonialamt veröffentlichten zweiten Jahresbericht des
Kommissars Sir Frederick Lugard, das Jahr 1901
umfassend, ist folgendes zu entnehmen:
Nachdem bereits 1900 mit dem Aufbau der
neuen Hauptstadt Zungeru, etwa 12 englische Meilen
nördlich von Wuschischi an einem Nebenfluß des
Kadunaflusses gelegen, begonnen war, wurde der Sitz
der Centralbehörden von Lokoja dorthin verlegt.
Die Schwierigkeit der Herbeischaffung großer Mengen
von Baumaterioalien vom schiffbaren Kadung aus gab
die Veranlassung zum Bau einer Bahn von Wuschischi
(am Kaduna gelegen) nach der neuen Hauptstadt.
Weihnachten 1901 lief bereits der erste Zug in
Zungeru ein.
In Lokoja wurden verschiedene bedeutendere
Arbeiten ausgeführt. Es wurde eine Bahn gebaut,
zwei weitere Wohnhäuser errichtet und die Werkstätten
von Guandom dorthin verlegt. Bemerkenswert ist,
daß seit Einführung eines Kondensers die Dysenterie
in Lokoja unbekannt ist.
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An politischen Ereignissen brachte das Jahr 1901
nur einiges Bemerkenswerte. Der neue Emir von
Bida erwies sich als ein geschickter Herrscher und
loyaler britischer Untertan. Der Emir von Yola
dagegen hatte sich durch Sklavenhandel und Unduld-
samkeit gegen die Europäer mehr und mehr unmöglich
gemacht. Er wurde nach Erstürmung seiner Haupt-
stadt Yola vertrieben und an seine Stelle sein aner-
kannter Erbe eingesetzt. In Bornu war im Jahre
1900 der Eroberer Rabeh von den Franzosen be-
siegt und getötet worden, und sein Nachfolger Fad-
el-Allah hatte sich selbst unter britischen Schutz gestellt.
Ende 1901 verbreitete sich das Gerücht, daß Fad-
el-Allah von den Franzosen mitten im britischen
Gebiet angegriffen, geschlagen und getötet sei. Uber
das Ergebnis der von Lugard angeordneten Unter-
suchung der Grenzüberschreitung gibt der Bericht
noch keinen Ausschluß. Zaria, mit dem die englische
Regierung durch die Besetzung von Wuschischi und
Zungeru in Berührung gekommen war, erwies sich
friedlich. Die nördlichen Haussastaaten waren noch
nicht unter britische Verwaltung gebracht.
Zur Unterstützung der Expedition gegen die Aro-
stämme in Südnigeria sandte die Kolonie eine stärkere
Hilfsmacht.
Die „West African Frontier Force“ wurde durch
Neurekrutierungen auf ihrer vollen Stärke erhalten.
Uber den Umfang des Handels sehlt es noch an
zuverlässigen Nachrichten. Die Niger-Kompagnie hat
1901 Waren für 1 851 940 Mk. eingeführt, die
einen Zoll von 225 140 Mk. brachten. Die Zölle
werden in den Häfen von Lagos und Südnigeria
erhoben. Der Export belief sich auf 1 465 760 Mk.
gegen 1 075 680 Mk. im Vorjahre. Lugard erhofft
für 1902 infolge der Pazifizierung von Bornu, Yola,
Bautschi, Zaria eine erhebliche Zunahme des Handels.
Nach seiner Meinung wird der Handel noch eine
weitere bedeutende Steigerung erfahren, sobald erst
die nördlichen Haussastaaten in die Provinzen des
Protektorats eingeschlossen und die Handelsstraßen
gesichert sein werden. Die Einfuhr von geistigen
Getränken nach Nordnigeria ist verboten. Direkte
Abgaben werden zur Zeit in der Kolonie nicht er-
hoben.
Die Einnahmen der Kolonie während des Finanz-
jahres 1. April 1900 bis 31. März 1901 betrugen
insgesamt 6 314 600 Mk., und zwar 43 600 Mk.
eigene Einnahmen der Kolonie, 495 000 Mk. Zuschuß
von Südnigeria, 1776 000 Mk. Staatszuschuß für
die Zivilverwaltung und 4 000 000 Mk. Staats-
zuschuß für die „West African Frontier Force“. Die
Ausgaben stellten sich ohne diejenigen für die „West
African Frontier Force“ auf 1 928 140 Mk. Für
das Etatsjahr 1901/02 sind die eigenen Einnahmen
der Kolonie auf 30 000 Mk. geschätzt und an Zu-
schüssen gewährt: 200 000 Mk. von Lagos,
680 000 Mk. von Südnigeria und 5 600 000 Mk.
Staatsschuß. Die Ausgaben für die letzten neun
Monate 1901 beliefen sich auf 5 300 840 Mk.