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gegen den Bischof, der schon uͤberall verketzernde Briefe ausschickte,
offenherzig verantworten. Allein er wurde auf der
Synode als Ketzer verurtheilt, und an den Exzbischof
Hinkmar geschickt, zu dessen Sprengel er eigentlich gehörte,
von dem er aber gleichfalls aus Privatabsichten nichts besseres
zu erwarten hatte, als von Rabanus. Der Rheimsische
Primas hielt zu Chiersy gleichfalls Synode über ihn, und
ließ ihn hier so lange schlagen, bis er eigenhändig sein Glaubensbekenntniß
ins Feuer warf. In einem ewigen Gefängniß
sollte er seine Verstocktheit und seine Blindheit beweinen, und er
blieb auch bis an sein Ende, ungeachtet er zwanzig Jahre lang
im Kerker saß, seiner Augustinischen Ueberzeugung getreu.
Wenn Hinkmar durch sein Zeitalter entschuldigt werden
sollte, daß er einen irrigen Mönch so barbarisch Orthodorie
lehrte: sa gilt die Eutschuldigung doch nur auf den Fall, wenn
Gottschalk nach den Kirchengesetzen seines Zeitalters wirklich
heterodor war. Aber der größte Theil der damaligen Bischbèfe
und Theologen war darin uncinig, selbst der Römische Bischof
wollte die Lehrsätze des Hinkmar nicht billigen. Es kam bei
beiden Partien zu Synodalberathschlagungen, und beide Partien
suchten ihre Meinung durch Synodalschlüsse zu bekräftigen.
Der ganze Streit erlöschte wieder in eben derselben
Hälfte des Jahrhunderts, in welcher er entstanden war.
9. 27.
Wie die Gottesurtheile mit dem Zustand dieses ganzen Zeitalters
zusammenhangen.
So wenig nun Religionskenntnisse unter dem großen
Haufen waren, so allgemeine Unwissenheit selbst auch untet
der Geisilichkeit herrschte, so fand sich doch, besonders unter
dem Volk, ein gewisses dunkles Gefühl von eincr göttlicher
Vorsehung, welche durch unmittelbare Dazwischenkunften über